Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung Ärzteversicherung
Asklepios20
21.07.2019, 20:37
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Versicherungswirrwahn - um genau zu sein zur Ärzteversicherung.
Ich habe mich für meinen Nebenjob von der DRV befreien lassen und bin in die Ärzteversicherung eingetreten. Bei meinem Nebenjob bin ich als Honorararzt tätig und naiverweise dachte ich, dass ich dann nicht zahlen müsste.
Naja, jetzt kam die Nachzahlungsaufforderung :D
Bei diesem Nebenjob verdiene ich durchschnittlich (in manchen Monaten könnte es mehr sein) unter 400€.
Ich würde gerne wissen, ob mich deshalb von der Ärzteversorgung befreien lassen kann für diesen Job, da es ja quasi mein Minijob ist und das Geld gerne für mich hätte nach den Steuern. Bei meiner Assistenzarztstelle zahle ich natürlich bzw. läuft es automatisch durchs Krankenhaus (habe mich ebenso befreien lassen).
Habe für so eine Art Befreiung kein Formular gefunden und auch in Forum wurde ich nicht fündig.
Wäre über Hilfe wahnsinnig dankbar! Ruhigen Wochenstart! :)
WackenDoc
21.07.2019, 20:57
Hast du einen Vertrag als Minijobber oder als freiberufliche Honorarkraft?
Asklepios20
22.07.2019, 05:28
Ich bin dort freiberuflich, müsste also 14% zahlen an die ÄV.
Das Ausgangsposting ist mir nicht so ganz klar. Ich nehme an, es geht um die Ärzteversorgung und nicht "Ärzteversicherung" und "eintreten" kann man dort genauso wenig wie in die GEZ. Oder geht es doch um was anderes?
Jukka666
22.07.2019, 08:11
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber bei mir zumindest läuft das so:
1. ich habe - wie wohl die meisten - eine normale Angestelltentätigkeit in der Klinik, wofür ich (explizit für diese Stelle) von der DRV zugunsten der Ärzteversorgung befreit bin.
2. Ich habe ebenfalls mehrere Nebentätigkeiten, wofür ich mich aber nie habe "befreien" lassen und ich habe das auch nicht der ÄV gemeldet.
3. Was ich immer ausfüllen muss, ist einmal pro Jahr das Formular der Ärzteversorgung, in dem nach weiteren "Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit" gefragt wird. Die muss man angeben. Hier gebe ich den Jahresverdienst der Nebentätigkeiten an und die ÄV berechnet ggf. Nachzahlungen oder sonstiges.
Mache ich seit 10 Jahren so, nie Probleme gehabt.
Asklepios20
22.07.2019, 09:18
Ja, das hätte ich auch so machen sollen.
Habe mich allerdings falscherweise als Angestellter gemeldet bei der Ärzteversorgung (korrekt, hab ich falsch geschrieben).
Du musst also am Ende des Jahres davon 14% zahlen oder kann man sich davon befreien lassen (ähnlich wie Minijobber von der DRV)? Das wäre meine Frage.
Danke für eure Antworten!
Jukka666
22.07.2019, 09:42
Hmm. bin nicht sicher, ob ich dich verstehe.
Bei mir in Bayern (BÄV) steht folgendes auf der Internetseite:
Mitglieder, die neben regelmäßigen Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis auch sonstige Einkünfte aus selbständiger ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Tätigkeit erzielen, haben für diese nach Maßgabe von § 26 Abs. 2 der Satzung einen Pflichtbeitrag zu entrichten.
und weiter:
Der Pflichthöchstbeitrag ist auf den 2,0fachen Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversicherung Bund begrenzt. Dies sind in 2019 29.898,00 EUR (West) bzw. 27.453,60 EUR (Ost).
(§ 27 der Satzung)
Du hast also deine Nebentätigkeiten als Angestelltenverhältnis schriftlich angegeben? Normalerweise müsste dann aber ja dein Arbeitgeber (welcher dir die Honorararzttätigkeit bezahlt) auch den AG-Anteil zahlen. Das tut er ja nicht, oder?
In meiner simplen Vorstellung würde ich einfach mit der ÄV telefonieren und das berichtigen. Und die Einkünfte eben jährlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit deklarieren.
Also man muss schon diese Einkünfte angeben. Und erhält einmal jährlich eine Übersicht bzw. loggt sich auf dem Portal ein, dort kann man alle seine Beitragszahlungen einsehen. Ich habe über die letzten Jahre alle meine Einkünfte wie im Steuerbescheid aufgeführt (! - sollte man also abwarten bis der da ist, da man sonst ggf. zu viel angibt) angegeben und noch nie Probleme bekommen.
"Angestellter" und "Honorararzt" schließen sich gegenseitig aus, werden hier aber bunt durcheinandergewürfelt. Davon hängt ja u.a. der Beitragssatz ab.
Ob es Befreiungen von der Beitragspflicht in der ÄV gibt, mußt Du in der Satzung der ÄV des jeweiligen Bundeslandes nachlesen. Normalerweise hält die ÄV aber für alle ärztlichen Tätigkeiten die Hand auf, egal wie diese zustande gekommen sind, daher wird bisweilen auch ein Steuerbescheid verlangt. Ach ja, die ÄK wird auch noch auf Dich zukommen.
Asklepios20
22.07.2019, 12:38
Korrekt, habe ich auch zu Beginn durcheinander geworfen.
1. habe mich als Angestellter angemeldet, dabei bin ich dort selbstständig/als Honorararzt angestellt.
2. das habe ich nun mit der AV geklärt. Ich wollte nur wissen ob es eine Möglichkeit gibt sich von der AV zu befreien.
3. will die ÄK auch noch Geld davon? Dann ist ja bald nix mehr da 😁
3. will die ÄK auch noch Geld davon? Dann ist ja bald nix mehr da
Die will auch noch Geld davon, daher auch hier ein Steuerbescheid vorzulegen. Die ganze Bürokratie will ja auch bezahlt werden...Der Betrag dürfte sich aber sehr in Grenzen halten.
WackenDoc
22.07.2019, 17:06
Das Finanzamt will seinen Teil (gibt nur ein paar Möglichkeiten das z.B. über die Übungleiterpauschale zu umgehen). Was du versteuert hast, ist Grundlage für deinen ÄK-Beitrag. Und was du versteuert hast, ist die Grundlage für die Kohle, die das Versorgungswerk haben will.
Minijob ist wenn du als Minijobber angestellt bist- und da gibt es eine kuriose Regel, dass du das über die DRV (bzw. Minjobzentrale) rentenversichern kannst, über das Versorgungswerk oder komplett befreit- den Minijob NICHT über das Versorgungswerk laufen zu lassen, hat durchaus Vorteile, wenn du z.B. auf Kur willst. Die DRV wird IMMER die Scheinselbständigkeit feststellen (außer du bist Notarzt im Rettungsdienst). Die Befreiung von denen bekommst du nur wenn du einen Befreiungsantrag gestellt hast, sonst zahlst halt doppelt- für die DRV und das Versorgungswerk.
WackenDoc
22.07.2019, 17:07
Achso- die DRV will IMMER deinen Nachweis,dass du wirklich ärztliche tätig bist- die gehen davon aus, dass du es nicht bist.
Das Versorgungswerk geht immer davon aus, DASS du ärztlich tätig bist.
Viel Spass in dem Chaos.
Zusammenfassend: Beide wollen das maximale Geld von dir und wenn du nicht an beide zahlen willst musst du dich selbst drum kümmern. :-dance
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