Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbenotung der Scheine und erst 2006 Hammerexamen DRINGEND



Seiten : 1 [2]

22.12.2003, 10:12
Hi Rakete,

wie kann das BMGS beleidigende Passagen löschen lassen, wenn die Leute im Ministerium die Beiträge gar nicht lesen?
Hast Du sie etwa darüber informiert, dass man sie hier beleidigt hat? :-)

SK

22.12.2003, 10:45
Liebe Neujahrsrakete,

da in 9 Tagen der Abflug bevorsteht, noch schnell eine Nachricht:
es gibt Menschen im Ministerium die lesen, sowohl eingehende Briefe als auch - soweit es die Zeit erlaubt - Forenbeiträge, sonst hätten ja auch die beleidigenden Passagen nicht entdeckt werden können - oder? :-)

Beim Lesen im Forum erfährt man einen Teil der Stimmung in der Studentenschaft und der Stimmung eines bestimmten Teils der Studentenschaft, soweit sie von Übergangsregelungen der neuen ÄAppO betroffen sind.

Das BMGS hat zur neuen ÄAppO seit 1991 (!!!) Sachverständigenrunden geleitet und diverse Anhörungen gehabt, es gab Zwischenentwürfe, Bund-Länder-Entwürfe und am Ende einen Referentenentwurf, bei dem der Medizinische Fakultätentag, der Wissenschaftsrat, die Bundesärztekammer, die Medizinsichen Fachgesellschaften und studentische Vertreter beteiligt waren. Das gilt für das Verfahren bis 2002 (nachzulesen in der BR-Drucksache 1040/97 Seite 79).

Die Fachbeamten sind somit keineswegs abgeschottet gewesen, sondern haben über die gesamte Zeit die Stellungnahmen der Ärzteschaft und Studentenschaft zur Kenntnis genommen und fachlich in die Folgeentwürfe eingearbeitet. Dazu gab es mal einen Erfolgsbericht des Fakultätentags im Deutschen Ärzteblatt, wo sich der MFT rühmt, dass er es geschafft hat, seine Vorschläge umzusetzen. Dabei ging es darum, die zweigeteilte Prüfung (M2 vor dem PJ und M3 nur mündlich nach dem PJ) zu gunsten der jetzt geltenden § 27-Regelung zu ändern, allerdings damit auch den Studierenden das Hammerexamen zu bescheren - vorweihnachtliche Absicht!

Am Rande bemerkt: die ÄAppO ist eine Rechtsverordnung, kein Gesetz.

Der Unmut derer, die zu spät zu M1alt angetreten sind, M1alt im Herbst 2003 nicht bestanden haben oder unverschuldet M1alt nicht ablegen konnten, ist verständlich.

Die Regelung in der ÄAppO wird aber vom BMGS für sachgerecht erachtet. Dafür spricht, dass sie bereits im Entwurf von 1997 stand (s.o. Drucksache) und bis vor kurzem von keiner der Beteiligten kritisiert worden ist. Die Vermutung liegt nahe, dass die neue ÄAppO, die am 3.7.2002 verkündet worden ist, leider von vielen Studierenden, für die sie Anwendung findet, nicht, oder jedenfalls nicht rechtzeitig, zur Kenntnis genommen worden ist.

Wer im Juli 2002 alle Scheine für M1alt hatte, hätte noch drei - und damit alle - Prüfungsversuche gehabt, um nach altem Recht zu Ende studieren zu können.

So wie ich es sehe, hat jede neue rechtliche Regelung einenen Inkrafttretenstermin, also einen Stichtag. Der scheidet dann altes Recht von neuem Recht. Er muss wohl so gewählt werden, dass nicht einerseits unzulässig in bereits vergangene Sachverhalte eingegriffen wird (nennt sich wohl Rückwirkungsverbot, scheint aber in Ausnahmefällen auch mal erlaubt zu sein) - ist hier wohl nicht der Fall. Andererseits muss er so gewählt werden, dass zwischen dem Bestandsinteresse am alten Recht einerseits und möglichst schneller Anwendung des neuen Rechts auf laufende Sachverhalte ein Interesenausgleich statt zu finden hat. Das ist wohl it § 43 ÄAppO versucht worden. Dort bestehen Möglichkeiten, ggf. nach altem Recht komplett zu Ende zu studieren, während Studierende, die nach ihrem Prüfungserfolg noch nicht zu weit fortgeschritten sind, bereits ins neue Recht überführt werden.

Wenn jetzt von der o.g. Gruppe eine nachträgliche Rechtsänderung gefordert wird, kann diese nicht vom BMGS gemacht werden, sondern sie muss in gleicher Weise rechtlich eingetütet werden. Dabei müsste dann aber auch wieder Bestandsinteressen abgewogen werden: einerseits derer, die schnell von der Abänderungsregelung Gebrauch machen wollen, andererseits derer, die mit der seit 2002 bekannten ÄAppO zufrieden sind. Darin liegt wohl die Schwierigkeit an der jetzt kurzfristig formulierten Kritik.

Dass die Kritik nicht schon im Sommer/Herbst 2002 kam, sondern jetzt, nachdem die Sache mit dem 1.10.2003 gelaufen ist, wundert mich schon. Hat man hier zunächst versucht, alle Chancen des neuen Rechts zu nutzen und nach dem Fehlschlagen soll jetzt versucht werden, dass der Verordnungsgeber die "Karre" für jene aus dem Dreck zieht, die es nicht geschafft haben? Oder haben die Betroffenen erst vor wenigen Wochen die neue ÄAppO erstmals gelesen oder verstanden?

Viele der Fragen sind für mich von den Fakultäten und Prüfungsämtern zu entscheiden. Dort scheint aber noch wenig Klarheit zu herrschen. Erst wenn man weiß, wie konkret entschieden wird, sieht man, welche Folgen das für einen selbst hat - ggf. entstehen ja kaum Studienzeitverlängerungen.

Dass die Fakultäten und Prüfungsämter "spät gestartet sind" bzw. noch heute eher uneinheitlich reagieren bzw. noch gar keine Entscheidungen getroffen haben, ist bedauerlich.

Dank der regen Aktivitäten der hier im Forum Aktiven kann es ja aber nur besser werden.

Allen im Forum frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, vor allem gesundes neues Jahr!

22.12.2003, 11:47
In Anführungszeichen den Beitrag zuvor, darunter der Kommentar aus Sicht eines nachteilig Betroffenen der einmal durch das erste Staatsexamen gefallen ist, einmal nicht antreten konnte weil der Vater verstorben ist, ich davor aber bei seinem LPA informiert hat und die Auskunft erhalten hat: "die neue AO betrifft sie nicht, sie haben ja Physikum"


" - soweit es die Zeit erlaubt - Forenbeiträge"

Besser: Durchdachte, sorgfältige Gesetzesentwürfe für die Parlamentarier aufsetzen, das ist die Aufgabe von Ihnen, das wird Ihnen bald auch Frau Schmidt persönlich sagen!

"Beim Lesen im Forum erfährt man einen Teil der Stimmung in der Studentenschaft und der Stimmung eines bestimmten Teils der Studentenschaft"

Diese Stimmung wird man in Kürze auch in grossen Zeitungen und im Fernsehen erfahren, damit sich auch die Bevökerung in die Diskussion einbezogen wird ob es sinnvoll ist fast fertige Ärzte am Zuendestudieren zu behindern, Steuergelder aus dem Fenster zu werfen und zum Ärztemangel der die Versorgung der Bevölkerung gefährdet beizutragen.
Nur weil das zuständige Referat nicht schon wieder eine Novellierung eines nicht sorgfältig abgefassten Gesetzesentwurfes zugeben will.

"Das BMGS hat zur neuen ÄAppO seit 1991 (!!!) Sachverständigenrunden geleitet"

Dass dann nach mehr als 10 Jahren "Sachverständigenarbeit" am Ende eine fehlerhafte Verordnung herauskommt ist eigentlich selbsterklärend.
Eine Empfehlung einmal an alle: Eine Recherche über die Arbeit des zuständigen Referates des BMGS mit den zahllosen notwendigen Novellierungen und dem "aus dem Ärmel ziehen" schon längst wieder veralteter Verordnungen.

"Am Rande bemerkt: die ÄAppO ist eine Rechtsverordnung, kein Gesetz."

Belehren und belehrt werden ...

"Die Regelung in der ÄAppO wird aber vom BMGS für sachgerecht erachtet."

Diese Meinung ist das Gute Recht des BMGS und ein jeder wird seine Arbeit die er abliefert bei Vorwürfen ersteinmal als "sachgerecht" bezeichnen! Die BÄK, MFT, Fachtagung, die Betroffenen, Marburger Bund, die LPA´s und seit neuestem die informierten Parlamentarier sehen die neue AO aber als nicht sachgerecht an!


"Wer im Juli 2002 alle Scheine für M1alt hatte, hätte noch drei - und damit alle - Prüfungsversuche gehabt, um nach altem Recht zu Ende studieren zu können."

Wem aber beispielsweise der schwierige Mikrobiologieschein oder Pharmakologie schein noch fehlte zur Anmeldung an M1 der konnte eben nicht teilnehmen und wer 1 Jahr im Ausland war der hat gar nichts davon erfahren und wer 2003 noch von seinem LPA gesagt bekommt "da sind sie nicht betroffen, sie haben ja das Physikum" der sah auch keine Notwendigkeit sich anzumelden.
Auch wer das M1 ein- bis zweimal nicht bestanden hat, der ist jetzt schon im 4. klinischen und wird so 2 Semster verlieren!


"nennt sich wohl Rückwirkungsverbot, scheint aber in Ausnahmefällen auch mal erlaubt zu sein) - ist hier wohl nicht der Fall."

Das werden andere Stellen klären werden! Die nachteilig betroffenen Studierenden haben umfassenden Rechtsbeistand genommen der davon abgesehen viele mögliche und erfolgsversprechende (und v.a. nicht so offensichtliche) Wege aufgezeigt hat.
Härten bei Übergangsregeln sind immer möglich das ist richtig, aber sind sie sinnlos und überdies problemlos v e r m e i d b a r müssen sie nicht hingenommen werden!

"Dabei müsste dann aber auch wieder Bestandsinteressen abgewogen werden: einerseits derer, die schnell von der Abänderungsregelung Gebrauch machen wollen, andererseits derer, die mit der seit 2002 bekannten ÄAppO zufrieden sind. Darin liegt wohl die Schwierigkeit an der jetzt kurzfristig formulierten Kritik."

Es wurden dem Referat 316 definitiv Lösungsvorschläge unterbreitet wie den sinnlos enachteiligten geholfen werden kann ohne auch nur einen mit der jetztigen Situation zufriedenen zu tangieren!

"Hat man hier zunächst versucht, alle Chancen des neuen Rechts zu nutzen und nach dem Fehlschlagen soll jetzt versucht werden, dass der Verordnungsgeber die "Karre" für jene aus dem Dreck zieht, die es nicht geschafft haben?"

Die meisten der Betroffenen wollen am Ende ihres universitären Studiums auch die alten Staatsexamina ablegen von denen sie zu Beginn der Klinik ausgegangen sind. Der Verordnungsgeber hat bis jetzt nur diese Karre (neben vielen anderen Karren auch) in den Dreck gefahren, um bei dieser Ausdruksweise zu bleiben.

"Oder haben die Betroffenen erst vor wenigen Wochen die neue ÄAppO erstmals gelesen oder verstanden?"

Wir haben den Eindruck dass der Verordnungsgeber immer noch nicht die Situation verstanden hat!

"Erst wenn man weiß, wie konkret entschieden wird, sieht man, welche Folgen das für einen selbst hat - ggf. entstehen ja kaum Studienzeitverlängerungen."

Diesen Fehler werden die Studierenden gewiss nicht machen: Sich jetzt vetrösten lassen und 2006 erkennen, dass sie 2 Semster verloren haben!

"Dass die Fakultäten und Prüfungsämter "spät gestartet sind" bzw. noch heute eher uneinheitlich reagieren bzw. noch gar keine Entscheidungen getroffen haben, ist bedauerlich."

Allerdings, was aber in erster Linie schliessen lässt auf absolut insuffiziente Informationspolitik des zuständigen Referates des BMGS! Statt in Studentenforen der Stimmung derer hinterherzuschnüffeln sollten lieber LPA´s und Dekane fortgebildet werden über anstehende einschneidende Verordnungsänderungen! Dass Studenten in Ihren LPA´s noch 2003 gesagt bekommen haben: "Sie betrifft das nicht, sie haben ja Physikum" und 2002 die meisten LPA Mitarbeiter noch gar nichts von einer neuen AO wussten (die wohl seit 1991 in Schubladen gammelte) wird ein entscheidender Grund sein warum Studierenden REcht erhalten werden!