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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wochenendejob/Nebenverdienst/Teilzeittelemedizin als Assistenzarzt ?



L'Alsacien
11.10.2019, 19:44
Hallo zäme, :-winky

Ich arbeite seit ca. 6 Monaten in einer Reha-Klinik in der Schweiz, und die Arbeitszeiten sind (noch) ziemlich chill. Da ich schon genügend Hobbys hab (und eine Hypothek die ich gerne schneller abbezahlen würde) wollte ich wissen ob ihr Erfahrung mit/Ideen für einen Nebenverdienst am Wochenende oder in der Woche nach 18Uhr ..?

Was für Nebentätigkeiten könnte man als angestellter Assi in seiner Freizeit ausüben?

Danke für Eure Hilfe!:knuddel:

][truba][
11.10.2019, 20:13
Eine äußert außergewöhnliche und noch nie im Forum diskutierte Frage. Bin mir nicht sicher ob es da antworten geben wird.

Sorry, nicht übel nehmen aber diese Frage wird hier jedes halbe Jahr gestelllt. Suchfunktion hilft.

tarumo
13.10.2019, 05:09
[truba][;2114163']Eine äußert außergewöhnliche und noch nie im Forum diskutierte Frage. Bin mir nicht sicher ob es da antworten geben wird.

Sorry, nicht übel nehmen aber diese Frage wird hier jedes halbe Jahr gestelllt. Suchfunktion hilft.

Nein, wird es nicht. Die üblichen Nebenbeschäftigungen wie KV-"Bereitschaftsdienste" gibt es, man höre und staune, in der Schweiz mangels "KV-System" nicht, und zwar ohne, daß die Patienten sterben wie die Fliegen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Haftfähigkeitsuntersuchungen/Blutentnahmen für die Polizei und Herzsportgruppen in der Schweiz wie hierzulande quasi ins Ehrenamt fallen.
Eine Antwort aus CH würde mich wirklich interessieren- vielleicht ist dort auch der Wunsch nach Nebentätigkeiten erheblich weniger ausgeprägt als hierzulande.

EDIT: selbstverständlich hält den/die TE nichts davon ab, in Deutschland am WE "Bereitschaftsdienste" und ähnliches zu machen.

][truba][
13.10.2019, 06:05
Mea culpa.
Danke für den Hinweis. Tatsächlich nicht richtig gelesen bzw. bedacht.

Dann hoffe ich es kommen Hinweise aus der Schweiz. Lg

Sait
13.10.2019, 12:22
EDIT: selbstverständlich hält den/die TE nichts davon ab, in Deutschland am WE "Bereitschaftsdienste" und ähnliches zu machen.

Das mit den Bereitschaftsdiensten im Form eines Honorararztes geht ja seit neuem Beschluss in Deutschland als Nebentätigkeit auch nicht mehr.

JohnossonJoe
13.10.2019, 19:23
... ausserdem kann man ja als Assistenzarzt auch in Deutschland keine KV Bereitschaftsdienste machen, oder?

Der Kollege hat 6 Monate Berufserfahrung in einer Rehaklinik.

tarumo
13.10.2019, 20:07
Die letzten beiden Beiträge sind leider sachlich komplett falsch.
Selbstverständlich ist es in Deutschland Assistenzärzten erlaubt, KV-Dienste zu machen. Ich würde sogar sagen, es ist die Hauptstütze des Systems. Normalerweise langt als Qualifikation 2. oder 3. WBJ (Fach egal) plus eine auf eigene Rechung abzuschließende Haftpflichtversicherung über 3 Mio (sagt schon einiges aus, warum viele Ärzte das nicht gerne machen), dann kann es losgehen. Entweder aus Poolarzt auf eigene Rechung und Risiko, oder man arbeitet mit einem niedergelassenen Arzt zusammen und übernimmt gegen Entgelt dessen Dienste.
Die DRV hat sich bis jetzt das dem Thema herausgehalten, obwohl die Kriterien (zu 100% zugewiesene Dienstorte und Zeiten etc., zugewiesene Patienten ohne Wahlmöglichkeit) durchaus schon den Anfangsverdacht einer Scheinselbstständigkeit begründen würden. Der wesentliche Unterschied zum NA ist quasi nur das Blaulicht...
Das wiederum bestätigt meine Meinung, daß zumindest bestimmte Instituationen keineswegs so frei und unabhängig sind, wie sich das unsere Gründerväter vorgestellt haben- das gehört aber nicht zum Thema.

L'Alsacien
17.10.2019, 12:00
Vielen Dank für euren Antworten und Hilfe !
Wenn ich euch richtig verstanden habe gibt es also weder in der Schweiz noch in Deutschland die Möglichkeit als AA im 1. WBJ sich einen Nebenverdienst zu verschaffen durch eine IRL Beschäftigung. Wie ist es aber über das Internet ? Gibt es vielleicht irgendwelche flexible telemedizinische Dienste, wo man selbst regeln kann wo , wann und wie lange man arbeitet? Nachhilfe für Medstudenten? Bewertung von/Teilnahme an Studien die medizinisches Wissen erfordern? Irgendetwas?

GelbeKlamotten
17.10.2019, 15:32
Vielen Dank für euren Antworten und Hilfe !
Wenn ich euch richtig verstanden habe gibt es also weder in der Schweiz noch in Deutschland die Möglichkeit als AA im 1. WBJ sich einen Nebenverdienst zu verschaffen durch eine IRL Beschäftigung. Wie ist es aber über das Internet ? Gibt es vielleicht irgendwelche flexible telemedizinische Dienste, wo man selbst regeln kann wo , wann und wie lange man arbeitet? Nachhilfe für Medstudenten? Bewertung von/Teilnahme an Studien die medizinisches Wissen erfordern? Irgendetwas?

Also Nachhilfe für Medizinstudenten müsstest du wohl selbst organisieren in der nächstgelegenen uni, schätze ich. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Medizinstudent über das Internet Nachhilfe nehmen will. Es gab zwar glaube ich bei uns ein paar Kommilitonen, die tatsächlich Nachhilfe genommen haben, dann aber eher bei anderen Studenten aus höheren Semestern. Dass du dabei ein Gehalt verdienen kannst, dass den Zeitaufwand rechtfertigt (vermutlich müsstest du dich in vieles ja selbst wieder einarbeiten), kann ich mir nicht vorstellen.

Trendafil
17.10.2019, 21:00
Ist jetzt zwar super unkonventionell gedacht, aber was ich mir als Nebentätigkeit bei 6 Monate Berufserfahrung vorstellen könnte, wär vielleicht sowas wie ein ''medizinischer Blog'' (also Richtung Medizinjournalismus). Wenn man das mit Werbung und co bestückt, kriegt man dafür auch Geld.
Allerdings muss man halt ne coole Idee dafür haben.

Mein Lieblingsblog wurde vor Jahren gelöscht - leider. Die Dame hat viel über Motivation, Physikum, amerikanisches Physikum und co geschrieben. Als Studienanfänger super interessant in diese ''welt'' einzutauchen.

Von der Telemedizin an sich, würde ich dir allerdings abraten. Das steckt noch zu sehr in den Kinderschuhen und mir persönlich wär das juristische Risiko die paar Kröten mehr nicht wert...

milz
17.10.2019, 22:03
Unterricht an Pflege- oder MTA-Schulen.

tarumo
21.10.2019, 15:59
Unterricht an Pflege- oder MTA-Schulen.

Na ja, am WE und abends haben diese Schulen normalerweise nicht geöffnet. Unterricht im Heilpraktiker(Un)wesen ist auch wieder eine deutsche Spezialität. Bleiben nur berufsbegleitende Kosmetikfachschulen und vielleicht der eine oder andere Erste-Hilfe-Kurs-Anbieter.
Für Telemedizin egal welcher Art wird normalerweise ein Facharzttitel vorausgesetzt, das dürfte in CH kaum anders geregelt sein.

mbs
30.07.2020, 20:45
Man kann schon nach dreijähriger Berufserfahrung ohne Facharztbezeichnung KV-Dienste machen? Und das Fach soll egal sein?

Kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen - mag sein, dass das juristisch betrachtet ginge, aber in der Praxis dürfte sich das - je nach Fach - als schwierig erweisen; immerhin sollen solche Dienste ja extrem gut bezahlt sein, so dass ich mir vorstellen kann dass die Konkurrenz entsprechend groß ist. Habe bislang auch noch keine Ausschreibungen in der Richtung gesehen.

tarumo
08.08.2020, 14:25
Man kann schon nach dreijähriger Berufserfahrung ohne Facharztbezeichnung KV-Dienste machen? Und das Fach soll egal sein?.

Nein. Doch. Ohh!



Sie möchten gerne als Poolarzt am Bereitschaftsdienst in Bayern teilnehmen? Dann müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
(...) oder ein Nachweis über die Absolvierung einer mindestens zweijährigen allgemeinmedizinischen Weiterbildung bzw. einer mindestens zweijährigen Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht.
(...) Weiter ist der Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme in Höhe von 3.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden) notwendig

https://www.kvb.de/praxis/aerztlicher-bereitschaftsdienst/poolaerzte/

Mittlerweile sind es nur noch zwei Jahre... warum wohl...
Es ist tatsächlich so, daß der KV-Bereitschaftsdienst fachübergreifend zu leisten ist,man sollte also mit einem fiebernden Kind genauso zurecht kommen wie mit der Gallenkolik der adipösen 60jährigen und dem 80jährigen Pat. mit tumorbedingtem Harnverhalt. Oder mit Gyn und HNO-Sachen ... In der BD-Praxis weitgehend ohne Hilfsmittel, im FD ganz ohne und in oft unzureichenden räumlichen und hygienischen Verhältnissen.
Es kommt nicht von ungefähr, daß 1) die Bereichsfachärzte die Dienste gerne loswerden wollen und 2) eine Haftpflicht von 3 Mio vorausgesetzt wird...
Warum es im KV-System bis 16h streng verboten ist, Behandlungen außerhalb seiner Facharztkompetenz durchzuführen, und ab 16h und am WE die KV einen dazu zwingt, habe ich nie verstanden.
Ob das für den Diensttuenden lukrativ ist, hängt vom vereinbarten Vergütungsmodus ab. Wird man auf eigene Rechnung tätig, bleibt das wirtschaftliche Risiko, daß keine Pat. kommen (zum Beispiel, wenn ein wichtiges Fußballspiel angesetzt oder das Wetter zu gut oder zu schlecht ist, kennen wir alle aus der Ambulanz...) oder die Wegstrecken im Fahrdienst nur wenige Fälle erlauben, an einem selbst hängen. Privatpatienten werden diesen "Service" eher weniger in Anspruch nehmen, umgekehrt hat man z.T. mit forderndem, aggressiven Klientel, Junkies auf der Suche nach Morphin, etc. zu tun und muß natürlich auch in Gegenden, wo die Polizei sich nicht mehr hintraut.

mbs
08.08.2020, 23:46
Hat jemand hier denn Erfahrungen mit so was? Angeblich sind KV-Dienste ja überwiegend sehr gut vergütet, wohl vor allem wenn man im eigenen Fahrzeug die ganzen Anfragen abklappert. Wenn man an ein und demselben Ort bleibt ist es wohl weniger.

Das mit der Haftpflicht wusste ich nicht - reicht da keine normale Berufshaftpflichtversicherung? Was genau müsste man da noch an Versicherungsverträgen abschließen?

Und wo könnte man denn überhaupt Aufträge finden? Gibt es da ein zentrales Portal über das alles ausgeschrieben ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

tarumo
09.08.2020, 06:55
Hat jemand hier denn Erfahrungen mit so was? Angeblich sind KV-Dienste ja überwiegend sehr gut vergütet, wohl vor allem wenn man im eigenen Fahrzeug die ganzen Anfragen abklappert. Wenn man an ein und demselben Ort bleibt ist es wohl weniger.

In immer mehr KV-Sprengeln wird der Fahrdienst von einem externen Dienstleister (nix mit eigenem Fahrzeug) durchgeführt, und die Aufträge von einem Dispatcher entgegengenommen. Da ist die Meinung des Arztes bzgl. Dringlichkeit und die Routenplanung erst mal nachrangig. "Mein" KV-Bezirk war so groß wie das Saarland, nördlich von Berlin sieht es ähnlich aus. Es kann also sein, daß man von den 12 Stunden Nachtdienst acht im Auto zubringt, je nachdem wer von wo anruft...


Das mit der Haftpflicht wusste ich nicht - reicht da keine normale Berufshaftpflichtversicherung? Was genau müsste man da noch an Versicherungsverträgen abschließen?

Die hoffentlich vorhandene BHP zu diesem Zweck aufstocken, sollte reichen. Und am besten noch eine Rechtsschutzversicherung.


Und wo könnte man denn überhaupt Aufträge finden? Gibt es da ein zentrales Portal über das alles ausgeschrieben ist?


Als offizieller Poolarzt über die KVen, die Seite aus Bayern hatte ich exemplarisch verlinkt. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, betroffenen Ärzten die Dienste gegen eine Pauschale (üblicherweise hoher dreistelliger Betrag, an Feiertagen vierstellig, oder ein Mischmodell aus Pauschale plus Abrechnung) abzunehmen. Kontakt läßt am besten im persönlichen Gespräch oder über Kleinanzeigen in den Ärzteblättern etc... herstellen

Was mit Teilzeittelemedizin im Threadtitel gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht so recht. In Deutschland gilt nach wie vor der Facharztstandard, auch für die neu aufgekommene Videosprechstunde. In Sonderfällen wie Telenotarzt und Teleradiologie sowieso schon immer. Also nix mit homeoffice...

tarumo
09.08.2020, 08:20
Das mit der Haftpflicht wusste ich nicht - reicht da keine normale Berufshaftpflichtversicherung? Was genau müsste man da noch an Versicherungsverträgen abschließen?


Ich muß das nochmal präzisieren: neben der Haftpflichtdeckungssumme (die sowieso deutlich höher oder besser noch unbegrenzt sein sollte) muß auch in den Vertrag mit der Versicherung rein, daß Du eben vorhast, gegen Entgelt diese Dienste zu machen. Wie die Versicherung fachfremde Dienste durch einen Anfänger ohne jegliche Supervision und ohne Hilfsmittel wie Sono, Labor, EKG etc... risikomäßig kalkuliert, ist dann deren Sache.

Es gibt momentan zwei Stereotypen , die diese Dienste freiwillig machen. Die einen sind unerfahren, naiv, jung (ich brauchte das Geld...) und i.d.R aus dem KH, die anderen sind erfahrene Ärzte(Ärztinnen machen das so gut wie gar nicht) im Rentenalter, die für sich das Maximum an Vergütung rausverhandeln, andererseits aber auch den Verlust der Approbation durch einen behaupteten Behandlungsfehler oder zumindest einen Prozess locker wegstecken können.

In "meinem" früheren KV-Sprengel wurde der Dienstbeginn unter der Woche übrigens auf 15H vorgezogen, womit eine Nebentätigkeit als Krankenhausarzt de facto ausscheidet. Die Wochenenddienste sind je nachdem als 12, 16 oder sogar 24h-Dienste organisiert, so daß man ständig Gefahr läuft, gegen des AZG zu verstoßen wegen Überschreitung der Wochenarbeitszeit, bzw. sich auch eine Abmahnung des AG einhandeln kann, wenn das herauskommt (genehmigt werden muß eine Nebentätigkeit sowieso). Also alles nicht einfach...