PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebentätigkeit



Croin
28.06.2019, 21:24
Hallo zusammen,

wie sehen es die KHs mit Nebentätigkeiten?
Hintergrund ist ein Fam. Unternehmen aus dem Gehalt bezogen wird.

Danke Gruß

mainzer
28.06.2019, 22:10
so lange es deine Arbeitskraft bei deiner Hauptarbeitsstätte nicht beeinträchtigt sind Nebentätigkeiten anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig soweit ich das weiß..

vanilleeis
28.06.2019, 22:16
Nicht genehmigings-, aber anzeigepflichtig

WackenDoc
28.06.2019, 22:26
Und die Höchstarbeitszeiten sind zu beachten.

Croin
04.07.2019, 09:50
Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?

Vielen Dank!!

tarumo
04.07.2019, 10:29
Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?

Vielen Dank!!

Wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, kann er die Tätigkeit selbsverständlich auch verbieten. In anderen Branchen ist das mittlerweile gang und gebe. Speziell als KH-Arzt ist es auch schwierig, einen dauerhaften Nebenjob im Sinne des AZG legal auszüben, solange es sich nicht nur um einzelne Stunden handelt. Die Verantwortung hierfür geht dann auf den AN über, weil der Haupt-AG ja nicht wissen kann, was der AN so treibt. Spätestens mit der neuen, obligatorischen Zeiterfassung laut dem letzten Urteil wird das interessant...
Warum man jetzt speziell in der WB-Zeit noch nebenher arbeiten muß ("interne" Dinge wie NAW oder Unterricht ausgenommen), verstehe ich eh nicht so richtig.

Sebastian1
04.07.2019, 11:02
In der Regel ist das NICHT als Verbot festgelegt. Ich habe bei allen bisherigen Arbeitgebern lediglich eine Meldepflicht gehabt.
Und je nach AZ-Modell geht das wunderbar nebenher. Und warum man das macht? Tja, für's liebe Geld. Hausbau in der WB-Zeit war dadurch zB erheblich leichter und mit weniger Immobilienkredit-Aufnahme verbunden, macht sich also auch auf lange Sicht bezahlt.

Mit dem AZG hast du recht. Einfach ist's als Notarzt, da freiberuflich, da gilt dementsprechend das AZG nicht. (Heisst, ich kann nach Dienst in der Klinik in einen 24h-NA-Bereitschaftsdienst gehen. Wenn ich dann vor dem nächsten Klinikdienst meine Ruhezeit einhalte, kein Problem. Umgekehrt - aus einem 24h-NA-Dienst direkt in die Klinik geht es nicht).

Schwieriger ist es als Honorararzt, sprich: in ANÜ, denn da müssen sowohl vor den Honorardienst als auch vor dem Klinikdienst entsprechende Pausen liegen.

Aber mit TZ-Stellen oder mit anderen AZ-Modellen geht auch das. (Von den Kollegen, die das ausschliesslich machen, mal ganz zu schweigen).

tarumo
04.07.2019, 13:25
In der Regel ist das NICHT als Verbot festgelegt. Ich habe bei allen bisherigen Arbeitgebern lediglich eine Meldepflicht gehabt.

Ich hatte mehrfach eine Genehmigungspflicht in den Verträgen stehen, was natürlich impliziert, daß diese auch verweigert werden kann. Persönlich ist mir aber kein Fall bekannt, wo man so verfahren ist. Ich könnte mir aber vorstellen, daß das zunehmend restriktiv gehandhabt wird, spätestens mit einer verbindlichen elektronischen Zeiterfassung (wo dann z.B. die externe Schicht vom Sonntag auf der Karte nachgetragen werden muß und man dann ab Donnerstag gegen das AZG verstößt).

Kackbratze
04.07.2019, 19:12
Ich habe es angezeigt damals, zwischendurch bei Vertragswechseln drauf beharrt, dass das weiter gilt. Gab keine Probleme, obwohl die Referententätigkeit meist pro Jahr 4-6 Werktage umfassen kann (nicht muss).

Sebastian1
04.07.2019, 21:28
Ich könnte mir aber vorstellen, daß das zunehmend restriktiv gehandhabt wird, spätestens mit einer verbindlichen elektronischen Zeiterfassung (wo dann z.B. die externe Schicht vom Sonntag auf der Karte nachgetragen werden muß und man dann ab Donnerstag gegen das AZG verstößt).Ich glaube nicht, dass man externe Schichten in das AZ-Erfassungssystem der Hauptarbeitgebers einpflegen lassen muss. Abgesehen davon sind Honorartätigkeiten in der Regel eh AT, von daher gilt das da ohnehin nicht.

Feuerblick
05.07.2019, 06:27
Wieso sollte man externe Schichten/Nebentätigkeiten beim Hauptarbeitgeber nachtragen müssen? Da wäre der Märchenstunde doch Tür und Tor geöffnet.

tarumo
05.07.2019, 11:30
Wieso sollte man externe Schichten/Nebentätigkeiten beim Hauptarbeitgeber nachtragen müssen? Da wäre der Märchenstunde doch Tür und Tor geöffnet.

Momentan ist es ja im Gesundheitswesen ziemlich wurscht, ich kann mir jedoch vorstellen, daß, z.B. je nachdem wie die neuen Tarifverträge oder Urteile umgesetzt werden, hier zukünftig genauer hingesehen wird. Auch bei solchen Dingen wie bei der tödlich verungückten Helios-Ärztin wird man nachforschen, was man denn an den freien Tagen so getrieben hat...
Je nachdem, was es für eine Tätigkeit ist, kann es aber jetzt schon beim Zweit-AG zu Problemen führen. Beispiel: wenn ich am Samstagfrüh mit einem 7,5 Tonner Umzugshelfer mache, oder für den Handwerksbetrieb des Onkels was ausfahre, dann muß ich natürlich die zuvor geleisteten 50 Stunden der Woche auf die Karte als Arbeitszeit nachtragen und bin damit schon illegal unterwegs, sobald ich den den Zündschlüssel nur rumdrehe. Kostet bis 600 EUR...Es sei denn, ich habe eine Urlaubsbescheinigung vom CA dabei...Die digitalen Karten gibt es schon im Transportgewerbe, und ich denke, in den nächsten paar Jahren sind sie auch in den "kritischen" Feldern, wie Gastronomie, Landwirtschaft, Bau etc... verpflichtend. Wenn der TE natürlich als Tennislehrer arbeiten will oder in der Kanzlei vom Vater Briefe abtippt, kräht da kein Hahn danach.

Feuerblick
05.07.2019, 11:40
Dennoch glaube ich, dass man bewusst derartige Dinge den Arbeitnehmern überlassen wird. Sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß, müsste er einschreiten. Da er das ganz sicher nicht möchte (gibt nur nervigen Ärger und gerichtliche Auseinandersetzungen), wird er nichts Genaueres wissen wollen... :-nix

tarumo
05.07.2019, 20:22
Dennoch glaube ich, dass man bewusst derartige Dinge den Arbeitnehmern überlassen wird. Sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß, müsste er einschreiten. Da er das ganz sicher nicht möchte (gibt nur nervigen Ärger und gerichtliche Auseinandersetzungen), wird er nichts Genaueres wissen wollen... :-nix

Ich sehe das anders. Der AG hat auch eine Fürsorgepflicht. Und natürlich ein elementares Interesse dran, daß man Montag früh nicht übermüdet zur Arbeit erscheint, weil man an seinem freien WE Samstag und Sonntag 2x 12 H in einer KV-Bereitschaftspraxis gearbeitet hat. Und wenn es nicht der AG unterbindet, dann tut es irgendwann die Haftpflichtversicherung. Oder gleich ein Gericht. Wie gesagt, in anderen anspruchsvollen Branchen ist es durchaus üblich, Nebentätigkeiten ganz zu untersagen.

Ich sehe das ganze überhaupt recht kritisch: die offen und großzügig eingeräumte Möglichkeit (auch schon in den Stellenanzeigen!) allerlei Nebentätigkeiten nachzugehen, nimmt den Druck auf die Tarifpartner, das Hauptgehalt steigen zu lassen. Sozusagen die Osteuropa-Lösung.
Zweitens diskreditiert man sich selbst, wenn man über work-life-balance und zuviel Arbeit redet, aber an seinen freien Wochenenden für jemand anders in der Patientenversorgung (!) arbeitet, und last but non least entsteht in der Öffentlichkeit und bei der hier mitlesenden Presse der Eindruck, die erkämpften freien WE seien möglicherweise nur der Vorwand fürs Geldverdienen und der Patientenschutz nur vorgeschoben.
Wenn jemand schon am Freitag seine >50h "gerissen" hat, der möge doch bitte am WE zu Hause bleiben. Es gibt nichts, was man nicht auch von Hauptämtlern erledigen lassen könnte. Und ob die "Nebenberuflichisierung" der Organisation des Rettungsdienstes langfristig eher geschadet als genutzt hat, können die dort tätigen sicher besser beurteilen.
Übrigens, hat schon mal jemand die Formulierung "Möglichkeit zur Nebentätigkeit" in einer Stellenanzeige für Juristen oder Ingenieure gesehen?

Feuerblick
05.07.2019, 20:37
Nun muss man ja nicht zwingend in der Patientenversorgung arbeiten im Nebenjob.... :-nix

WackenDoc
05.07.2019, 20:58
Man muss ja auch nicht Stunden ohne Ende schrubben in seinem Nebenjob und nicht jeder Notarztdienst bedeutet, dass man von einem Einsatz zum anderen hetzt.

anignu
05.07.2019, 22:12
Die Diskussion ufert schön langsam ein wenig aus...

Mein laienhaftes Wissen beinhaltet, dass man eine Nebentätigkeit zwar dem Arbeitgeber anzeigen muss (falls dies erforderlich ist), der Arbeitgeber dies aber nur ablehnen darf wenn man damit in irgendeiner Weise offensichtlich seinen Hauptjob vernachlässigen würde. Und das muss er erstmal beweisen. Denn im Prinzip darf man in seiner Freizeit alles machen. Und theoretisch könnte es ja sein, dass ich für einen einmaligen Vortrag von einer Viertelstunde mich aber 700h lang vorbereiten muss und damit drei Wochen durchgehend am Vortrag sitze ohne zu schlafen. Und das wäre ja dann kontraproduktiv für den Arbeitgeber. Das ist aber schon soweit an den Haaren herbeigezogen, dass jedes Gericht einem Arbeitgeber der das mit den 700h behaupten einfach nur getrost einen Vogel zeigen würde. Wie gesagt: in meiner Freizeit kann ich erstmal machen was ich will...

Wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, kann er die Tätigkeit selbsverständlich auch verbieten.
Fraglich ob diese Regelung vor Gericht stand hält.

Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?
Ja, wenn man damit offensichtlich der Haupttätigkeit nur schlechter oder nicht nachkommen kann. Wie gesagt: offensichtlich...

Und warum man das macht? Tja, für's liebe Geld. Hausbau in der WB-Zeit war dadurch zB erheblich leichter und mit weniger Immobilienkredit-Aufnahme verbunden, macht sich also auch auf lange Sicht bezahlt.
Oder für die eigene Yacht oder weil einen der Hauptjob unterfordert und man sich sonst langweilt oder was auch immer. Das geht den Arbeitgeber nichts an solange man seinen Verpflichtungen aus dem primären Arbeitsverhältnis nachkommt.

Sebastian1
05.07.2019, 22:22
Noch dazu arbeiten wir in Zeiten von Ärztemangel. Man wird arbeitgeberseits da sicherlich nichts tun, was die eigene Versorgung unterminiert.
Dafür sind viel zu viele Kliniken, KV-Standorte, Dienste als NA nur durch Freiberufler/Honorarärzte besetzt. Da ist wenig Interesse, das zu ändern.