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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Approbation und Strafverfahren



despair
15.07.2019, 22:52
Abend :) ,

ich habe einfach nur eine kurze Frage bezüglich folgender Passage bei der Beantragung der Approbation:

"Eine persönliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder
staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist. Bitte Datum und
Unterschrift nicht vergessen!"

Kurz zur Erklärung ich hatte mal vor 5 Jahren wegen Verdacht auf BTM-Verstoß ein Strafverfahren am Hals (geringe Menge). Macht es einen Unterschied ob man freigesprochen wurde oder nicht? Es steht ja trotzdem alles im Führungszeugnis der Belegart OB (behördliches Führungszeugnis).

Heißt das jetzt etwas, dass ich das gleich von vorneherein vergessen kann mit der Approbation? Denn ich sehe da jetzt persönlich nicht den Umstand gegeben, dass ich für den Arztberuf dadurch jetzt auf einmal ungeeignet sein sollte...

Hat da jemand von euch schon Erfahrungen sammeln (müssen) können?

Danke im Voraus und Grüße
despair

jijichu
15.07.2019, 23:01
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß sind nur rechtskräftige Urteile ab 90 Tagessätzen bzw Bewährungsstrafe ab 9 Monaten im Führungszeugnis eingetragen, d.h. natürlich macht es einen Unterschied, ob man verurteilt wurde!

despair
15.07.2019, 23:28
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß sind nur rechtskräftige Urteile ab 90 Tagessätzen bzw Bewährungsstrafe ab 9 Monaten im Führungszeugnis eingetragen, d.h. natürlich macht es einen Unterschied, ob man verurteilt wurde!

Danke für die schnelle Antwort! :)
Mir macht konkret Sorgen, dass es wohl auch darum geht ob ein Strafverfahren anhänglich war. Soll heißen, es spielt keine Rolle ob man verurteilt wurde oder nicht. Zumindest verstehe ich das so.

Dann müsste ich das ja trotzdem angeben oder? Und ich bin mir gerade nicht sicher ob das nicht auch im Zentralregister vermerkt ist, da das Führungszeugnis der Belegart OB eben zur kompletten Einsicht in das Zentralregister berichtigt. Und das sind eben auch Dinge die sonst nicht im normalen Führungszeugnis stehen würden.

Gruß

jijichu
16.07.2019, 01:19
Ohne Verurteilung kein Eintrag, egal ob im normalen oder im erweiterten, denn dann gibt's auch keinen Eintrag in das Bundeszentralregister.

user14081
16.07.2019, 07:04
Die gute Nachricht: Du hast, sofern Dir kein weiteres Malheur passiert ist, weder einen Eintrag im BZR noch im FZ, das auch nur ein Auszug aus dem BZR ist. Mach Dir da keine Sorgen.

Die schlechte Nachricht: Leider hast Du den Abschnitt bezüglich dem in der Vergangenheit anhänglichen Strafverfahren richtig verstanden. Prinzipiell wäre es anzugeben, die Akten zu Deinem Fall liegen bei der zuständigen Behörde auch noch für zirka 30 Jahre vor - auffliegen könnte die Nichtangabe zumindest theoretisch. Allerdings ergibt sich aus dieser Bitte zur Angabe eine interessante verwaltungsrechtliche (?) Fragestellung: mit der Einstellung des Verfahrens oder sogar dem Freispruch sollen Dir - auch im Sinne der Resozialisierung - die unterschiedlichen Nachteile einer Verurteilung erspart bleiben, die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Ist es dann gerechtfertigt solch eine Kleinigkeit (um die es sich offensichtlich handelt), die auch noch fünf Jahre alt ist, angeben zu müssen? Mit 18 haben viele mal einen Lolli geklaut oder sind beim Schwarzfahren erwischt worden. Interessanterweise wird diese Frage auf dem Antrag so in der Form auch nicht in jedem Bundesland gestellt, im Süden Deutschlands herrscht die typische Zucht und Ordnung, im Norden verzeiht man auch mal und fragt nur nach aktuell Verurteilungen und anhängigen Verfahren. Der einfachste Weg wäre ein Hochschulwechsel zum PJ in ein entspannteres Bundesland.

Falls das nicht klappt, hier zur Beruhigung: Du bist nicht der Erste, dem das passiert. Man ist bei der Approbationsbehörde auf solche Fälle vorbereitet und drückt auch mal bei einer rechtskräftigen Verurteilung im unteren bis mittleren Geldstrafenbereich ein Auge zu, sofern der Fall dies zulässt und wie relevant er für den medizinischen Alltag ist. Ich persönlich kenne drei Studenten, denen ähnliches wiederfahren ist: Das Handling erstreckte sich von großangelegtem Rechtsstreit (auf die es die Behörde gar nicht mal unbedingt angelegt hat!) bis hin zu Verschweigung (halte ich für sehr riskant) - alle sind bereits Ärzte oder auf gutem Weg.

Mach Dir keinen Kopf und viel Erfolg - niemand wird Dich in so einem Fall daran hindern Arzt zu werden!

escitalopram
16.07.2019, 13:06
Ist es dann gerechtfertigt solch eine Kleinigkeit (um die es sich offensichtlich handelt), die auch noch fünf Jahre alt ist, angeben zu müssen? Mit 18 haben viele mal einen Lolli geklaut oder sind beim Schwarzfahren erwischt worden.

Sorry, hilft dem Threadsteller nicht (würde mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden, wir hier im Forum können dir ohnehin leider nicht zuverlässig helfen), aber: BTM-Verstoß mit Strafverfahren soll eine Kleinigkeit sein? :-notify Bin ich nur überkorrekt/überängstlich oder viele andere zu entspannt? :confused:

user14081
16.07.2019, 14:10
Rein strafrechtlich betrachtet wird der (angebliche) Besitz einer geringen Menge beim Erstdelikt regelmäßig als Kleinigkeit eingestuft, weswegen oftmals das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Hierfür gibt es sogar gerade für diesen Bereich des Strafrechts einen Sonderparagraphen, der zusätzlich zu den §153er StGB greifen kann. Das heißt nicht, dass man einen Freifahrtschein hat - der Besitz bleibt weiterhin verboten.

Selbst im Falle einer Verurteilung verbleibt es beim Erstdelikt oftmals unter 90 Tagessätzen was der "Kleinigkeit" wegen erstmal nicht im Führungszeugnis auftaucht, sofern er sich ansonsten benimmt (wovon beim Threadersteller auszugehen ist).

In diesem Fall ist der Threadersteller sogar freigesprochen worden, weswegen dieser Makel noch mehr als Kleinigkeit einzustufen gilt, der ihm nicht umsonst Kummer und Sorgen bereiten soll.

Insofern - ja, lass Dich von einem Anwalt beraten - aber mach Dir keinen Kopf.

Ac2012
17.07.2019, 11:10
In deinem Führungszeugnis taucht ein Freispruch auf keinen Fall auf, selbst geringfügige Strafen werden dort nicht eingetragen. Unabhängig davon bedeutet ein Freispruch, dass deine Unschuld (im juristischen Sinne) festgestellt wurde - wie soll auf dieser Grundlage die Approbation verweigert werden? Die Approbationsbehörde ist ja kein Gericht, das selbstständig über Recht und Unrecht entscheidet.

Nach meinem Verständnis dient der Passus mit den "gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren" vor allem dazu, Verfahren nicht zu übersehen, die noch zu einer Verurteilung führen könnten und vom aktuellen Führungszeugnis nicht erfasst werden (Prozesse dauern ja oftmals mehrere Jahre). Dass irgendwann mal eine Ermittlung/ ein Gerichtverfahren gegen einen lief, ist kein Verbrechen und per se kein Hindernis für die Approbation!

Sicher problematisch ist aber, es zu verschweigen, das könnte die Approbation gefährden, wenn es irgendwann raus kommt.

Ich glaube insgesamt (ohne großen juristischen Sachverstand zu besitzen), dass du bzgl. der Approbation nichts zu befürchten hast! Bevor du das Verfahren erwähnst, könnte dennoch zur Sicherheit eine juristische Beratung sinnvoll sein. Vielleicht geht es sogar kostenlos über den Marburger Bund/ Hartmannbund? Die haben ja zumindest für arbeitsreichtliche Probleme eigene Juristen..

PumpkinSouup
01.08.2019, 13:09
Hast du dich noch weiter informiert? Ich hätte schon gar nicht mehr daran gedacht, hätte ich deinen Beitrag nicht gelesen: mich hat mit 18 oder 19 mal jemand, dessen parkendes Auto ich angefahren hatte, wegen Fahrerflucht angezeigt. Komplizierte Geschichte, es war keine Fahrerflucht - da es aber eine Anzeige gab, gab es ja auch iwelche Ermittlungen. Habe nach ein paar Wochen/Monaten (kann mich echt nicht mehr genau erinnern) einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Jetzt frage ich mich auch, ob ich das irgendwo angeben muss...
Im Approbationsantrag steht „Eine persönliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.“. Im Vordruck vom gleichen LPA steht „Hiermit erkläre ich,
dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.“
- sprich: zählen jetzt nur aktuelle Verfahren oder auch längst vergangenes?

mary-09
01.08.2019, 14:43
Nach dem von dir zitierten Wortlaut zählen eindeutig auch vergangene Ermittlungsverfahren. Ich würde das damalige Ermittlungsverfahren daher angeben. Einfach das Aktenzeichen nennen und auch direkt die folgenlose Einstellung des Verfahrens mit angeben. Das wird deiner Approbation nicht im Wege stehen (ist schließlich eingstellt worden, d.h. du gilst als unschuldig!), aber du hättest deinen Antrag absolut wahrheitsgemäß ausgefüllt und räumst jeden Zweifel in Bezug auf "Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit" (vgl. § 3 BÄO) damit aus.
Dein sauberes Führungszeugnis wird das nur nochmal bestätigen und damit ist die Sache vom Tisch und du deine Sorgen los.