Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ-Vergütung: Rechtliche Einordnung
PJler123
24.09.2019, 08:22
Guten Morgen,
ich habe während meines PJs 300€/Monat Vergütung erhalten. Da ich zudem BAföG erhalte, habe ich mich im Internet informiert und musste feststellen, dass die Vergütung eigentlich vom BAföG abgezogen werden müsste.
Im Arbeitsvertrag stand sinngemäß die Formulierung " 300€ monatlich als Taschengeld".
Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag an das zuständige BAföG-Amt geschickt und darauf hingewiesen, dass ich die 300€ monatlich erhalte.
Mein Antrag wurde genehmigt. Im BAföG-Bescheid taucht weiterhin der Höchstsatz auf.
Ist das jetzt, rechtlich gesehen, in Ordnung und ich darf sowohl BAföG als auch das "Taschengeld" behalten?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
PJler123
Absolute Arrhythmie
24.09.2019, 09:16
Also bei mir wird es abgezogen. Am besten rufst du beim Bafög Amt an und klärt das ab, bevor du am Ende eine riesige Rückzahlung an der Backe hast.
][truba][
28.09.2019, 22:19
Sorry aber dieses System ist absolut dämlich wenn es euch so ein paar Kröten von ein paar mehr Kröten abzieht. Ihr arbeitet da Vollzeit. Noch nie einen PJler gesehen der mehr Lehre als Arbeit erhalten hat.
Absolute Arrhythmie
29.09.2019, 06:04
[truba][;2111497']Sorry aber dieses System ist absolut dämlich wenn es euch so ein paar Kröten von ein paar mehr Kröten abzieht. Ihr arbeitet da Vollzeit. Noch nie einen PJler gesehen der mehr Lehre als Arbeit erhalten hat.
Amen! Hab deshalb im PJ für ein paar Kröten mehr noch nebenbei gearbeitet. Echt ein krankes System. Ach, und von den paar müden Mark darf man dann auch noch die Krankenversicherung bezahlen... :-keks
Sachsen-Anhalt hat gerade die Referendariatsvergütung von 1500 EUR um weitere 500 EUR monatlich aufgestockt, um den lokalen akademischen Nachwuchs zu fördern:-stud
Arrhythmie
11.10.2019, 10:44
:-kotz
Melli1992
23.04.2020, 10:24
Guten Morgen,
ich habe während meines PJs 300€/Monat Vergütung erhalten. Da ich zudem BAföG erhalte, habe ich mich im Internet informiert und musste feststellen, dass die Vergütung eigentlich vom BAföG abgezogen werden müsste.
Im Arbeitsvertrag stand sinngemäß die Formulierung " 300€ monatlich als Taschengeld".
Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag an das zuständige BAföG-Amt geschickt und darauf hingewiesen, dass ich die 300€ monatlich erhalte.
Mein Antrag wurde genehmigt. Im BAföG-Bescheid taucht weiterhin der Höchstsatz auf.
Ist das jetzt, rechtlich gesehen, in Ordnung und ich darf sowohl BAföG als auch das "Taschengeld" behalten?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
PJler123
Hi,
gab es bei dir inzwischen etwas neues zu dem Thema? Ich stehe selbst auch bald vor diesem Problem und daher wäre es toll zu wissen ob es Vorteile hat das ganze als "Taschengeld" zu bekommen
PJler123
23.04.2020, 14:57
Hi,
gab es bei dir inzwischen etwas neues zu dem Thema? Ich stehe selbst auch bald vor diesem Problem und daher wäre es toll zu wissen ob es Vorteile hat das ganze als "Taschengeld" zu bekommen
Hallo Melli,
nein, es hat keine Vorteile gehabt :)
Wurde ganz normal angerechnet.
Grüße
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