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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frisch schwanger, wie nun am besten Vorgehen? Brauche Unterstützung und Erfahrungswer



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Lulu22
13.09.2019, 08:32
Liebes Forum,

ich bin ganz frisch schwanger, war noch nicht beim ersten Ultraschall, die SSW ist aber bestätigt.
Jetzt frage ich mich, wie ich mich am besten verhalte.
Ich bin leider CMV negativ und arbeite im KH. Ich mache mir natürlich einen großen Kopf, ich hab Angst vor einer Ansteckung. Ferner würde ich natürlich am liebsten vor der 13. SSW es für mich behalten.
Ich hab auch Angst vor den Reaktionen von Chefin und Kollegen, ist unsere derzeitige Personalsituation sowieso sehr bescheiden.
Eigentlich wäre es mir am liebsten, ich würde nur noch in Diagnostik oder auch Arztbriefschreiben eingesetzt werden (als Beispiel), eben keinen Patientenkontakt. Aber kann man das erwarten und fordern?
Wie habt ihr das gehandhabt? Gibt es hier mehr, die mit neg. Infektionsstatus arbeiten waren?
Und wie verhalte ich mich am besten den Kollegen gegenüber? Soll ich ggf vorab mit der Dienstplanung sprechen, erst nach dem Ultraschall mit der Chefin?
Theortreisch wäre ja auch eine ELSS denkbar. Mein Kopfkino ist sehr aktiv.

Ich hoffe ich finde eine gute Lösung für mich und kann mich was entspannen.
Die Aufregung tut sicher nicht gut gerade.

Wenn ihr mir dabei helfen könntet, wäre ich dankbar!
Liebe Grüße,
Lulu Marie

agouti_lilac
13.09.2019, 08:44
Herzlichen Glückwunsch erstmal! :-)
In welcher Fachrichtung arbeitest du denn?

Lulu22
13.09.2019, 08:55
Ich bin in der Inneren / Stationsalltag.

WackenDoc
13.09.2019, 08:56
Ein Patientenkontakt ist in der Schwangerschaft nicht komplett ausgeschlossen. Was du genau machen kannst und was nicht ist in der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere beurteilt. Hängt sehr von der Fachrichtung und noch mehr von der genauen Tätigkeit ab.

Espressa
13.09.2019, 09:08
Ich hab in der Augenheilkunde CMV-negativ normal weitergearbeitet, das ansteckungsrisiko ist wohl nicht so hoch. Überhaupt scheint mir CMV so ein Schreckgespenst zu sein; weil ja viele die mit dem zweiten kind schwanger sind doch ein Kita-Kind haben, das alles mögliche anschleppen könnte, und sie sich selbst da bei engem Kontakt offenbar nicht anstecken, bzw wenn es so kritisch wäre, müsste es doch mehr dramatische Fälle geben...

agouti_lilac
13.09.2019, 09:20
Ich habe als CMV-Negative den Kontakt zu Kindern in der Prämed (Anästhesie) gemieden. Bei Erwachsenen ist das ja auch noch mal was Anderes, soweit ich mich erinnere.
Zu deinem Zeitplan: du wünschst dir halt unterschiedliche Sachen, die zeitlich nicht zueinander passen - so wie wohl jede Schwangere. :-D In welcher Woche bist du? Wann ist der Ultraschall geplant? Du musst dich halt jetzt entscheiden, wann du Bescheid geben möchtest.
@Chefin/Kollegen: eine Schwangerschaft ist Lebensrisiko. Ist halt so. Punkt.
Vielleicht kann man es ja so organisieren, dass du mehr Administratives machst - aber siehe Wackens Post mit der Gefährdetenbeurteilung.
Sobald einer von der SS weiss, wissen es alle anderen in 5 Minuten auch. Ist so.

hebdo
13.09.2019, 09:26
Es kommt immer auf das Patientengut an. Wenn ihr viele Immunsupprimierte habt, dann ist das Risiko schon hoch. In meiner alten Kliniken hat der Chef sofort das Berufsverbot ausgesprochen....
zwar immer in "Absprache" mit den Betroffenen, aber leider nicht ganz uneigennützig.

Aber ich würde es ansprechen und vielleicht findet sich eine Stelle. Der Betriebsarzt kann dir da auch helfen

Espressa
13.09.2019, 10:33
Hier werden zb Schwangere in Krippen (4Mo-4J) freigestellt, Erzieherinnen (Kinder 3-6 Jahre) schon nicht.
Und wie gesagt, wieviele Fälle von CMV-bedingten Schäden gibts überhaupt? Müssten es nicht viel mehr sein, wenn sich doch Schwangere auch echt woanders anstecken könnten? Ich hab dazu noch nie valide Zahlen gefunden, hab aber schon öfter darüber nachgedacht.
Jede zweitschwangere CMV-negative müsste doch mit dem Vektor erstes Kleinkind voll gefährdet sein, und dennoch kam mir da noch nie zu Ohren dass jemals - noch nicht mal selten - was passiert wäre.
Mir ist schon klar dass für Beruf und Privatleben andere Regeln gelten, aber rein vom Risiko her erscheint es mir ziemlich harmlos.

Ich meine mein Betriebsarzt meinte sogar, dass auch titerpositive Schwangere eine Reaktivierung durchmischen könnten, das würde noch häufiger passieren als erstinfention... ?

agouti_lilac
13.09.2019, 10:40
Ich meine mich zu erinnern, damals gelesen zu haben, dass die CMV-Infektion die größte Ursache für eine Behinderung, bzw. für einen intrauterinen Fruchttod wäre. Das hat mich nachhaltig beeindruckt und ich habe halt darauf geachtet, nicht mit Ausscheidungen, Speichel etc. in Berührung zu kommen. So gut es halt ging. War mir halt wichtig.

Bezüglich Geschwisterkinder hast du natürlich recht. :-nix Eigentlich müssten die Zahlen größer sein.

rosa_banana
13.09.2019, 11:38
Herzlichen Glückwunsch!
Bezüglich des Zeitpunktes zum Kundtun der guten Nachrichten: ich war in der Radiologie schwanger, und generell bestand da natürlich kein Raum für Geheimhaltung wegen des Strahlenschutzes, also gab es eine, ich nenne es mal "Kultur der Offenheit", früh über Schwangerschaften und eben auch über vorzeitig endende Schwangerschaften zu sprechen. Es hatte den Vorteil, dass man sich wieder vergegenwärtigt, dass viele Schwangerschaften nicht halten, dass dies nicht das Ende der Welt ist, dass man eine von vielen Frauen ist, die das erleben... ich bin deswegen dafür, es so früh wie möglich zu sagen. Viele haben ja grade am Anfang Probleme mit Müdigkeit, Übelkeit etc. Wieso soll man sich dann auch noch damit quälen, dass man nicht ehrlich sein kann?

WackenDoc
13.09.2019, 11:42
Bei Erzieherinnen gibt es Altersgrenzen der betreuten Kinder. Ich weiss die aber nicht auswendig, weil das nicht mein Tagesgeschäft ist.
Für Ärztinnen (oder anderes medizinisches Personal) wäre das z.B. bedeutsam sein, wenn sie Kinder im entsprehcenden Alter versorgen. Dazu immunsupprimierte, die ja auch mal CMV haben können.

Infektionsrisiko ein DER Hauptpunkt, aber auch körperliche Belastung, Auftreten von Notfällen, Alleinarbeit. Es gibt dazu Handlungshilfen.
Das Problem dass der Gesetzgeber ins Mutterschutzgesetz nur "unverantwortbare Gefährdung" geschrieben, diese aber nicht genauer definiert hat. Teilweise ist es konkretisiert z.B. Infektionsgefahren oder auch Umgang mit krebserregenden Stoffen.

EIGENTLICH soll es für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Schwangerschaft geben und JEDEM Mitarbeiter bekannt gegeben worden sein. Ich befürchte aber, dass das auch so ein Punkt ist, um den sich im Gesundheitswesen keiner schert.

tragezwerg
13.09.2019, 13:52
Bei uns (Anästhesie) darf man CMV-negativ keine Kinder unter 3 Jahren sowie Immunsupprimierte aller Altersstufen mehr betreuen.
Ich habe beide Schwangerschaften vor dem ersten Ultraschall bekannt gegeben, da ich sonst hätte im Röntgensaal hätte arbeiten müssen.
Generell: es dankt dir keiner, wenn du Rücksicht auf deinen Arbeitgeber nimmst. Deine Schwangerschaft und Gesundheit gehen immer vor. Erfahrungsgemäß benehmen sich viele Arbeitgeber eh wie Ärsche, sobald es ums Thema Schwangerschaft geht.
Zuständig für die Risikobewertung ist primär der Betriebsarzt. Bei uns sind das nur völlig unfähige Deppen, sodass man sich am besten direkt ans zuständige Regierungspräsidium wendet.

WackenDoc
13.09.2019, 14:01
Zuständig für dei Risikobewertung ist der AG. Der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft unterstützden den AG mit ihrer Fachexpertise wenn der AG diese nicht selber hat. Dazu muss auch die Schwangerschaft bei der zuständigen Gewerbeaufsicht gemeldet werden. In Niedersachsen z.B. gehört die Gefährdungsbeurteilung (bzw. das Ergebnis der GB dazu).

Der Betriebsarzt ist eher dafür zuständig, die Immunität für bestimmte Krankheiten zu bestimmen, wenn das Fehlen dieser Immunität eine unverantwortbare Gefährdung bedeuten würde.

Also mal ein Beispiel: In der GB wurde festgestellt, dass bei der Tätigkeit ein Risiko für CMV-Infektionen besteht (z.B. durch Umgang mit Kindern unter 3 Jahren und Immunsupprimierten). Maßnahme wäre dann bei bekanntgabe der Schwangerschaft die Klärung der Immunität. Ob es der Frauenarzt macht oder der Betriebsarzt ist dann an sich auch egal.
Wird festgestellt, dass die Schwangere keine Immunität hat muss der Arbeitgeber entweder eine Umsetzung veranlassen oder Schutzmaßnahmen ergreifen (in dem Fall nicht möglich/sinnvoll, das kommt eher bei anderen Gefährdungen zum Tragen) oder er muss ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Und DAS Ergebnis meldet er an die Gewerbeaufsicht (je nach Bundesland etwas anders.

Die Formulare könnt ihr euch hier mal anschauen:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/arbeitsschutz/mutterschutz/mutterschutz-52094.html

Bei Fragen kann der zuständige Unfallversicherungsträger weiterhelfen, ansonsten die Gewerbeaufsicht. Letztere freut sich übrigens wenn jemand fragt bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

tragezwerg
13.09.2019, 14:13
Unserem Betriebsarzt ist es von der Geschäftsführung untersagt worden, Beschäftigungsverbote auszusprechen. Das solle der Gynäkologe der Schwangeren tun. Als ich die Tante von der Verwaltung dazu fragte, sagte die nur das sei schon immer so und sie würden als Arbeitgeber "grundsätzlich" kein BV ausstellen.
Das Gewerbeaufsichtsamt interessiert sich hier leider auch nicht wirklich dafür...nur die zuständige Frau beim RP ist da zugänglicher.
Da viele Gynäkologen sich wegen Regressforderungen nicht mehr trauen BV auszustellen, arbeiten bei uns teils die CMV-negativen Mitarbeiter auf der Neointensiv oder Onko weiter.

WackenDoc
13.09.2019, 14:55
Weia- da hat die Geschäftsführung offenbar so gar keine Ahnung.

Der Betriebsarzt ist auch für die meisten BV gar nicht zuständig, sondern der AG.

Es gibt 2 (3) Möglichkeiten des BV.

Einmal das individuelle- macht meist der Gynäkologe, kann aber auch der Hausarzt oder Betriebsarzt. Das wird ausgesprochen wenn die allgemeinen Arbeitsbedingungen eine Gefährdung für die Schwangere bzw. Schwangerschaft bedeuten. Typisch wäre eine Risikoschwangerschaft oder Übelkeit, die ein Arbeiten verhindert oder zu einer Gefährdung führt, schlechtere Belastbarkeit. Das ist zu unterscheiden von einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung. Also die üblichen Risiken einer Schwangerschaft im Zusammenhang mit der Arbeit sind dadurch abdeckt.

Dann das aufgrund der Gefährdungsbeurteilung- die Verantwortung trägt der AG!, dafür ist NICHT der Betriebsarzt zuständig. Das wäre in diesem Fall eben klassisch CMV negativ bei Gefährdung. Da ist natürlich die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und AG erforderlich, weil der AG sonst ja nicht weiss wie der Immunstatus der Schwangeren ist.

Dann gibt es noch das vorläufige Beschäftigungsverbot, wenn die Gefährdung ungeklärt ist. z.B. bis die Immunität geklärt ist. Oder (was nicht mehr vorkommen soll) wenn es keine GB gibt, aber der Verdacht besteht, dass eine GEfährdung besteht.

Praktisches Beispiel was ich kurz vor meiner Prüfung hatte: Chefin einer Reinigungsfirma ruft an, ihre MA ist schwanger und hat ein Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen. MA reinigt vor allem eine Sauna und zugehörige Räumlichkeiten. GB gab es keine, die haben wir telefonishc durchgenudelt. Hauptgefährdungen waren u.a. Aerosole mit V.a. Schimmelsporen, Nutzung eines Chlorreinigers in warmen, schlecht belüfteten Räumen, Hitze, Rutschgefahr. Also sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Verbesserung der Arbeitsbedinungen nicht möglich (das wäre langfristig was- z.B. Luftkonzentrationen des Chlorreinigers, evtl. Ersatz, Beprobung was Erreger angeht), Verbesserung der PSA - keine Option. Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich. Also ausfüllen der GB, Ausfüllen des Formulars für die Gewerbeaufsicht. Aussprechen des Beschäftigungsverbotes durch den AG. AG muss das Gehalt weiter zahlen und bekommt es über eine Umlage von der KK erstattet. Hab aber geraten, dass die Chefin mal vorher beim Sachbearbeiter bei der Gewerbeaufsicht anruft.

Als Betriebsarzt sollte man solche gesetzwidrigen Verbote nicht akzeptieren. Das ist halt eine ethische Frage: Setze ich mich gegen die GF durch, bin ich evtl. meinen Auftraggeber los. Aber dann ist die Frage ob ich da überhaupt arbeiten will. Die GF DARF so ein Verbot gar nicht aussprechen. Ist aber auch einer der Gründe, warum ich froh um meinen Job in die Art der Betreuung der Betriebe bin. wir können neutral (und eher auf Seiten der AN) sein.

Die Tante in der Verwaltung soll mal das MuSchuG durchlesen. Und die Sifa könnte auch mal aus dem Quark kommen.

rosa_banana
14.09.2019, 20:18
Macht es denn für die MA einen Unterschied, ob sie ein BV vom Gynni hat oder eins durch den AG? Weil in deinem Beispiel war die MA ja schon im BV, wozu dann der Aufwand?

WackenDoc
14.09.2019, 21:00
Nein, für den MA macht es keinen Unterschied. Es sind einfach zwei verschiedene Arten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Da der Gyn die genauen Gefährdungen nicht kennt, kann er eigentlich keine sachgerechte Entscheidung treffen. Es könnte ja sein, dass es eine andere Möglichkeit der Beschäftigung ohne unverantwortbare Gefährdung gibt. Z.B. reinigen von Büros.

In dem Fall war das vom Gyn ein vorläufiges, weil die Gefährdung nur vermutet, aber nicht beurteilt war.
Vergleichbar mit dem vorläufigen BV bei ungeklärter Immunität, bei vorher schon beurteilter Gefährdung.

murkel
14.09.2019, 21:38
Ich tue mich auch schwer mit dem Ausstellen eines BV aufgrund von Arbeitsbedingungen, die mir die Patientin schildert. Ich kann nichts nachprüfen. Ich müsste mich da allein auf die Angaben der Patientin verlassen. Und das kann ich nicht.

(Ich kenn nicht mal meinen CMV-Status trotz 3 Kinder)

WackenDoc
15.09.2019, 09:17
Deswegen hat sich der Gesetzgeber ja was einfallen lassen und es muss seit Anfang letzten Jahres! für jeden Arbeitsplatz eine GB Schwangerschaft geben. Und das Ergebnis muss auch allen! Mitarbeitern bekannt gegeben werden. Hat dann den Vorteil dass eine Schwangere schon weiss welche Gefährdungen auf sie zutreffen und kann dann besser entscheiden wann sie ihre Schwangerschaft meldet und kann Testungen forcieren.

Eine Ausnahme bleibt eben die Infektionsgefahr, weil in manchen Fällen das BV an der Immunität der Frau hängt. Da braucht man noch ein vorläufiges bis zum Testergebnis.

Das vorläufige kann aber eben auch der Betriebsarzt aussprechen. Der kennt ja die Arbeitsbedingungen.

Bei den meisten meiner Betriebe ist die GB Schwangerschaft nicht soo das Problem. Die haben schlichtweg keine Frauen in Bereichen mit Gefährdungen. Aber dass die Krankenhäuser mit negativem Beispiel voran gehen, ist wieder sowas von typisch.

@Murkel: Wenn dein Arbeitgeber sich an das Gesetz halten würde, wüsstest du aber, ob du aufgrund deiner Tätigkeit eine erhöhte Gefährdung hast und wüsstest, dass im Falle einer Schwangerschaft eine Testung sinnvoll ist.

freak1
15.09.2019, 09:27
Bei den meisten meiner Betriebe ist die BG Schwangerschaft nicht soo das Problem. Die haben schlichtweg keine Frauen in Bereichen mit Gefährdungen. Aber dass die Krankenhäuser mit negativem Beispiel voran gehen, ist wieder sowas von typisch.

Soll man jetzt pauschal 50% aller arbeitenden Menschen von Tätigkeiten mit Gefährdungen ausschließen oder was schlägst du vor?