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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ostersonntag = Vorfeiertag = Samstag?!



Mr. Moe
08.07.2019, 08:59
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Vor kurzem kam unsere Gehaltsabrechnung für April und ich habe festgestellt, dass der Ostersonntag nicht als Feiertag bezahlt wurde. An sich schon ein Skandal aber wohl rechtens da kein gesetzlicher Feiertag.

Darüber hinaus wurde der Dienst aber sogar nicht als Sonntag sondern Samstag bezahlt, da es sich um einen 'Vorfeiertag' handle und dieser wie ein Samstag erfasst und vergütet werde, genau wie der Pfingstsonntag (Begründung laut Lohnabteilung).

Habt ihr von so etwas schonmal gehört? Die Pfennigbeträge für die man seine Freizeit und Lebenszeit in Nächten und an Wochenenden und Feiertagen an der Klinik verbringt sind das eine aber das kann ja selbst für uns Ärzte nicht legitim sein oder? Ich arbeite an einem kommunalen KH

Ich konnte dazu mit Google nichts entsprechendes finden, von daher würde es sehr helfen, wenn vielleicht jemand etwas dazu sagen kann.

Danke!

jijichu
08.07.2019, 09:14
Das Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag sein soll hab ich noch nie gehört! Das der Sonntag allerdings nicht als Sonntag bezahlt wird ebenso wenig. Sorry, kann nicht so viel dazu beitragen

Jukka666
08.07.2019, 10:52
Hab unsere PA (auch VKA, kommunal) mal gefragt. Ich habe nämlich selbst Ostersonntag gearbeitet (24h, bei uns 2h bezahlte AZ und der Rest BD mit Stufe 1). Ich hab den normalen Sonntags-Zuschlag erhalten und bei uns im System ist es auch als Feiertag markiert. Ich würd mich beschweren und schauen, wie es bei Kollegen anderer Abteilungen gewertet wurde? PA machen halt auch mal Fehler..

ChillenMitBazillen
08.07.2019, 11:28
Der Sonntag ist ein Sonntag, fertig. Schriftlich (!) widersprechen, abwarten, wenn nix passiert, Marburger Bund informieren. Verwaltungen verrechnen sich zufäälig immer in eine Richtung.

Muriel
08.07.2019, 11:49
Laut einer Seite, die ich eben aufrief, gibt es bei kommunalen Tarifverträgen keinen Vorfeiertag mehr, das war zu BAT-Zeiten. War wohl damals so, dass der Tag vor Feiertag quasi ich schon als frei oder mit FZA oder entsprechendem finanziellen Ausgleich zu betrachten war. Aber da war bei Ostern nur von dem Samstag die Rede.
http://www.schiering.org/arhilfen/arzeit/vorfesttage.htm

McBeal
08.07.2019, 17:58
Bei uns auch Ostersonntag und Pfingstsonntag kein Feiertagszuschlag. Total ätzend (TV Ärzte KF).

LG
Ally

WackenDoc
08.07.2019, 18:53
Aber den Ostersonntag als Samstag zu rechnen ist schon kreativ.

Pflaume
08.07.2019, 20:57
Dass Ostersonntag und Pfingstsonntag im TVÄ/VKA keinen Feiertagszuschlag auslösen, ist klar. Sonntagszuschlag aber schon. Wobei es Sonntagszuschlag im TVÄ/VKA ja nur für die Vollarbeitszeit gibt, nicht für die Bereitschaftsdienste am Sonntag.

McBeal
09.07.2019, 05:01
Genau, Sonntagszuschlag gibt’s da bei uns auch, aber eben keinen Feiertagszuschlag.

LG
Ally

Abakus
09.07.2019, 09:06
Das alles hat weniger mit den Tarifverträgen zu tun, sondern mit den Länderregelungen bzgl. Feiertag. Ausschließlich in Brandenburg sind Ostersonntag und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage, da muss es dann auch den entsprechenden Zuschlag geben. Ansonsten Bezahlung wie jeder anderer Sonntag - ohne den Abzug für den Freizeitausgleich am Montag...