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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbenotung der Scheine und erst 2006 Hammerexamen DRINGEND



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18.11.2003, 14:11
Hallo zusammen,
ich bin leider in der doofen Situation, daß ich im Januar scheinfrei bin, noch nicht das erste Staatsexamen habe, also nach der neuen Approbationsordnung geprüft werde.
Daß ich das Hammerexamen machen muß, damit hab ich mich schon angefreundet.
Aber: wie ist das mit der Benotung der Scheine, die ja bei mir nun mal nicht benotet sind? Wie will man die "nachbenoten"? Alle Klausuren noch einmal schreiben oder was? Die können doch nicht einfach alle Scheine ungültig machen oder wie? Und was ist mit fehlenden Scheinen? Ich bin total verzweifelt.

Außerdem noch folgendes Problem: Ich bin ja dann sozusagen 2005 fertig mit dem PJ. Da aber 2006 erst das erste Hammerexamen geschrieben wird, was mache ich in dem einen Jahr? Ich bin dann quasi mit meinem Studium fertig, warte aber dann darauf, daß ich geprüft werde oder was? Hä? Wie soll das gehen? Was soll ich in der Zeit machen?
Ich kann doch nicht wegen derer Doofheit ein Jahr lang rumsitzen????

Außerdem bekomme ich BAfög. Wie soll es denn dann da sein? Bin ich in dem einen Jahr noch Student oder nicht oder wie oder was?

DAs kotzt mich alles sowas von an.

Könnt ihr mir was näheres sagen?

Liebe Grüße, Daniela

alien2001
18.11.2003, 17:42
Liebe Daniela!
Du bist nicht ALLEIN!!
so wie dir geht es vielen anderen Studenten/innen. Bin Auch Ende diesen Semesters Scheinfrei(bin im 5.klin.), werde jetzt das 1.Examen machen, da ich nicht weiß, ob sich noch etwas ändern wird.
Zur Zeit versuchen wir Adressen, Namen und email-Adressen zu sammeln, um eine Klage einzureichen. Es ist nicht faor, 1,5 Jahre zu warten!!!

Schreibe einfach an [email protected]
denn je mehr Leute sich melden, desto mehr Chancen.
Falls du andere Studenten kennst, die mitbetroffen sind, wäre es gut, wenn ihr euch alle einträgt.

Gruß
Alien

20.11.2003, 18:26
Der Umstand, daß die Prüfungen erst 2006 angeboten werden sollen, ist Rechtswiedrig.
Ich werde hier nicht die § aufzählen aber es ist so.
Geh doch einfach mal zu nem Verwaltungsrechtler.
Das kostet zwar viel Geld, ist im Zweifelsfall immer noch billiger als ein Jahr Gehaltsausfall.
Zuständig für die Prüfung ist Dein Landesprüfungsamt.
PS: Die neue AppO ist in Kraft. Es müssen also auch alle Rechtsvorschriften (Prüfungen) dafür "vorhanden" sein.
Viel Glück

Neujahrsrakete
20.11.2003, 19:01
Warum direkt klagen, wenn es vorher noch andere, kostenlose Möglichkeiten (http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=9971) gibt?

04.12.2003, 11:29
>Warum direkt klagen, wenn es vorher noch andere, kostenlose >Möglichkeiten gibt?

Und die wären? Nichts wäre mir lieber als dafür möglichst eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu finden.
Dani

Heinz Wäscher
04.12.2003, 11:32
Klagen ist für Studenten eh kostenlos *nebenbeianmerk*

05.12.2003, 07:55
Hi,

gegen was soll man denn klagen? Das bringt doch nur was, wenn mich mein Prüfungsamt nicht zur Prüfung zulässt, oder???

?

fbk
05.12.2003, 12:14
Ja, es steht einem rechtlich jedes Semester eine Staatsprüfung zu, so man den Prüfungsanspruch nicht verloren hat und die VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT. Und das ist leider der springende Punkt!

Jeder der bis zum 01.10.2003 das alte ERSTE nicht hat studiert nach neuer AO weiter. Das heißt:

- Man muß die zwölf neuen Scheine der Querschnittsfächer machen, und die müssen jetzt benotet sein (Allgemein: Jeder Schein nach neuem Recht muß benotet sein, es sei denn das LPA erkennt alte Scheine als neu an).

- Die Blockpraktika sind ein ZUSÄTZLICHER Leistungsnachweis. D.h. (so das LPA Homburg), daß der Innere Schein mit einem Praktikum zwar als Innere Schein anerkannt wird, aber man den Schein für das Blockpraktikum noch erwerben muß, weil dieses in der alten Form nicht anerkannt werden kann...

So der letzte Sachstand aus Homburg!

VIEL GLÜCK EUCH ALLEN!

Frank

Blackeneier
08.12.2003, 22:10
Es ist alles so fürchterlich hirnlos mit dieser neuen AO und den Übergangsregelungen... Ziel war die Verbesserung der Ausbildung, man beschließt ein Gesetz- und es führt zu den absurdesten Dingen, wenn man hier nur mal ein bißchen nachliest. Wahrscheinlich ist es mit allen Gesetzen so, oder?

09.12.2003, 07:36
Hallo,

also: es ist eine Rechtsverordnung, kein Gesetz und im Prinzip sind die Übergangsregelungen nach einem inneren System gestrickt, die aber nicht die Fälle umfassen, bei denen nicht nach dem Muster-Studienplan studiert wird. Die Studierenden, die das 1. Stex nicht nach dem 6. Semester gemacht haben, wurden von der Übergangsregelung nicht erfasst, bzw. auf sie wurde keine "besondere Rücksicht" genommen.
Andererseits bestand ja die Möglichkeit bis Herbst diesen Jahres das 1. Stex noch zu machen und nach altem Recht zu Ende zu studieren.
Bin mal gespannt, wann von den LPA und Fakultäten endlich klar wird, wie es mit den Altscheinen läuft.

Bis demnächst

Jonny
11.12.2003, 07:48
Hallo unregistered

ich bin von der Fakult„t und wrde ja gerne Altscheine anerkennen. Wir haben mit dem LPA auch Regeln abgesprochen (nicht die optimalen, aber sicher brauchbare) und diese auch im Netz ver”ffentlicht. Universit„ten und LPAs sind sich da schon einig. Aber wenn uns das BMGS immer Knppel zwischen die Beine wirft, kann das ja nichts werden.....

In der Hoffnung, dass im Ministerium die >Weihnachsweisheit eintrifft und nicht Silvester wieder geht

Johnny

Forengeist
15.12.2003, 10:31
Hallo Johnny,

finde das echt gut, dass Du von der Fakultät bist - endlich jemand, der mehr als nur Ahnung hat. Aber leider habe ich die Veröffentlichung nicht gefunden. Kannst Du mal die genaue Fundstelle posten - interessiert sicher auch andere.

Ich höre hier immer, dass das BMGS den LPAs irgend welche Vorgaben macht und gute Absprachen wieder niederknüppelt - Knüppel zwischen die Beine ... - wie läuft das konkret? Das BMGS macht die ÄAppO, aber den Rest machen doch die Hochschulen und LPAs oder irre ich da vollkommen???

Bis dann

Jonny
15.12.2003, 11:42
Hallo Forengeist

die Fundstelle der Frankfurter Studienordnung ist:

http://www.kgu.de/documents/dekanat/StudOrdFBMedizin.pdf.

Die Žquivalenzregeln sind im Anhang 6 (ganz am Ende) und mit unserem LPA abgesprochen. Diese Absprache ist schon „lter, und wir sind froh, dass mit dem neuen Schreiben des BMG die Žquivalenzliste immer noch gilt.
Im letzten uns vorliegenden Schreiben, welches in Auszgen hier im Forum ja auch schon wiedergegeben wurde, werden im wesentlichen Vorgaben gemacht fr die Anerkennung von Querschnittsbereichen und Blockpraktika nach õ 27. Ich m”chte hier keine Schuldzuweisungen machen oder schmutzige W„sche waschen, das geh”rt auch fr mich nicht hierher.
Im Moment mssen wir in Franbkfurt unsere Empfehlung an Studierende ohne bestandenem 1. Abschnitt leicht modifzieren. Bisher haben wir allen (!) abgeraten, zum alten 1. Abschnitt berhaupt noch anzutreten. Diese Empfehlung mssen wir leicht „ndern:


Wer im 1., 2. oder 3. klinischen Semester ist, hat keinen wirklichen Vorteil vom alten 1. Stex. Dies begrndet sich darauf, dass diese Studierenden nur im (immer wieder diskutierten) Szenario 1. Stex 1, Hammerexamen 4, die Note verbessert. Sie k”nnen ihr Praktisches Jahr auch nicht vor dem Herbst 2005 beginnen. In Frankfurt werden an alle diese Studierenden benotete Scheine vergeben, auch fr die Querschnittsbereiche, die bereits angeboten werden. Auáerdem werden wir allen diesen Studierenden nach ihrem jeweiligen 6. klinischen Semester alle Querschnittsbereiche, Blockpraktika, Wahlfach, Humangenetik, An„sthesie und Wahlfach absolviert haben k”nnen und k”nnen sich zum Praktischen Jahr nach neuer ŽAppO anmelden. (Mir ist klar, dass dies noch nicht an allen Unis der Fall ist!!).

Wer im 4. oder h”heren klinischen Semester ist, dem stellen wir anheim , ob er am 1. klinischen Abschnitt teilnimmt. Dies begrndet sich nicht darauf, dass das alte 1. Stex wirklich Sinn macht; die šbergangsregeln sagen aber, dass "das 1. Stex. abzulegen ist" (sinngem„áes Zitat). Wenn Sie vollst„ndig darauf verzichten, haben Sie vor dem Herbst 2005 keinen Anspruch auf das Praktische Jahr nach neuer ŽAppO. Sollten Sie weitergehende Ansprche geltend machen, sind diese wohl nicht durchzusetzen, wenn Sie den 1. Abschnitt nicht abgelegt haben.

Das Schreiben des BMG hat sicher Ihre studentische Initiative ebenfalls vorliegen (šbergangsregeln.com). Dieses Schreiben ist nicht leicht zu interpretieren, und richtet sich nach meiner Lesart gegen diejenigen Žquivalenzregeln, die Querschnittsbereiche und Blockpraktika ebenfalls vollst„ndig anerkennen wollen.

Es w„re sch”n, wenn die LPAs und die Hochschulen den Rest nach Erlass der ŽAppO aushandeln k”nnten - leider ist es nicht ganz so einfach. Die LPAs werden sich immer vorher absprechen, um keine Lcken auftreten zu lassen; auch die Hochschulen haben noch nicht alle :-) die zeichen der Zeit erkannt.

Auch wenn es nicht alles positiv ist, hoffe ich doch, dass es etwas weiter hilft.

Gruá

Johnny

17.12.2003, 17:52
Hallo Zusammen ,
mir liegt jetzt ein Schreiben vom LPA Berlin vor .
Es besagt folgendes :
1.Wenn ich das 1. Staatsexamen bestehe werden diese Scheine nach neuer Approbationsordnung anerkannt .
2.Eine Anrechnung aller anderen Scheine auf die neuen Leistungsnachweiseefolgt nur im Rahmen der Gleichwertigkeit ,d.h. dass ggf.jeweils eine Zusatzausbildung zur Erreichung dieser Gleichwertigkeit abzuleisten ist

Gruß

19.12.2003, 10:04
Verstehe ich das richtig, dass
.. zunächst die Scheine anerkannt werden, die man im 5. und 6. Semester für das 1. Stex machen musste a b e r
.. keine automatisch Anerkennung der Scheine erfolgt, die man ggf. daneben - oder weil schon im höheren Fachsemester zusätzlich - erworben hat, also die Scheine für das 2. Stex??

Neujahrsrakete
19.12.2003, 13:58
Original geschrieben von Neujahrsrakete
Warum direkt klagen, wenn es vorher noch andere, kostenlose Möglichkeiten (http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=9971) gibt?

Diese Aussage, die ich vor einiger Zeit gepostet habe, nehme ich wieder zurück.
Das Bundesgesundheitsministrium scheint einen Vollrückzieher von der Aussage gemacht zu haben, daß man darüber nachdenken könne, die Frist "Oktober 2003" für das erste Stex abzuschaffen.
Das BMGS beschäftigt sich lieber damit, Forenbeiträge zu zensieren und Änderungen in einzelnen Beiträgen zu verlangen, anstatt die Wut der Studenten über sinnlose Fristen aus den hier geschriebenen Postings zu erkennen.
Reden hilfe bei dieser ignoranten Art, die das BMGS an den Tag legt, leider doch nicht.
Eine Klage gegen diese Frist scheint das Einzige zu sein, was man noch machen kann.
Aber ob die Studenten, die sich in der gesamten Angelegenheit bisher leider auch nicht als gesammelte Gruppe mit gleichen Interessen zusammentun konnten, es schaffen, gegen die Frist zu klagen, ist unklar........................

19.12.2003, 20:14
Hallo Rakete,

Was genau hat denn das Ministerium kritisiert, und welche Aussagen nimmst Du genau zurück?
Wie war denn der genaue Ablauf der Aktion des Ministeriums?
Warum ist denn plötzlich das Forum wie "nekrotisch"?

Neujahrsrakete
20.12.2003, 14:17
Original geschrieben von Unregistered
Hallo Rakete,

Was genau hat denn das Ministerium kritisiert, und welche Aussagen nimmst Du genau zurück?
Wie war denn der genaue Ablauf der Aktion des Ministeriums?
Warum ist denn plötzlich das Forum wie "nekrotisch"?

Das Ministerium hat hier im Forum irgendwelche Beiträge entdeckt, in denen über Mitarbeiter des Ministeriums gelästert wurde und hat verlangt, daß die Beiträge gestrichen oder zumindest verändert weren. Welche Beiträge das genau waren, weiß ich auch nicht mehr. Aber ich habe plötzlich eine Mail von MediLearn bekommen, in der stand, daß einige Beiträge etwas verändert wurden, um den Forderungen des Ministeriums zu genügen.

Zurücknehmen tue ich die Aussage, daß man mit den Leuten im Ministerium reden kann und nicht direkt klagen soll.
Mit den diversen Angestellten und auch höheren Beamten dort ist offensichtlich eben NICHT zu reden.

Mich wundet es aber auch, daß sich die Studenten den sinnlosen Paragraphen in der Übergangsregelung (1. Stex bis 2003) so einfach gefallen lassen. Immerhin sind 711 Studenten durch das erste Stex im August 2003 durchgefallen. Die hätten schon längst das Ministerium stürmen und eine Änderung, nämlich den Wegfall dieses Paragraphen, erzwingen müssen.

Sebastian1
20.12.2003, 15:15
Original geschrieben von Neujahrsrakete

Das Ministerium hat hier im Forum irgendwelche Beiträge entdeckt, in denen über Mitarbeiter des Ministeriums gelästert wurde und hat verlangt, daß die Beiträge gestrichen oder zumindest verändert weren. Welche Beiträge das genau waren, weiß ich auch nicht mehr. Aber ich habe plötzlich eine Mail von MediLearn bekommen, in der stand, daß einige Beiträge etwas verändert wurden, um den Forderungen des Ministeriums zu genügen. Nur zur Information: Dabei ging es um einen (!) Beitrag, in welchem namentlich genannte Mitarbeiter des BMGS beleidigt wurden. Die Löschung eines solchen Beitrags ist somit völlig zu Recht geschehen.

Gruß,
Sebastian

Neujahrsrakete
20.12.2003, 16:13
Original geschrieben von Sebastian1
Nur zur Information: Dabei ging es um einen (!) Beitrag, in welchem namentlich genannte Mitarbeiter des BMGS beleidigt wurden. Die Löschung eines solchen Beitrags ist somit völlig zu Recht geschehen.

Gruß,
Sebastian

Zu Recht mag es ja geschehen sein. Aber daß das Ministerium nicht mal einige der Beiträge durchliest, um die allgemeine Stimmung in der Studentenschaft zu erfahren, halte ich für eine Unverschämtheit. Die machen da irgendwelche Gesetze in ihrem abgeschotteten Ministerium, aber ob es sinnvolle Kritik oder Verbesserungsvorschläge gibt, interessiert die nicht. Hauptsache, ihre Mitarbeiter werden geschont.