PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum im Bundesfreiwilligendienst



JayJaylibro
27.07.2019, 17:29
Liebes MEDI-LEARN-Forum,

ich beende im kommenden Monat meinen Bundesfreiwilligendienst und möchte mir hiervon 90 Kalendertage als Krankenpflegedienst anrechnen lassen.

Folgende Frage kam hierbei auf:
Die PDL hat mir bereits das Formblatt "Zeugnis über den Krankenpflegedienst" ausgestellt, jedoch läuft mein Dienst derzeit noch.
Rechnet mir das Landesprüfungsamt trotzdem von diesen (nun schon) elf Monaten die 90 Kalendertage für das Praktikum an,obwohl mein eigentlicher Freiwilligendienst noch nicht beendet ist?

Prinzipiell sollte dies kein Problem sein, da ich bereits die vollen elf Monate als absolviert nachweisen kann.
Oder sehe ich das falsch?

Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für eure Hilfe!

Liebe Grüße.:-winky

davo
27.07.2019, 18:23
Woher soll dein LPA denn überhaupt wissen, dass dein Dienst noch läuft? Dein LPA interessiert nur das Zeugnis.

twin2
27.07.2019, 18:58
Sehe ich genauso wie davo. Das LPA interessiert sich ja nur für diese DinA4-Seite (Zeugnis).
Wenn es dich beruhigt, dann kannst du das Zeugnis ja bei der zuständigen LPA schon mal einreichen und anerkennen lassen.
Da du ja noch nicht immatrikuliert bist, ist das LPA des Bundeslandes deines Geburtsorts zuständig.
Für Leute, die im Ausland geboren sind: LPA Düsseldorf.

JayJaylibro
28.07.2019, 11:31
Vielen Dank für die raschen Antworten;
Werde meine Unterlagen in den nächsten Tagen absenden!

Ist das Formblatt "Zeugnis über den Krankenpflegedienst", sowie das Arbeitszeugnis der PDL, im Original beim LPA vorzulegen oder genügt diesen eine Kopie?

twin2
28.07.2019, 11:48
Siehe hierzu immer das entsprechende Merkblatt, das auf der I-net-Seite der LPA zu lesen ist. Aber natürlich darf es keine Kopie sein. (Wenn ich mich richtig erinnere nicht mal eine beglaubigte Kopie sondern immer das Original).

davo
28.07.2019, 11:51
Es muss ein Original sein.

Falls du mehrere brauchst/willst oder Angst hast, dass später mal was verloren geht (z.B. am Postweg), lass es dir einfach in doppelter Ausfertigung ausstellen. Wenn du später mal im Ausland famulierst, ist das besonders ratsam.

Und du brauchst, wie schon erwähnt, NUR diese eine Seite - alles andere (Arbeitszeugnis usw.) interessiert das LPA nicht.