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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehaltsmitteilungen prüfen lassen



Sori
28.07.2019, 08:35
Hallo Zusammen,

gibt es jemanden unter Euch, der mit mir zusammen mal meine Gehaltsmitteilungen gegen prüft (gegen Bezahlung natürlich); ich blick da nicht ganz durch und das Gehat schwankt schon erheblich ohne für mich erkennbaren Grund...bin Assistenzarzt im Schichtdienst...
Über Antworten würde ich mich freuen.
LG

Shizr
28.07.2019, 08:47
Dafür solltest du dir lieber einen Rechtsanwalt suchen, der wirklich etwas davon versteht.

Z.B. die Rechtsberatung des Marburger Bundes.


Lass da mal lieber die Profis ran.
(Wobei gerade bei Schichtdienst das Gehalt durch die variablen Zuschläge für Wochenend-, Nachtarbeit usw. durchaus ordentlich schwanken kann. Ich hatte in der Intensivzeit in guten Monaten durchaus 200 € mehr als sonst im Schnitt.
Wobei... eigentlich waren das die schlechten Monate mit dauernd Nachtdienst und Wochenden ;-) )

Sori
28.07.2019, 09:13
Danke für deine Antwort.
Leider bin ich nicht im Marburger Bund; ich denke, dass wenn ich jetzt dort Mitglied werde, die Rechtsberatung dies nicht abdecken würde, da es ja um Zeiten/Gegenstände VOR meiner Mitgliedschaft betrifft...deshalb suche ich nach Alternativen. Vielleicht hat ja noch einer eine Idee, woran ich mich sonst wenden könnte. Habe schon im Interet recherschiert, aber nichts wirklich Passendes gefunden...

Feuerblick
28.07.2019, 09:20
Hast du dir denn die Abrechnung schon mal einfach von denen erklären lassen, die sie verfasst haben? Würde ich machen...

Cliff100
28.07.2019, 12:29
Oder selbst ein bisschen Zeit investieren, sich den Tarifvertrag durchlesen, zumindest die relevanten Stellen, und rausschreiben, welche Zuschläge es für was wann gibt. Dann seine Stundenzettel mit Diensten angucken, die entsprechenden Zuschläge drauf packen und alles mal zusammenrechnen. Mit etwas Interesse und Zeit kann man sich auch ne Exceltabelle bauen, die das alles automatisch macht, wenn man die entsprechende Dienst/Schichtart und die Zeiten eingibt sowie die entsprechenden Formeln hinterlegt hat.

freak1
28.07.2019, 20:39
Das hab ich für unsere mal versucht. Aber gerade wie z.B. Dienste an/vor Feiertagen bezahlt werden finde ich sehr komisch. Bei uns werden gefühlt nur die Stunden der Feiertage bezahlt, also Dienst von Fr auf Sa (Feiertag) 8:00 gibt entsprechend für 8h den Feiertagszuschlag etc.

Muriel
28.07.2019, 20:45
Wenn der Feoertgszuschlag für diese Stunden zusätzlich zum normalen Dienstentgelt bezahlt wird, stimmt es doch. Freitag ist kein Feiertag, daher da auch kein Feiertagszuschlag.

Rettungshase
29.07.2019, 14:16
Frag doch einfach mal bei der entsprechenden Rechnungsstelle nach; die sind auch dazu da, die Fragen der Arbeitnehmer bei Unklarheiten zu beantworten.
Ggf. kannst du mit denen auch mal einen Termin vereinbaren und dir die Gehaltsabrechnung erklären lassen.
Wenn eure Klinik groß genug ist, kann man möglicherweise auch mal über eine kleine Fortbildungsveranstaltung dazu nachdenken. So haben wir es vor zwei Jahren mal gemacht und es hat sehr viele Mitarbeitergehirne erhellt :)

Mr. Pink online
30.07.2019, 06:10
Die Frage ist zwar nicht ganz zum Thema, aber wisst ihr vielleicht ob es eine Regelung gibt, ab wann spätestens Dienste, Überstunden, usw ausbezahlt werden müssen? Bei mir passiert es nämlich regelhaft, dass ich die entsprechenden Zuschläge erst mit 4-6 Monaten Verspätung bekomme und ich weiß, dass ich kein Einzelfall bin. Im Tarifvertrag habe ich dazu nichts gefunden.

FirebirdUSA
30.07.2019, 09:07
Kommt auf den nach Tarifvertrag definierten Ausgleichszeitraum an. Wenn der vorbei ist einen Monat später.

Mr. Pink online
30.07.2019, 16:25
Der ist laut Tarif 3 Monate. Aber das gilt ja dann eigentlich nur für Überstunden. Nicht aber für Dienste.

FirebirdUSA
06.08.2019, 19:20
Stimmt. Mscht es aber kompliziert:
Zuschläge für Überstunden am Ende des Folgemonats, hier auch die Dienststunden + Zuschläge. Die Überstunden kommen dann nach 4 Monaten.

Mr. Pink online
07.02.2020, 08:59
Hallo an alle,

vielleicht weiß jetzt nach dem Streik und Infoveranstaltungen am 04. Februar doch noch mehr zu u. g. Fragen:

1. Gibt es eine Frist innerhalb derer Zulagen für Schicht/Feiertage/Nachtarbeit usw. ausgezahlt werden müssen? Bei mir passiert das regelhaft mit mehreren Monaten Verspätung. Da hat man Lust, Zinsen darauf zu verlangen.

2. Wisst ihr, ob es dem Arbeitgeber erlaubt ist, die vorgeschriebene Pause im Stundenzettel dort einzutragen, wo es für ihn bezahlungstechnisch am günstigsten ist? Passiert bei mir nämlich ebenfalls regelhaft, dass die Pause immer dort verrechnet wird, wo ich am meisten Zulage bekommen würde.

P.s. hier handelt es sich um Arbeit im Rahmen des TdL

Vielen Dank euch schonmal!

Pflaume
07.02.2020, 17:13
Zu 1): Die Frist steht im Tarifvertrag. Üblicherweise im übernächsten Monat nach dem Dienst. Verzugszinsen könnte man bei regelmäßig verspäteter Zahlung bestimmt verlangen, aber kommt halt nicht gut. Vertragsverlängerung kannst du vermutlich vergessen, wenn du damit ankommst.

Zu 2) Der Arbeitgeber kann im vorhinein festlegen, wann du deine Pause nehmen mußt (innerhalb der gesetzlichen Vorgaben). Natürlich mußt du sie zu der Uhrzeit dann auch nehmen (und nehmen können), und zwar genau um die Uhrzeit. Inkl. dem Recht, nicht mehr ans Telefon gehen, sich am Ort egener Wahl aufzuhalten etc. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist es keine Pause im rechtlichen Sinne. Der Arbeitgeber darf sogar mehr oder längere Pausen anordnen als gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei Arbeitnehmern mit elektronischer Zeiterfassung wird z.B. ganz gerne, wenn z.B. die Arbeitszeit um 16 Uhr regulär endet, gerne eine (nicht vorgeschriebene) Pause von 16 Uhr bis 16:15 Uhr angeordnet. Der Arbeitgeber spekuliert hier natürlich darauf, dass der Arbeitnehmer entweder schaut, dass er wirklich um 16 Uhr zur Tür raus ist, oder dass er statt von 16 Uhr bis 16:15 nichts zu machen und dann nochmal 10 Minuten bezahlt seine Arbeit fertig zu machen, lieber bis 16:10 Uhr seine Arbeit fertigmacht statt die angeordnete Pause anzutreten, um früher heimgehen zu können, und dafür dann natürlich nicht bezahlt wird. Ich glaube, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den Pausen, aber solange die Anordnung des Arbeitgebers nicht irgendwelchen Verträgen oder Gesetzen zuwiderlaufen, passiert da wohl nichts.

Alles ohne Gewähr. Bin kein Anwalt. Für Rechtsberatung an einen Anwalt oder die Gewerkschaft wenden.