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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verdienst FA KJP (Kassensitz) vs. FA Arbeitsmedizin (TÜV usw.)



Konversionsstr?mung
09.09.2019, 16:40
Hallo, wer kennt sich so grob mit den Verdienstmöglichkeiten aus von:

- einem FA KJP mit vollem Kassensitz? Hab nur von psychotherapeutisch tätigen Ärzten (für Erwachsene) etwas gehört von 75-85 € pro Behandlungsstunde von der KV, passt das?

- einem FA Arbeitsmedizin bei einem überregionalen Arbeitgeber? Ein Headhunter wollte mir da etwas von 300.000 € pro Jahr erzählen, damit meint er doch bestimmt nicht das "Grundgehalt" für Muttis ohne Lust Führungspositionen mit zig Sonderaufgaben, oder?

WackenDoc
09.09.2019, 16:42
Don´t feed the Troll.

juke5489
09.09.2019, 17:49
Hallo, wer kennt sich so grob mit den Verdienstmöglichkeiten aus von:

- einem FA KJP mit vollem Kassensitz? Hab nur von psychotherapeutisch tätigen Ärzten (für Erwachsene) etwas gehört von 75-85 € pro Behandlungsstunde von der KV, passt das?

diesbezüglich gibt es als (ganz grobe) orientierung die informationen zum reinertrag der arztpraxen:
http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/servlet/oowa/aw92/dboowasys921.xwdevkit/xwd_init?gbe.isgbetol/xs_start_neu/&p_aid=3&p_aid=66671236&nummer=645&p_sprache=D&p_indsp=-&p_aid=58121410

achtung, entsprechendes wissen was genau der reinertrag ist und wie diese zahlen daher einzuschätzen sind, wird vorausgesetzt.

bezüglich irgendwelcher headhunterangebote ist jeder selbst verantwortlich auszuloten wie seriös diese angebote sind. bis so ein angebot nicht auf einem dokument, dessen überschrift 'arbeitsvertrag' lautet, zu lesen ist, würde ich daran erstmal nicht glauben...

WackenDoc
09.09.2019, 18:29
Alle bekannten überregionalen Dienste zahlen das nicht.

tarumo
10.09.2019, 08:54
medicus non calculat...

Wenn sich jemand findet, der die 300.000 EUR oder den propagierten Reinertrag vertraglich zusichert...dann nur zu.
Zum Thema Reinertrag: dieser Begriff, der in keinem BWL-Lehrbuch auftaucht, ist eine einzige Nebelkerze und dient nur zur Verschleierung der teils prekären finanziellen Einkommenssituation in Einzelpraxen. Bitte die Forumssuche bemühen odert im Internet rechercherien.

Ambulante KJP hat seit Jahren die rote Laterne bzgl. Einkommenssituation.

Selbst wenn der genannte Betrag von 80 EUR/h schön brav und unbudgetiert 40h/w gezahlt wird (was in der Regel nicht der Fall ist), kommt man gerade auf den Bruttostundenlohn eines KH-OA. Siehe Tariftabelle MB. Der muß aber nicht zur 100% für Krankenversicherung, Altersvorsorge, Urlaub, etc.. geradestehen. Von einem "Unternehmergewinn" ganz zu schweigen...
Überschlagsrechnung:
Selbst bei einer extrem sparsamen Praxisführung sind realistisch ca 40 EUR Betriebskosten (Miete/Einrichtung/Strom/PC/Telefon/Reinigung/Personal nur stundenweise etc. ) zu veranlagen. Würde die KV pro Stunde wirklich ca. 80 EUR überweisen, dann sind erst mal nur 40 EUR übrig. Die sind dann noch zu versteuern plus 100% selbst zu tragende Sozialabgaben.
Realistisch steht am Ende dann ein Stundenlohn von vielleicht 15 EUR für einen selbstständigen Kleinunternehmer... willkommen in der Altersarmut...als "Hobbypraxis" mit gut verdienendem Ehepartner kann man sich das vielleicht erlauben...zumindest bis zur Scheidung...