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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jährlich Belege bei Ärztekammer einreichen?



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Rickettsia
03.09.2019, 14:53
Hallo alle zusammen,

hab eine Kollegin, die jährlich "alle Belege" bei der Ärztekammer einreicht. Wir arbeiten in Hessen, wo es noch kein Logbuch gibt und unsere Chefärztin gehört zu denen, die gern mal Richtzahlen am Ende "vergisst" bzw vorzeitig "verjähren lässt". Die Kollegin meint, man müsse jährlich "alle Belege" incl. eines Zwischenzeugnisses einreichen, damit sie "angerechnet" werden. Dafür sei auch die Seite "Weiterbildung" im Mitgliederportal. Die ist bei mir leer. Die nette Mitarbeiterin der Ärztekammer hat wie immer mal wieder keine Ahnung, was meine Kollegin genau wo einreicht.

Was reicht ihr denn so alles regelmäßig bei der Ärztekammer ein - und bei welcher Abteilung?

Feuerblick
03.09.2019, 16:09
Wieso sollte man in der Weiterbildung jährlich irgendwas bei der Ärztekammer einreichen??? Und seit wann gibt es in Hessen kein Logbuch, das man ausfüllen kann? Es gibt garantiert ein Musterlogbuch (gab es ja zu meiner Zeit schon) und da sollten jährlich die entsprechenden Zahlen eingetragen werden. Incl. Mitarbeitergespräch. Kann man prima verbinden. Aber das dann an die Ärztekammer weiterreichen? Die schicken das nur wieder zurück, weil sie gar nicht wissen, was sie damit sollen.
Und Zahlen „verjähren lassen“ geht doch in der Weiterbildung gar nicht. Was du gemacht hast, hast du gemacht. Ob der eine Ultraschall vier Jahre her ist oder sieben ist egal. Du musst am Ende der Weiterbildung, wie lange auch immer sie dauert, auf die geforderten Zahlen kommen.

Kann es sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Meint sie vielleicht Fortbildungsbelege für Fortbildungspunkte, die sie einreicht? Als Fachärztin (vorher braucht man keine) oder meinetwegen fortgeschrittene Assistenzärztin?

Entweder das oder hier treffen Ladungen von Halbwissen aufeinander... :-nix

WackenDoc
03.09.2019, 16:31
Die Logbücher finden sich übrigens bei den Weiterbildungsordnungen. Dort sind in der Regel zwei Dateien verlinkt- einmal die Ordnung und einmal die Richtzahlen. Da findet man beim jeweiligen Fachgebiet das Logbuch.

WackenDoc
03.09.2019, 16:33
Das einzige was verjähren kannin iat wenn man die Weiterbildung nicht in dem in der WBO angegebenen Zeitraum abschließt (also nicht die 5 Jahre, sondern eher so 10+)

Feuerblick
03.09.2019, 16:38
Das einzige was verjähren kannin iat wenn man die Weiterbildung nicht in dem in der WBO angegebenen Zeitraum abschließt (also nicht die 5 Jahre, sondern eher so 10+)
Was ja in Vollzeit nicht soo wahrscheinlich ist...

WackenDoc
03.09.2019, 16:56
Das habe selbst ich nicht fertig gebracht und ich hab glaube ich 9 Jahre oder so für meinen Facharzt gebraucht. Lag einfach daran, dass ich 1. Zeiten ohne Weiterbildung dazwischen hatte und 2. meinen Facharzt nicht direkt mit der Facharztreife, sondern ein paar Jahre später.

Medi85
03.09.2019, 16:58
Das einzige was verjähren kannin iat wenn man die Weiterbildung nicht in dem in der WBO angegebenen Zeitraum abschließt (also nicht die 5 Jahre, sondern eher so 10+)

Kurze Frage dazu: Ist das so? Habe das auch schonmal gehört und gerade den Paragraphenteil der WBO Westfalen-Lippe durchforstet und nichts dazu gefunden...

WackenDoc
03.09.2019, 17:01
Ich weiss nicht, ob jede LÄK das hat und wo die das haben- evtl. in der Standesordnung. Ich kenne aber auch niemanden bei dem das ein Problem gewesen wäre und kann auch sein, dass z.B. Elternzeit diese Frist verlängert.

Rickettsia
03.09.2019, 17:10
Es gibt garantiert ein Musterlogbuch (gab es ja zu meiner Zeit schon) und da sollten jährlich die entsprechenden Zahlen eingetragen werden. Incl. Mitarbeitergespräch.

Und Zahlen „verjähren lassen“ geht doch in der Weiterbildung gar nicht. Was du gemacht hast, hast du gemacht. Ob der eine Ultraschall vier Jahre her ist oder sieben ist egal.

Stimmt, es gibt das Muster-Logbuch der Bundesärztekammer. Die Ärztekammer hier interessiert sich nur für Zeugnis plus Anlage je Abschnitt bzw. je Klinik/Praxis. Ich hab noch niemand getroffen, der das regelmäßig ausfüllen lässt. Naja, mit der neuen WBO nächstes Jahr wird das Logbuch ja auch hier eingeführt.

Zahlen "verjähren" lässt die Chefärztin in Eigenregie. Assistenzärztin A kriegt für eine FoBi Theoriestunden angerechnet, Assistenzarzt B war auf der selben FoBi, kriegt aber nix angerechnet. Die Chefin versucht sich dann rauszureden, dass ihre Ermächtigung aus Hessen sei und die FoBi in Baden-Württemberg stattgefunden habe, dass dürfe sie nicht anrechnen usw. Zu Assistenzärztin A's Zeugnis habe sie Schweigepflicht. Oder abteilungsinterne FoBis sind plötzlich qualitativ nicht mehr gut genug, um angerechnet zu werden oder leider habe man jedes Mal den Anwesenheitszettel (quasi Blatt 2) unterschrieben, der leider verschwunden sei.
Die Ärztekammer interessiert das alles nicht, sie hätten kein Personal, um solche Kleinigkeiten zu prüfen, sie könnten nur der Chefärztin vertrauen, dass die die Richtzahlen korrekt anrechnet.
Das ist ein anderes Thema.

Also reichst du auch nicht jedes Jahr ein Zwischenzeugnis ein, alles klar.

Rickettsia
03.09.2019, 17:14
Das habe selbst ich nicht fertig gebracht und ich hab glaube ich 9 Jahre oder so für meinen Facharzt gebraucht. Lag einfach daran, dass ich 1. Zeiten ohne Weiterbildung dazwischen hatte und 2. meinen Facharzt nicht direkt mit der Facharztreife, sondern ein paar Jahre später.

Naja, mit 2x2 Jahren Elternzeit dazwischen und danach einer 50%-Stelle kann das schon mal passieren ... 😉

Rickettsia
03.09.2019, 17:16
Kurze Frage dazu: Ist das so? Habe das auch schonmal gehört und gerade den Paragraphenteil der WBO Westfalen-Lippe durchforstet und nichts dazu gefunden...

In der WBO Baden-Württemberg steht das im allgemeinen Teil. Mal schauen, ob das in der neuen WBO ab nächstem Jahr noch so sein wird...

WackenDoc
03.09.2019, 17:42
Hä???? Welche Fortbildungen soll die Chefin denn anrechnen?

Feuerblick
03.09.2019, 17:44
@Rickettsia: Auch in Hessen gibt es ein Logbuch für jede Fachrichtung, nicht nur das Muster der Bundesärztekammer. Das kann man ausfüllen lassen und einreichen. Klar, die wollen pro Stelle ein Zeugnis sehen, aber NUR das Zeugnis und dessen Anlagen reicht definitiv nicht aus. Und wann du den Kram ausfüllen lässt, ist denen herzlich egal, wenn am Ende die Zahlen und Unterlagen stimmen. Jährlich ist sinnvoller, weil man nichts vergisst. Und Zwischenzeugnisse wollen die nicht haben, wenn du die Stelle nicht wechselst. Wenn du fünf Jahre am gleichen Haus und in der gleichen Fachabteilung bist, reicht EIN Zeugnis völlig. Plus Anlagen zu Eingriffen etc (steht bei den einzureichenden Unterlagen, was man je Fach so braucht) und plus Logbuch. Steht auch alles bei den Anmeldungsunterlagen zur Facharztprüfung. Ausführlich... auch wenn die Seite der LÄKH zugegebenermaßen ein klein wenig unübersichtlich ist.
Einreichen musst du den ganzen Kram erst, wenn du dich anmeldest. Vorher nicht.
Es sei denn, es hätte sich seit meiner Facharztprüfung wesentliches geändert...

Das mit den Fortbildungen verstehe ich nicht... Reine Fortbildungen werden nie auf die Weiterbildung angerechnet. Schau doch mal in euer Logbuch, was du brauchst (findet sich als Download auf der Seite der LÄKH...fand es sich zumindest in den letzten Jahren immer). Ich wüsste nicht, welche Fortbildungen im Logbuch stehen würden... :-nix

Solange du in der Weiterbildung als Assistenzarzt bist, ist doch völlig egal, ob und welche Fobis du besuchst. Und die FortbildungsPUNKTE brauchst du erst ab Facharzt. Vorher kann ein Assistenzarzt damit gerade mal gar nichts anfangen. Und angerechnet werden die Punkte nicht von irgendwelchen Vorgesetzten sondern nur von der Ärztekammer. Ich glaube, du wirfst da Dinge durcheinander...

Alles ein bisschen verworren. Vielleicht erkundigst du dich nochmal, worum es wirklich geht?

WackenDoc
03.09.2019, 18:02
Für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin braucht man Kurse- aber die erkennt auch nicht der Chef/Weiterbildungsermächtigte an, sondern man schickt einfach die Teilnahmebescheinigung bei der Anmeldung mit.

Feuerblick
03.09.2019, 18:05
Eben. Das wollte ich noch schreiben, hatte es dann aber vergessen. Da gehen ja auch keine Bescheinigungen oder Teile davon irgendwo verloren. :-nix
Das sind aber dann auch Kurse, keine abteilungsinternen oder sonstwie angebotenen diffusen Fortbildungen.
Und in aller Regel werden selbstverständlich Fortbildungen, die man in anderen Bundesländern absolviert, auch im eigenen Bundesland anerkannt.
Bezüglich Kursen sollte das eigentlich auch so sein. Das kann man notfalls aber auch bei der Ärztekammer erfragen.
Nur: Vorgesetzte geht das alles mal so gar nix an.

EDIT: Die Sachbearbeiter bei der hessischen Landesärztekammer sind, wenn man nicht gerade die Urlaubsvertretung erwischt, fast immer sehr gut orientiert über das, was benötigt wird. Und mit einzelnen Ausnahmen auch wirklich hilfsbereit. Über die Ausnahmen kann man sich dann umso mehr ärgern :-)) Aber der Rest ist echt prima.

WackenDoc
03.09.2019, 18:15
Was es auch noch gibt: Für den Notarztschein kann man u.a. Thoraxdrainagen im Rahmen von Fortbildungen oder im Rahmen des Kurses am Tierpräparat machen. Aber das erkennt auch nicht der Chef an, sondern der Anbieter bescheinigt einem das.

Und es gibt die Möglichkeit, Zahlen für Untersuchungen im Rahmen einer Hospitation zu sammeln. Voraussetzung ist, dass es bei einem Weiterbildungsermächtigten ist und die Hospitationszeit rechnet nicht auf die Weiterbildungszeit an. z.B. du wirst Allgemeinmediziner, bist fast mit deiner Weiterbildung durch, aber dir fehlen noch einige kleine chirurgische Eingriffe und deine Praxis macht kaum welche. Dann kannst z.B. in eine chirurgische Ambulanz mit Weiterbildungsermächtigung und machst da 2 Wochen Hospitation. Am Ende gibt es eine Bescheinigung von dieser Ambulanz, dass du da warst und du x kleine chirurgische Eingriffe gemacht hast. DIe 2 Wochen musst dann aber bei deinem eigentlichen Weiterbilder wieder dran hängen.

Darum scheint es aber auch nicht zu gehen- auch das wird von der ÄK anerkannt und nicht vom Chef.

Feuerblick
03.09.2019, 18:20
Das ist ja mein Problem. Ich kenne einfach nix, was ein Vorgesetzter an Fortbildungen anzuerkennen hätte. :-nix Daher ist mir unklar, worum es hier gehen soll.

Rickettsia
03.09.2019, 19:44
@Rickettsia: Auch in Hessen gibt es ein Logbuch für jede Fachrichtung, nicht nur das Muster der Bundesärztekammer. Das kann man ausfüllen lassen und einreichen. Klar, die wollen pro Stelle ein Zeugnis sehen, aber NUR das Zeugnis und dessen Anlagen reicht definitiv nicht aus.

Das mit den Fortbildungen verstehe ich nicht... Reine Fortbildungen werden nie auf die Weiterbildung angerechnet. Schau doch mal in euer Logbuch, was du brauchst

Auf der Website steht nix von einem Logbuch, nur von dieser Zeugnis-Anlage, wo die ganzen Richtzahlen rein kommen. https://www.laekh.de/aerzte/weiterbildung/antraege-merkblaetter

In den ganzen Psy-Fächern braucht man viiiele Theorie-Seminare. Die Häuser werben damit, dass sie diese Seminare als abteilungsinterne FoBi abhalten. Ansonsten muss man sich ein externes Institut suchen, die diese Seminare anbieten und sich vom Chef das Okay holen, dass das Institut qualitativ seinen Ansprüchen genügt. Ebenso kann man sich das vor dem Besuch von Fobis und Kongressen in die Hand versprechen lassen, dass er/sie die Stunden auf die Theorieseminare für den FA-Katalog anrechnet.
Leider gibt es aber gewisse Chefs, bei denen gegenüber weniger beliebten Assis plötzlich die große Amnesie ausbricht... 😠

Feuerblick
03.09.2019, 20:13
Wieso muss das Seminar den Ansprüchen des Chefs genügen? Letztlich kommt es doch nur drauf an, ob die LÄK das akzeptiert... Und in die Hand versprechen lassen - ganz sicher nicht. Nur schriftlich...
Und war es in den Psych-Fächern nicht so, dass neue Stellen nicht unbedingt schwer zu finden sind? Verhaltensoriginelle Chefs sollten sich verhaltensoriginelle Assistenzärzte suchen. Der Rest sucht sich eine Weiterbildungsstelle, die den Vorgaben entspricht und bei der man nicht nach Nase ausbildet. :-nix

Hier hätten wir doch was Passendes: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WBO_RiLi_Abschnitt_B/richtlinien_B_27_00.pdf
Findet sich unter „Richtlinien“... und sieht in meinem Fach noch genauso aus wie vor Jahren...

Rickettsia
03.09.2019, 21:14
Wieso muss das Seminar den Ansprüchen des Chefs genügen? Letztlich kommt es doch nur drauf an, ob die LÄK das akzeptiert...

Und war es in den Psych-Fächern nicht so, dass neue Stellen nicht unbedingt schwer zu finden sind? Der Rest sucht sich eine Weiterbildungsstelle, die den Vorgaben entspricht

Danke für den Link, diese Formulare meinte ich mit Zeugnisanlagen mit Richtzahlen. Nennen wir es im Folgenden Logbuch-Formular. Hab mir das nie jährlich ausfüllen lassen, aber meine Kollegin schon. Und langsam glaube ich, dass das sinnvoll wäre.

Ich weiß, dass die Arbeitsmediziner z. B. nur bei der Ärztekammer ihre Kursbescheinigungen vorlegen müssen. In den Psyfächern muss der Chef aber das Feld "siehe externe Bescheinigung" unterschreiben und wenn der ungenügend kriechende Assi Pech hat, kriegt er ein Abschlusszeugnis bzw. Anlage/Richtlinie/Logbuch-Formular, auf dem der Chef diesen Passus durchgestrichen hat. Und die Ärztekammer zählt nun mal nur das, was unterschrieben ist.
Darum holt sich die Kollegin auch jedes Jahr ihr Zwischenzeugnis mit Logbuch-Formular und reicht es wohl irgendwo bei der Ärztekammer ein, damit unsere Chefärztin eben nicht am Ende des Abschnitts plötzlich die große Amnesie kriegen kann.
Fand das anfangs auch ein bisschen paranoid, aber was ich von anderen Kollegen inzwischen gehört habe, scheint das durchaus sinnvoll zu sein.

Naja, den Psy-Fächern reicht zur Not auch 1 Arzt für 2/3/4/... Stationen, der sich dann halt nur noch um alle "somatischen" und phamakotherapeutische Belange kümmert und alles Psychotherapeutische übernehmen Psychologen in Ausbildung für 400 €/Monat. Die Assis kriegen dann halt 6-10 Dienste/Monat aufgedrückt und mit dem richtigen Druck ("Sie kriegen... nur angerechnet, wenn...") läuft der Laden schon irgendwie.
Je nach Region haben halt mehr oder weniger Chefs die WB-Befugnis und wenn der Partner ortsgebunden ist (jobtechnisch) und Fernbeziehung mit Kids in Sachen "Dienste" (betreuungstechnisch), ist das mit der freien Chefarzt-Wahl halt besser oder schlechter möglich. Generell habt ihr aber schon recht, dass wir uns nicht unter Wert "verkaufen" sollten!

Was mir noch nicht klar ist: Wenn ihr euch die Richtzahlen jährlich unterschreiben lasst, reicht ihr sie trotzdem nirgends ein, ja? Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass die Kollegin jedes Jahr eine Vorabanerkennung machen lässt.