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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzurlaub Nachtarbeit bei Bereitschaftsdiensten Uniklinik



MichiW86
30.09.2019, 17:07
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer süddeutschen Uniklink, letztlich entstand eine Diskussion bezgülich des Anspruchs von Zusatzurlaub durch Nachtarbeit welche laut TVÄ ja ab 150 stunden 1 Tag usw. sein sollte.

Da in unserer Klinik ausschließlich Nachtarbeit im Rahmen von 24-h Bereitschaftsdiensten anfällt, ist insbesondere der Satz 4 des Absatz 6 Paragraph 27 interessant ( unten dick hervorgehoben). An kommunalen Krankenhäusern gibt es ja, wie ich aus erster Hand weiß, diesen Zusatzurlaub auch bei Bereitschaftsdiensten.

Ist das nun so zu verstehen, dass aus Bereitschaftsdiensten kein Anspruch auf Zusatzurlaub durch Nachtarbeit entsteht (oder bedeutet dieses juristen deutsch doch etwas anderes...)? Vielleicht hat sich schonmal jemand damit beschäftigt oder weiß wie es an der eigenen Uniklinik gehandhabt wird. Bekommt ihr bei Bereitschaftsdiensten Zusatzurlaub durch Nachtarbeit?

Würde mich über Erfahrungen oder Anregungen freuen.
Danke schonmal!

Viele Grüße
Michi



Auszug aus dem Tarifvertrag:

(6)1Ärzteerhalten Zusatzurlaub im Kalenderjahr bei einer Leistung im Kalenderjahrvon mindestens
150 Nachtarbeitsstunden1 Arbeitstag
300 Nachtarbeitsstunden2 Arbeitstage
450 Nachtarbeitsstunden3 Arbeitstage
600 Nachtarbeitsstunden4 Arbeitstage.

2Bei Teilzeitkräften ist die Zahl der in Satz 1 geforderten Nachtarbeitsstunden ent-sprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Ar-beitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit von entsprechenden Vollzeitkräften zu kür-zen. 3Nachtarbeitsstunden, die in Zeiträumen geleistet werden, für die Zusatzur-laub für Wechselschicht-oder Schichtarbeit zusteht, bleiben unberücksichtigt.4Bei Anwendung des Satzes 1 werden Zeiten des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit nicht berücksichtigt. 5Absatz 4und Absatz 5finden Anwen-dung.

Moorhühnchen
30.09.2019, 17:46
Zwar anderer TV und andere Stundenregelung (Diakonie, niedrigere Stundenanzahl), aber definitiv ja: wir bekommen Zusatzurlaub für BD-Nachtstunden! :-)

vanilleeis
30.09.2019, 18:07
Im VKA gibt es einmal den Paragraphen bei Vollarbeit, dann noch einen bei BD. Guck mal richtig in deinem TV nach, ob du da nicht noch was findest. Ansonsten bei uns: ja, ab 288 Stunden 2 Tage

freak1
30.09.2019, 18:41
Wir kriegen zumindest die Zeitzuschläge für Nachtarbeit ausgezahlt, also gehe ich mal davon aus, dass die auch da rein zählen.

FirebirdUSA
01.10.2019, 15:44
Du hast dir deine Frage doch schon selbst beantwortet: Im TVÄ-UK Vertrag sind BD Arbeitsstunden vom Zusatzurlaub ausgeschlossen... ist in VKA besser geregelt.

Skyliner123
19.11.2019, 21:39
Du hast dir deine Frage doch schon selbst beantwortet: Im TVÄ-UK Vertrag sind BD Arbeitsstunden vom Zusatzurlaub ausgeschlossen... ist in VKA besser geregelt.

Also gibt es im VKA-Tarif zusätzlich zu den 2 Tagen ab 288 Nachtstunden tatsächlich noch weiteren Zusatzurlaub? Bin ich bisher nicht von ausgegangen und ist uns Gegensatz zu den 288h seitens der Verwaltung auch noch nicht kommuniziert (vielleicht mit Absicht).

hebdo
20.11.2019, 19:06
Bei mir gab es zusätzlich für 2 Monate voll geleistete Schichtarbeit je einen zusätzlichen Ausgleichstag (VKA)