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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzbezeichnung/Facharzttitel vorhanden?



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Feuerblick
15.08.2019, 05:57
Das mit dem Betriebsarzt war nur ein Beispiel...

DieCaro
15.08.2019, 08:22
Ja, die Idee hatte ich auch schon. Und das ist ja das merkwürdige: Er führt die Bezeichnung nirgends - weder auf seiner Homepage, noch in allen öffentlich einsehbaren Ärztelisten, noch auf seinem Praxisschild (auf Google gefunden). Von daher rührt die Annahme, dass er nicht über die Bezeichnung verfügt. Bliebe noch die angesprochene Möglichkeit einer Ermächtigung durch die Behörde.

FirebirdUSA
15.08.2019, 12:56
Hört sich so an als ob du (bzw dein Chef) ein Übergutachten erstellen sollt. Dann ist es nicht deine Aufgabe die Qualifikation zu bewerten sondern dich fachlich mit dem Fall und den im Regelfall sich widersprechenden Gutachten auseinander zusetzen.

WackenDoc
15.08.2019, 13:21
Die Kernfrage ist immernoch: Lassen sich die Mängel objektivieren oder nicht?

DieCaro
15.08.2019, 13:43
Die Mängel lassen sich objektivieren.
Doch es ist im Zweifelsfalle einfacher, den Gutachter denn das Gutachten in Frage zu stellen.

WackenDoc
15.08.2019, 13:45
himmel- es ist kein Gutachten. Es ist ein Begehungsprotokoll. Wenn die Mängel objektivierbar sind, dann ist egal, was der Betriebsarzt geschrieben hat. Wenn er selber verklagt wird, kommt ja schnell raus, ob er die Zusatzbezeichnung hat.

Aber lass mich raten- irgendein Arbeitnehmer hat seinen ARbeitgeber verklagt, weil er meint durch die Arbeitsumstände krank geworden ist? Und du sollst jetzt irgendein Gutachten dazu schreiben?

DieCaro
15.08.2019, 14:52
Das mit der Begehung war nur ein abstraktes Beispiel, da ich auf den konkreten Fall nicht eingehen möchte - die Richtung stimmt aber.
Im konkreten Fall geht es tatsächlich um ein gutachtenähnliches Dokument, dass von Gesetzes wegen nur von entsprechend qualifizierten Ärzten ausgestellt werden darf.
Der Patient ist aus unserer (internistischen) Sicht bereits des Längeren an einer Krankheit erkrankt, die dem untersuchenden Betriebsmediziner bei ordnungsgemäßer Untersuchung (so wie sie in den entsprechenden Richtlinien vorgeschrieben ist) hätte auffallen müssen. Wir könnten nun den aufwändigen Nachweis führen, dass der Kollege nicht mit ausreichender Sorgfalt gearbeitet hat oder wir könnten nachweisen, dass der Kollege nicht über die notwendigen Befugnisse verfügte und die Dokumente, die die angebliche berufliche Tauglichkeit des Patienten bescheinigen, von daher wertlos sind.

WackenDoc
15.08.2019, 15:24
Hä???? Es wird immer konfuser. Mal geht es um die ArbMedVV, mal um irgendwelche Begehungen, mal um eine berufliche Eignung. Da passt nichts mehr zusammen. die ArbMedVV hat mit einer Untersuchung rein gar nichts zu tun. Und was soll jetzt die Erkrankung mit einer beruflichen Eignung zu tun haben???

Wieso wollt IHR den Nachweis führen. Das ist doch gar nicht eure Aufgabe????? Ihr könnt nur aus rein fachlicher Sicht sagen, dass die Krankheit vermutlich schon länger besteht und üblicherweise solche Symptome macht, das man sie erkennen müsste.

Aber entweder ist die Story WIEDER komplett anders oder du verrennst dich da völlig und stocherst komplett im Nebel.
Offenbar fehlt es dir auch an den notwendigen Kenntnissen der Arbeitsmedizin.

DieCaro
15.08.2019, 15:49
Das mit der Begehung war ein Beispiel. Es geht nicht um eine Begehung :-)
Und ich habe von Arbeitsmedizin tatsächlich sehr wenig Ahnung - das gebe ich zu - und dementsprechend kann es auch sein, dass ich ggf. Begriffe nicht korrekt verwende oder irgendwo komplett falsch liege. Aber die ArbMedVV regelt doch, dass der Arbeitgeber bei bestimmten (in Anlage 1 geregelten) Tätigkeiten Pflichtvorsorgeuntersuchungen anbieten muss (z.B. die G42, zu der ich auch alle drei Jahre muss). Diese darf laut §7 ArbMedVV nur ein entsprechend qualifizierter oder ermächtigter Arzt durchführen.
Und wenn ich jetzt eine seit längerem bestehende Krankheit diagnostiziere, die bei einer fachgerecht durchgeführten betriebsärztlichen Pflichtuntersuchung schon viel früher hätte auffallen müssen, dann hat der Patient u.U. ein Interesse daran, diesen Nachweis zu führen.

Wie gesagt, das Ganze hat mir mein Chef auf den Schreibtisch geknallt - "mach dich mal schlau" - und ich hab's ihm gestern zurückgeknallt und gesagt "das ist nicht mein Fachgebiet".

Er möchte allerdings immer noch herausfinden, ob der mutmaßlich nicht sachgerecht arbeitende Kollege überhaupt berechtigt war, diese Untersuchungen durchzuführen. Denn wenn er das nicht war, erleichtert das (seiner Ansicht nach) die Sache ungemein.

WackenDoc
15.08.2019, 15:58
Es sind VORSORGEN, keine Untersuchungen. Und das hat auch nichts mit irgendwelchen Eignungen zu tun. Die G-Nummern gibt es auch nicht mehr.
Lies halt wenigstens die ArbMedVV durch.

Ihr verrennt euch da komplett mit der Qualifikation des Arztes.

Feuerblick
15.08.2019, 16:42
Hm, Wacken... das heißt, wenn ein Arzt eine Vorsorge macht, muss er eine eventuell im Rahmen der Untersuchung auffallende Erkrankung nicht erkennen und den Probanden zum entsprechenden Facharzt schicken? Ich dachte, genau DAS ist der Sinn einer Vorsorgeuntersuchung??

WackenDoc
15.08.2019, 17:35
Es heisst Vorsorge und nicht Vorsorgeuntersuchung. Der Arzt entscheidet, welche Untersuchungen er für sinnvoll hält und bietet sie dem Probanden an. Dieser kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Der Schwerpunkt ist die Beratung. Und zwar über den Zusammenhang von arbeitsbedingten Gefährdungen und in wieweit sich diese Gefährdungen auf die Gesundheit auswirken und wie man Prävention betreiben kann. Die Vorsorge dient AUCH der Früherkennung von (arbeitsbedingten) Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen.

Es gibt die -veralteten- Grundsätze der DGUV. Die waren aber schon vor der Einführung der ArbMedVV nicht bindend. Und sind jetzt maximal noch ein Anhalt für Vorsorgen mit denen man nicht soo vertraut ist, dass man überhaupt was nachlesen kann und nichts wichtiges vergisst.

WENN ihm etwas auffällt, dann muss der den Probanden natürlich darüber aufklären und sollte zur weiteren Abklärung raten. Der Betriebsarzt bekommt dann aber meist auch keine Rückmeldung ob der Proband diesem Rat gefolgt ist und was dabei herausgekommen ist.

Wir wissen hier aber nicht worum es geht- mal schreibt sie von ArbMedVV, dann wieder von Eignungen, oder auf welcher Grundlage der Betriebsarzt die Erkrankung hätte erkennen müssen. Wir wissen ja nicht einmal, ob der Arzt untersucht und die Krankheit nicht erkannt hat (wasweissich- Herzgeräusch nicht gehört) oder gar nicht untersucht hat. Wenn er nicht nicht untersucht hat, weiss man nicht warum nicht.

Feuerblick
15.08.2019, 17:44
Naja, mein Gedanke war ja immer, dass man Vorsorge betreibt, um entsprechende Erkrankungen eben frühzeitig zu erkennen. Sprich: Siehste nix beim Sehtest, gehts zum Augenarzt. Wenn also eine solche Untersuchung durchgeführt wird, müsste sie auch ordentlich durchgeführt werden. Und wenn man dann eine arbeitsplatzbezogene Erkrankung übersieht...dann muss man sich doch die Frage gefallen lassen, warum man sie übersehen hat. Das jetzt völlig losgelöst vom konkreten Fall.

WackenDoc
15.08.2019, 18:31
Klar- wenn dem Betriebsarzt beim Sehtest feststellt, dass der Proband schlecht sieht, sollte er ihn zum Augenarzt oder zumindest mal zum Optiker schicken und ihn natürlich über die Gefahren und Auswirkungen auf die Arbeit aufklären. Und eventuell bekommt der Proband auch seine Eignung nicht (wenn es um eine Eignung geht). Das sollte aber jeder Arzt machen unabhängig von der Fachrichtung. Dafür muss der Arzt aber erstmal einen Sehtest machen.

Und bei jeder Gesundheitstörung sollte man natrülich auch überlegen, ob eine BK oder Unfallfolge vorliegen könnte.

FirebirdUSA
16.08.2019, 07:30
Solange du nicht als Ärztin in eine Rechtsanwaltskanzlei arbeitest ist es NIE deine Aufgabe die Eignung eines anderen Arztes/Gutachters in Frage zu stellen im Rahmen eines Gutachten. Das kann nir ein Gericht oder die entsprechende Aufsichtsbehörde. Ohne konkrete Infos, die die TE ja ggf durchaus zu recht nicht mitteilen möchte ist es aber ein stochern im Nebel.

Autolyse
16.08.2019, 19:46
Es gibt als Beklagtenvertreter nichts Besseres als ein Obergutachter der sich originäre tatrichterliche Kompetenzen anmaßt. Wenn es richtig gut läuft, dann entfernt man nicht nur den Gutachter, sondern kann sogar einen Termin platzen lassen. Bei der Terminsdichte der Landgerichte von 12-18 Monaten hat man wieder viel Zeit gewonnen.