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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hochschulstart 1. Semester (Vorklinik) - aktuell Teilstudienplatz 4. Semester



bmw1989
14.08.2019, 20:03
Hallo zusammen,

ich habe folgende Problematik.
Ich studiere nun seit 6 Semestern Medizin (5 Fachsemester + 1 Urlaubssemester). Mir fehlt nur noch das mündliche Physikum (Mitte September) - das schriftliche habe ich bereits bestanden. Leider habe ich nur einen Teilstudienplatz.
Nun habe ich über Hochschulstart einen Vollstudienplatz an einer anderen Universität erhalten - natürlich nur zum 1. Semester der Vorklinik. Jetzt wird es kompliziert: Ich habe bei der neuen Universität angerufen und nachgefragt, was ich tun soll. Diese haben mir geraten, mir eine Exmatrikulation bei meiner aktuellen Universität einzuholen und diese bei der Immatrikulation an der neuen Universität vorzuzeigen (Immatrikulationsende ist bereits der 26.8, also vor meinem mündlichem Physikum). Mich bei meiner aktuellen Universität zu exmatrikulieren macht aus den folgenden Gründen keinen Sinn:
1. ich werde ich automatisch exmatrikuliert, sobald ich das Physikum schaffe - den Bescheid darüber bekomme ich aber auch aller frühestens erst Ende September
2. ich will mich nicht exmatrikulieren, da ich ja, falls ich das Physikum nicht bestehe, sonst an der neuen Universität mit mir unbekannten Professoren das Physikum absolvieren muss (falls das überhaupt möglich ist)
3. Man kann ja die Exmatrikulation einmal ausgesprochen nicht rückgängig machen

Bei der neuen Uni wollen sie auf jeden Fall die Exmabescheinigung bei Immatrikulation, die kann ich aber nicht liefern. Außerdem ist die Kommunikation erschwert dadurch, dass an der neuen Universität keine Teilis existieren und wenig Verständnis für meine Situation vorhanden ist.

Hatte jemand von euch das gleiche Problem? Kennt ihr euch da genauer aus? Ich habe schon viel Zeit damit verbracht, mir Informationen zusammen zu suchen, aber man findet einfach nichts.

Theoretisch bin ich ja nicht anm zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben, da meine aktuelle Immatrikulation nur für das Sommersemester gilt und im September endet. Die neue Einschreibung würde ja ab dem Wintersemester gelten. Anschließend würde ich dann versuchen hochgestuft zu werden. Sollte ich das Physikum nicht schaffen, würde ich mich an der neuen Universität direkt wieder exmatrikulieren und mein Studium an der bisherigen Universität fortsetzen.

Wie seht ihr das?

Umbie
14.08.2019, 21:20
Hallo,

mir ist gerade völlig unklar, wie du über Hochschulstart einen Studienplatz für das 1. Sem. erhalten konntest, während du bereits für denselben Studiengang eingeschrieben warst?
Bis jetzt dachte ich, dass eine HSS-Bewerbung nur möglich ist wenn man noch nicht oder nicht mehr in Medizin an einer deutschen Uni eingeschrieben ist.

bmw1989
14.08.2019, 21:32
Da ich ein Teilstudienplätzer bin ist das möglich. UNs wurde empfohlen, sich immer parallel bei Hoschschulstart zu bewerben, da wir trotz Studium weiterhin Wartezeit ansammeln.

Haematopoesie
14.08.2019, 21:55
Bevor du irgendetwas machst - lass dir alle Informationen schriftlich bestätigen. Mal so übers Telefon würde ich mich da nicht drauf verlassen und wenns blöd läuft hast du dann zumindest was für den Anwalt in der Hand...

tup74
15.08.2019, 01:19
Vielleicht solltest Du Dein jetziges Prüfungsamt fragen, ob es möglich wäre, trotz Exmatrikulation an der mündlichen Prüfung teilzunehmen. Oder mit dem Dekanat absprechen, ob eine Art Exmatrikulationsbescheinigung zu einem Zeitpunkt nach der Prüfung ausstellbar ist. So in der Art "Exmatrikulation zum 30.09.2019". Mit dieser Bescheinigung könntest Du an die neue Uni und es wäre für die ersichtlich, dass du auf jeden Fall exmatrikuliert wirst und zum WS 19/20 keinen Studienplatz besitzt.

Ansonsten weiß ich nicht, wie einfach es ist, einen Platz im 1. klinischen Semester nach bestandenem Physikum zu finden. Jede Uni hat da ihre eigene Regeln und dann kommt es auf Abi- und/ oder Physikumsnote und Glück an.

Ausserdem, wie wahrscheinlich wird es sein, dass Du für das SS 20 oder WS 20/21 wieder einen Platz über hss bekommst? Durch Wegfall oder Schwächung der Wartezeit könntest Du Dich nicht mehr darauf verlassen. Von daher, wäre ich an Deiner Stelle, würde ich notfalls den Vollzeitplatz annehmen. Vielleicht wirst Du hinaufgestuft, auch hier je nach Uni unterschiedlich gehandhabt.

Anschließend noch: Bei der Einschreibung können die doch gar nicht überprüfen, ob Du gerade studierst, oder? Man bringt seine Zulassung und seinen Ausweis, unterschreibt kurz und das wars. Da Du regulär nur bis zum 30.09. Deinen Teilzeitplatz besitzt und ab 01.10. an der neuen Uni studierst, dürfte alles in Ordnung sein, wahrscheinlich auch der Grund warum hss Dich zugelassen hat. Vielleicht wäre es also einen Versuch Wert, ein paar Tage vor dem 26.08. sich einzuschreiben und falls eine Exmatrikulationsbescheinigung verlangt wird, diese fristgerecht nachzureichen.

davo
15.08.2019, 06:25
Ja, Teilstudienplatzinhaber können sich (und sollen sich lt. Hochschulstart auch ganz explizit!) während ihres Studiums für einen Vollstudienplatz bewerben.

Ich bin der Ansicht, dass du das Risiko des Nichtbestehens des Physikums überschätzt, und dass du die Rolle des Orts des Physikums überschätzt. Eine sehr große Mehrheit aller Studenten besteht das mündliche Physikum doch auf Anhieb, ganz egal ob man die Prüfer aus dem Studium schon kannte oder nicht. Nachdem es alles andere als selbstverständlich ist, dass du in Zukunft bald wieder einen Vollstudienplatz bekommen wirst, würde ich den Studienplatz deshalb annehmen.

Allerdings hat Hämatopoesie natürlich völlig Recht, dass du dich vorher unbedingt sorgfältig informieren solltest, was das für die Ablegung des Physikums bedeutet. Ob du es dann noch am bisherigen Studienort absolvieren kannst/musst, usw. Bei deinem bisherigen Fachbereich, bei deinem bisherigen LPA, bei deinem neuen Fachbereich, bei deinem neuen LPA. Alles schriftlich geben lassen. Erst dann Schritte setzen sobald alles widerspruchsfrei geklärt ist. Nachdem dein Physikumstermin im September ist und das neue Semester erst im Oktober beginnt, müsste es doch eigentlich kein Problem sein. Und im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass du es nicht bestehst, wirst du halt das nächste Mal an der neuen Uni geprüft - so what? Ich würde mich also einfach (aber natürlich erst dann, sobald du die gesamte Bürokratie widerspruchsfrei geklärt hast und dir alles schriftlich hast geben lassen) jetzt mit Wirksamkeit Ende September exmatrikulieren und die Bestätigung darüber (die du dann ja bereits jetzt erhalten solltest) bei der neuen Uni vorlegen. Ich versteh nicht ganz, was für einen Nachteil du dadurch befürchtest.

bmw1989
22.08.2019, 22:33
Danke für eure Beiträge und Hinweise.
Meine aktuelle Universität hat mir eine Exmatrikulationsbescheinigung gegeben - sollte ich das Physikum nicht bestehen, dann kann ich diese auch zurückziehen und mich noch zurückmelden. Andernfalls fange ich im Oktober an der neuen Universität an. :)