Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeit in Elternzeit, was ist erlaubt?
Hallo liebe Forengemeinschaft,
ich arbeite als Assistenzärztin in der Urologie im mittlerweile 4. Jahr auf 60%. Ich habe in der Weiterbildungszeit einen Sohn und dann Zwillinge bekommen und habe nach einem Jahr wieder angefangen mit Teilzeit in Elternzeit, was für mich und meine Familie gut passt. Ich bekomme also kein Elterngeld mehr!
Bin 3 Tage die Woche regulär da (3*8h =24h/Woche) und mache zwei Anwesenheitsdienste am Wochenende pro Monat (2*12h), mit diesen Stunden komme ich genau auf 30h in der Woche, mehr darf man ja nicht in Elternzeit arbeiten.
Wie sieht das denn aus, wenn man eine Woche im Urlaub ist, dürfte ich theoretisch mehr Dienste den Monat machen (hätte ja dann noch 24h übrig, die ich vor meinem Urlaub in Diensten ableisten könnte...)? Oder zählt da ein Urlaubstag als 8h Arbeitstag? Wir haben im November einen Personalengpass und einen Monat mal mehr Geld verdienen würde mir ganz gut passen, ich will aber definitiv nicht aus der Elternzeit fliegen und meinen Facharzt in Elternzeit beenden.
Wer überprüft im Zweifel ob man mehr Stunden arbeitet...? Also Überstunden etc.? Überall steht, dass man dann aus der Elternzeit rausfliegt, allerdings wurde im letzten halben Jahr nichts überprüft...? Mein Arbeitgeber (mittelgrosses, städtisches Haus) hat überhaupt keine Ahnung von Teilzeit in Elternzeit.
Wie klappt das bei Euch so? Habt ihr Antworten auf meine speziellen Fragen? Wie bekommt ihr es hin, nicht über die 30 Stunden zu kommen?
Verwirrte Grüße,
Frankam
Espressa
26.09.2019, 16:00
Aus welchem Grund willst du unbedingt in der Elternzeit bleiben?
tragezwerg
26.09.2019, 16:43
Also, bei mir ist der Anreiz fürs Arbeiten in Elternzeit eben diese 30h-Grenze, zusätzliche Stunden durch Dienste etc. sind nicht zulässig. Hätte ich einen 30h-Vertrag abseits der Elternzeit, würde ich eher 45h arbeiten aufgrund der Dienste.
Bei meinem Arbeitgeber kapieren sie das mit den Diensten in Elternzeit aktuell null, bzw. häuft man bei Bereitschaftsdiensten teils viele Minusstunden an, weil man sie nicht in der nächsten Woche ausgleichen darf.
Daher machen unsere Elternteilzeitler aktuell keine Dienste. Auch gut. Allerdings ist nur Grundgehalt nicht so üppig.
Genau das ist mein Grund. Die 30-Stunden Grenze und damit verbunden nur zwei Dienste im Monat. Sonst würde ich bei 60% locker 4-5 Dienste machen müssen + spontan Krankheitsvertretungen. Mein Mann arbeitet 100% in der UCH und macht dementsprechend Dienste, wir bekommen sonst die Kinderbetreuung (trotz Aupair) einfach nicht gestemmt.
Und nebenbei will ich auch einfach nicht mehr. Mit den 30 Stunden seh ich meine Kinder auch schon so wenig, Familienzeit gibts dann nur an einem Wochenende im Monat etc.. ich will also einfach nicht mehr und einfach nur meinen scheiss FA durchziehen.
Ich frag mich trotzdem, wie das mit den 30 Stunden funktioniert, wenn ich Urlaub habe...?!
Urlaub gilt gearbeitet von der in diese Rechnung hibeinzubringende Stundenzahl. Eine Woche Urlaub zählt dort mit 24h hinein.
Danke für die Antwort, Muriel. Hab ich mir auch gedacht. Hast Du zufällig ne Quelle? Hab gestern gesucht und gesucht und nichts gefunden. Einfach etwas, was ich meinen Oberen mal hinlegen könnte...?
Espressa
27.09.2019, 07:24
Was muri sagt klingt logisch, sonst könnten vollzeitkräfte ja auch mit einer ähnlichen Begründung zur Mehrarbeit angewiesen werden; was ja auch nicht geht.
Ich finds auch logisch, allerdings hat halt wirklich niemand eine Ahnung in unserem Haus, weder die Verwaltung und schon gar nicht die Oberärzte/Chef... es wäre viel einfacher, wenn man irgendwas in der Hand hätte, auf das man immer und immer wieder verweisen könnte. Dieses allgemeine Gesetz zu Teilzeit in Elternzeit ist nur bedingt anwendbar auf uns Ärzte...
Interessant wäre es ja auch wie es an Feiertagen ist, also wenn meine Arbeitstage durch Feiertage frei sind und da dann 8h wegfallen... da könnte ich mir vorstellen, dass man das in Diensten reinholen könnte bis zu den 30 Stunden...
WackenDoc
27.09.2019, 16:44
Ähm nein, weil das in jeder Zeiterfassung nicht als Minusstunden erfasst wird und du für die Zeit bezahlt wirst.
Ähm nein, weil das in jeder Zeiterfassung nicht als Minusstunden erfasst wird und du für die Zeit bezahlt wirst.
Hast recht. Habs so auch ergoogelt. Schade für meine Kollegen, gut für mich.
mathias1010
20.11.2019, 09:24
Vielen Dank für die Aufklärung. Ich habe auch lange überlegt, ob es als Mann Sinn machen kann, in Elternzeit zu gehen und trotzdem paar Stunden parallel zu arbeiten.
Viele Grüsse
Ich hole diesen Thread mal hoch mit meiner Frage:
Ab Herbst werde ich wieder anfangen zu arbeiten, und zwar ebenfalls Teilzeit (60%) in Elternzeit. Nun wünscht mein Chef, dass ich meine vorher angesammelten Überstunden dadurch abbaue, dass ich die ersten paar Monate formal auf 100 % gehe, tatsächlich aber nur 60 % arbeite und dadurch pro Monat ca. 40 Minusstunden mache.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist... aber ich konnte nirgendwo etwas finden (das ich ihm auch vorlegen kann), dass das nicht geht, in der Elternzeit-Broschüre steht es tatsächlich nicht konkret drin. Oder ist es sogar erlaubt? Sprich, ist die 30-Stunden-Grenze die tatsächlich gearbeitete Zeit oder die vertraglich festgelegte Zeit? Darf ich überhaupt einen 100 %-Vertrag in Elternzeit unterschreiben und dann einfach weniger arbeiten? Denke nicht??
Und wie argumentiere ich, dass ich meine Elternzeit nicht beenden will, um den Vorschlag umzusetzen? Meine Gründe sind die schon genannten, vor allem die 30-Stunden-Grenze wegen der Dienste, außerdem die Möglichkeit, im "Notfall" wieder auf 0 % runterzugehen. Keine Argumente also, die den Chef freuen werden. ;-)
Elterngeld kriege ich zu dem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich keines mehr (wir haben zwar den Partnerschaftsbonus beantragt, das wird aber mit der Arbeit meines Mannes ziemlich sicher eh nicht klappen).
Wäre dankbar für Erfahrungen! :-)
Ruf am besten mal bei deiner zuständigen elterngeld Stelle an, bei mir waren die sehr nett und haben gut beraten. Dass mit der 100%-variante glaube ich nicht dass das funktioniert wird, die Elterngeldstellen fragen sehr genau nach und lassen sich nicht gerne bescheißen.
Vielleicht wäre das elterngeld plus für dich besser geeignet, da kann man mehr dazu verdienen.
roxolana
23.04.2020, 11:20
Du kannst auf jeden Fall mit den Partnerschaftsbonusmonaten argumentieren, auch wenn ihr am Ende keine bekommt. Du musst der Elterngeldstelle vorher einen Wisch einreichen, dass du offiziell zwischen 25 und 30 Stunden arbeitest und dafür brauchst du eine Teilzeitvereinbarung, basta. Je nachdem was deine VZ-Arbeitszeit ist, sind das aber möglicherweise mehr als 60%.
Danke euch beiden!
Ich hab den entsprechenden Satz jetzt doch im Gesetzestext gefunden :-blush: §15 (7) ... 3. Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden.
Ich kann Chef's "Vorschlag" also nicht annehmen, wenn ich nicht aus meiner (ja schon genehmigten) Elternzeit rausfliegen will. In beiderseitigem Einvernehmen kann man wohl durchaus weniger als 15 und mehr als 30 Stunden machen, aber der Anspruch auf die Elternzeit mit ihren entsprechenden Vorteilen erlischt dann.
Dann werde ich wohl wirklich die Partnerschaftsbonusmonate als Begründung anführen. Die Teilzeitvereinbarung hab ich ja eigentlich eh schon längst unterschrieben, sie muss nur geändert werden weil ich erst einen Monat später anfangen kann...
Mein überstundenverwaltender OA hat mir vor dem Mutterschutz extra noch dazu geraten, die Überstunden mitzunehmen und nicht etwa auszahlen zu lassen, da ich sie sicher mit Kind gut gebrauchen kann. War irgendwie klar, dass der Chef die Krise kriegt wenn er die Zahl sieht. :-D
Hallo allerseits,
auch ich möchte hier stellvertretend für meine Frau noch einmal in diesem Thread etwas nachfragen: meine Frau arbeitet seit 1. November 80% Teilzeit in Elternzeit. Hierbei macht sie auch 24-Stunden-Dienste, in der Regel einen 8 Stunden Tagdienst und einen 24-Stunden-Dienst die Woche und kommt dadurch auf die vereinbarten 32 Stunden/Woche.
Ein bis zwei 24-Stunden-Dienste finden auch jeden Monat am Wochenende statt, auch hier zählt es natürlich komplett als Arbeits- und nicht Bereitschaftszeit und ist da entsprechend ziemlich mäßig vergütet. Vom Model funktioniert das für uns zur Zeit ganz gut, aber ist das so die übliche Vergütungsmethode, dass alle 24-Stunden-Dienste (Wochenende wie Wochentags) so vergütet werden, oder gibt es da doch vorallem für Wochenenden und Feiertage Zusatzvergütungen?
Danke für alle Tips oder Empfehlungen für andere Ansprechpartner!
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