Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konferenz und Dienstplan
JohnossonJoe
13.10.2019, 19:21
Hallo Leute! Wie ist es bei euch mit den Dienstplänen und Konferenzen? Wenn ich z.b. Do - So auf eine Konferenz fahre wird mir im Dienstplan nur Do und Fr. 8 Stunden aufgeschrieben, am Wochenende nix, obwohl ich ja von morgens bis abends auf der Konferenz bin. Das Wochenende davor und danach sind Dienste eingetragen. Also 3 Wochenenden Arbeite. Findet ihr das fair oder findet ihr Konferenz ist keine Arbeit? Wie ist das bei euch geregelt?
Viele Grüsse! :-)
Es ist leider in der Medizin so üblich, dass bis auf die drei Fortbildungstage Fortbildung als privates Vergnügen in der Freizeit abläuft. Wenn nicht gerade die Klinik Dir sagt, dass Du verpflichtend dorthin musst, sowieso Du Samstag und Sonntag da sein, ohne dafür Stunden gut geschrieben zu bekommen. Wenn unsere MFAs Fortbildungen am Wochenende machen, bekommen sie die Zeit gut geschrieben und die FoBi als solche bezahlt...
MissGarfield83
13.10.2019, 19:26
Musst du alleTage auf der Konferenz anwesend sein ( Anordnung vom Chef?) Oder willst du alle Tage da sein? Letzteres bedeutet zwei Freie Arbeitstage im Sinne von Fortbildungstagen der Rest wäre Privatvergnügen, ersteres Arbeitszeit .
JohnossonJoe
13.10.2019, 19:37
Muriel, welche 3 Fortbildungstage meinst du?
Also es ist genau genommen ein Kurs/Seminar den ich vom CA aus machen muss. An allen Tagen ist Anwesenheitspflicht.
MissGarfield83
13.10.2019, 19:44
Dann ist es Anwesenheit = Arbeitszeit.
Im TVÄ sind drei FoBi-Tage festgelegt.
In BaWü gibt es 5 Tage Bildungsurlaub, d.h.zusätzlich zu den tariflichen könnte man noch 2 Tage beantragen. Wie genau das funktioniert kann ich leider nicht sagen, da wir durch eine Betriebsvereinbarung 5 Fobi-Tage haben.
http://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html
In BaWü gibt es 5 Tage Bildungsurlaub, d.h.zusätzlich zu den tariflichen könnte man noch 2 Tage beantragen. Wie genau das funktioniert kann ich leider nicht sagen, da wir durch eine Betriebsvereinbarung 5 Fobi-Tage haben.
http://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html
Die fünf Tage gelten leider nur, falls nicht tarifvertraglich etwas anderes festgelegt wurde (habe selbst in BaWü gerabeitet). Beschwerden bitte an die zuständige Gewerkschaft richten, die das so verhandelt hat. Früher (TM) waren es ja mal fünf Tage. Übrigens ist auch die Fortbildungspflicht (ab FA sanktionsbewehrt) auf fünf Tage berechnet.
Bildungsurlaub kann übrigens im Unterschied zur beruflichen Fortbildung auch für komplett fachfremde Dinge verwendet werden, wie Sprach- oder Töpferkurse.
http://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_96.html
Dann verstehe ich das Bildungszeitgesetz vielleicht falsch. Es wird dort ja von Mindestanspruch gesprochen. Wenn ich im Tarifvertrag 5 Tage Fortbildung gewährt bekomme, wird das auf den Bildungsurlaub angerechnet und ich erhalte ihn nicht zusätzlich. Habe ich aber weniger Tage laut Tarifvertrag, warum sollte die Differenz verfallen? Das kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen.
Ich bin kein Jurist und kann das daher auch nicht schlüssig erklären. Man sollte aber beachten, daß die fünf Tage Bildungsurlaub in fast allen Bundesländern vorgesehen sind und von daher schon die Regelung aus dem Tarifvertrag obsolet wäre. Speziell in BaWü trat das Gesetz auch erst nach den MB-Verträgen in Kraft, nämlich 2015. Last but non least: die fünf Tage sind der Maximalanspruch "bis zu fünf Tage" . Vielleicht braucht es auch hier erst mal eine Klage?
Krakelklaue
14.01.2025, 11:18
Also soweit ich das verstehe, gilt Bildungsurlaub unabhängig von Bestimmungen aus Tarifverträgen. Ich bin auch kein Jurist, aber ich glaube es wäre widerrechtlich, gesetzliche Bestimmungen vertraglich auszuhebeln. Ähnliches gilt ja auch für den "normalen" Urlaubsanspruch. Man kann zwar vertraglich mehr Urlaub vereinbaren, aber man darf nicht den gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch unterschreiten. Bildungsurlaub scheint aber auch ein gesetzlicher Flickenteppich zu sein, da jedes Bundesland seine eigenen Regeln macht. In Bayern und Sachsen gibt es sogar gar keinen Bildungsurlaub: https://www.bildungsurlauber.de/bildungsurlaub/bildungsurlaub-gesetz/#1733568488901-63ac9e58-962a
Man muss jedoch beachten, dass der Träger der FFortbildung bzw die Fortbildung für Bildungsurlaub zertifiziert sein muss. Viele fachspezifische Fortbildungen sind dies nicht, da die Veranstalter keine Lust haben, auf den zusätzlichen Papierkram.
Bildungsurlaub soll einen gemeinnützigen oder politischen Inhalt haben und hat nichts mit einer beruflichen Fortbildung zu tun. Der Träger muss wie oben geschrieben dafür zertifiziert sein.
Bei Fortbildungen, bspw. Kongressbesuche ohne eigenen Beitrag, gibt es eine Freistellung von der Arbeit - je nach Regelung 3-5 Tage. Ergo keine Arbeitszeit und auf eigene Kosten.
Wird man aus betrieblichen Gründen geschickt, zählt es als Arbeitszeit, Auswärtstätigkeit mit entsprechender Regelung was Zeit, Unterkunft und Verpflegung angeht.
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