tingeltangeline
30.06.2019, 09:46
Hallo zusammen,
ich habe mit im Laufe dieses Bewerbungszyklus folgende Frage gestellt: würde man, sofern man alle Kriterien erfüllt und eine Einladung vorausgesetzt, noch zum Gespräch im AdH eingeladen, wenn man schon einen Platz über die Wartezeit erhalten hat?
Konkret geht es darum, dass die Versendung der Einladungen zum AdH terminlich vor dem Tag des Versands der Zulassung über die Wartezeit gesetzt ist.
So frage ich mich, ob man daran ablesen kann, ob man evtl. schon zugelassen wurde? Oder wird man trotzdem eingeladen, nur verfällt diese Einladung bei Erhalt eines Platzes?
Viele Grüße,
ich habe mit im Laufe dieses Bewerbungszyklus folgende Frage gestellt: würde man, sofern man alle Kriterien erfüllt und eine Einladung vorausgesetzt, noch zum Gespräch im AdH eingeladen, wenn man schon einen Platz über die Wartezeit erhalten hat?
Konkret geht es darum, dass die Versendung der Einladungen zum AdH terminlich vor dem Tag des Versands der Zulassung über die Wartezeit gesetzt ist.
So frage ich mich, ob man daran ablesen kann, ob man evtl. schon zugelassen wurde? Oder wird man trotzdem eingeladen, nur verfällt diese Einladung bei Erhalt eines Platzes?
Viele Grüße,