letten122
05.09.2019, 08:14
Hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage - danke schon mal fürs Antworten.
Unten habe ich die notwendigen Zeiten für den FA Allgemeinmedizin in Bayern von der BLAEK Website rein kopiert. Ich habe bislang 25 Monate Anästhesie gemacht (direkt nach dem Studium begonnen).
Kann ich mir davon 18 Monate oder 24 Monate anrechnen lassen? Ich finde die Auflistung etwas zweideutig...
Danke!!
LG!
:-dance
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
• müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
• müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
– können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatischer Grundversorgung
Quelle https://www.blaek.de/weiterbildung/qualifikationen-nach-der-weiterbildungsordnung/facharzt-fuer-allgemeinmedizin
ich habe nur eine kurze Frage - danke schon mal fürs Antworten.
Unten habe ich die notwendigen Zeiten für den FA Allgemeinmedizin in Bayern von der BLAEK Website rein kopiert. Ich habe bislang 25 Monate Anästhesie gemacht (direkt nach dem Studium begonnen).
Kann ich mir davon 18 Monate oder 24 Monate anrechnen lassen? Ich finde die Auflistung etwas zweideutig...
Danke!!
LG!
:-dance
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
• müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
• müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
– können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatischer Grundversorgung
Quelle https://www.blaek.de/weiterbildung/qualifikationen-nach-der-weiterbildungsordnung/facharzt-fuer-allgemeinmedizin