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Colitis ulcerosa
01.07.2019, 21:26
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morgoth
01.07.2019, 22:21
Ich gebe es zu. Ich hatte ein sehr schlechtes verhältnis zu meinem vorgesetzten. Und ich habe schon länger eine neue Stelle. Jetzt wo es um den Facharzt geht. Ich durfte mein log Buch selber ausfüllen. Geht es? Frage in den meisten Kommentaren steht dort einfach erfüllt.... Ist es ok?
Bei einem sogar teilweise erfüllt. Hat es Nachteile für mich?
2. Habe sehr viele echokardiograpgien gemacht und habe meine Befunde. Der Typ hat es nicht unterschrieben. Ist es auch ok?
3. Bin verärgert und fülle mich benachteiligt. Wenn ich die Untersuchungen die ich gemacht habe nicht unterschrieben kriege.. Darf ich den Typ verklagen.
4. Ich wuerde auch in diesem Fall die logbucher 2 meiner Kolleginnen anzweifeln. Kann ich die durch die aerztekammer oder Staatsanwaltschaft überprüfen lassen?

Sorry, ich bin jetzt >15 Jahre hier im Forum, aber mal ganz ehrlich: Wo kommt ihr denn alle her mit euren abstrusen Fragen? Ihr reist doch morgens erstmal mit dem Raumschiff zur Erde oder?
Natürlich hat ein selber ausgefülltes, nicht gegengezeichnetes Logbuch „Nachteile“.
Die Logbücher der Kollegen würde ich auch definitiv von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen ...

Colitis ulcerosa
01.07.2019, 22:45
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Feuerblick
02.07.2019, 04:33
Naja, das, was gefordert ist. Anzahl der Untersuchungen/Eingriffe, Datum, Unterschrift. :-nix

WackenDoc
02.07.2019, 05:21
Bei den Zahlen müssen Zahlen drin stehen. Ca. Zahlen reichen bei den "Massenzahlen", bei kleineren sollte es genau sein.
Es muss jede Spalte unterschrieben sein- das geht aber auch mit einer Klammer, aber jede Seite eine Unterschrift.

Bei den allgemeinen Texten ohne Zahlen reichen auch allgemeine Angaben.

Nessiemoo
03.07.2019, 18:26
ja es ist okay, wenn du dein Logbuch selber ausfüllt, solange dein Chef es unterschreibt. Ob es nachteile für dich hat, wenn er es teilweise erfüllt genannt hat, hängt davon ab ob der Chef in deiner neuen Stelle eine Weiterbildungsermächtigung hat und dir ein Logbuch (v.a für die Sachen, wo der letzte Chef es nicht unterschrieben hat), unterschreibt.
2. Nein, nicht okay. Wenn du Untersuchungen gemacht hast, müssen die dir bescheinigt werden.
3. Verklagen direkt eher nicht, aber nachfragen und dann a.e Hilfe bei Ärztekammer holen.
4. Das geht dich eigentlich nichts an. Wozu willst du das machen?

anignu
03.07.2019, 22:24
4. Das geht dich eigentlich nichts an. Wozu willst du das machen?
Neid, Missgunst, Wut, Hass, Unzufriedenheit... [beliebige weitere negative Gefühle einfügen die rein gar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben, dass Colitis ulcerosa 1. nicht in der Lage war sich rechtzeitig um das eigene Logbuch zu kümmern und 2. sich schlechter mit dem Chef versteht als andere]

tarumo
04.07.2019, 08:33
Jetzt seid mal nicht so hart...den/die TE würde ich vom Satzbau her als aus Südosteuropa stammend verorten, und vielleicht hat es ihr/ihm keiner erklärt, proaktiv geht mit diesen Regelungen sicher weder die ÄK noch der AG hausieren, schon gar nicht im Ausland. Schafft ja auch ein gewisses "Erpressungspotential", und warum der Haussegen schief hängt, wissen wir ja auch nicht. zu 4: Zustimmung. Na ja, mit dem elektronischen Logbuch werden "Lügbücher" und ähnliches dann hoffentlich der Vergangenheit angehören.

Colitis ulcerosa
04.07.2019, 11:50
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tarumo
04.07.2019, 12:44
Ich verstehe es nicht ganz...vielleicht kann man Dir die entsprechenden Untersuchungen auch gar nicht bescheinigen, weil nur im Dienst erbracht (ohne persönliche Anleitung), Du die WB-Zeitvorgaben der Ärztekammer nicht erfüllst, oder für die entsprechenden Dinge gar keine Genehmigung durch die ÄK vorliegt. Soll es ja auch geben.
Falls die zu bescheinigenden Untersuchungen aber zu 100% korrekt im Sinne der ÄK (!) abgelaufen sind, würde ich einfach das schriftlich beim CA anmahnen und im zweiten Anlauf die Personalabteilung mit informieren, spätestens die sollte diesen Alleingang des CA unterbinden.

tarumo
04.07.2019, 12:48
..in der Elternzeit Dienste machen.. .

Vielleicht ist das ja auch das Problem. Elternzeit ist Elternzeit... die ÄK verlangt ja auch die Arbeitsverträge und einen Lebenslauf, ich kann mir nicht vorstellen, daß man dann dort über sowas begeistert ist, zumal ja auch die 50% Hürde dann nicht erfüllt ist...

Ex-PJ
04.07.2019, 16:53
Bezüglich 2) Untersuchungszahlen: Du kannst den Chefarzt verklagen bzw. eigentlich auf Bescheinigung der Untersuchungszahlen klagen. Aber dafür brauchst Du Nachweise, z.B. Ausdrucke der Untersuchungen.
Und dann will der Anwalt oder später das Gericht Geld haben.
Wenn es wichtig ist, würde ich es machen. Aber Du kannst ersteinmal bei der Personalabteilung/ Verwaltung die Bestätigung der korrekten Untersuchungszahlen verlangen - oft hilft schon das. Wenn Du im Marburger Bund oder Hartmannbund bist, kannst Du dich auch dort an die Rechtsabteilung wenden.

zu 4) Das bringt im allgemeinen gar nichts. Dafür müßtest Du zumindest eine Kopei des Arbeistzeugnisses oder der Logbücher der Kolleginnen haben. Und selbst wenn Du es dann einreichst, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft es wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt oder sagt sie sei bei Ärztekammerrecht = Verwaltungsrecht nicht zuständig.

tarumo
05.07.2019, 11:15
Bezüglich 2) Untersuchungszahlen: Du kannst den Chefarzt verklagen bzw. eigentlich auf Bescheinigung der Untersuchungszahlen klagen. .

Gleich die ganz großen Geschütze. Die Sache ist doch eigentlich so sonnenklar, daß ein Brief an den CA mit Erinnerung an diese Verpflichtung ausreicht, wenn das nicht hilft, über die Personalabteilung. Oder einen netten Brief oder Anruf vom MB-Juristen. Bei der ÄK kann man sich natürlich auch beschweren, die wird aber eher wenig tätig werden, dafür aber umso genauer bei den eingereichten Unterlagen hinsehen.
Wenn die strittigen Inhalte natürlich außerhalb der ÄK-Vorgaben erbracht (also während der Elternzeit oder bei einem nicht befugten Arzt usw...) wurden, hat man vermutlich Pech gehabt...

anignu
05.07.2019, 22:42
Bei der ÄK kann man sich natürlich auch beschweren, die wird aber eher wenig tätig werden, dafür aber umso genauer bei den eingereichten Unterlagen hinsehen.
Man nennt dies auch "sich selbst ins Knie schießen"... aber lassen wir Colitis ulcerosa doch diese Erfahrung machen.