Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Opt Out
Autolyse
25.10.2019, 11:31
[...]Der Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate, insofern kann dich die Klinik bei vollem Gehalt freistellen um keine Verletzung des Arbeitszeitgesetz zu riskieren. Natürlich sind das Minusstunden wenn du dafür Geld erhälst, das ist alles korrekt. Natürlich können diese Minusstunden auch mit Diensten in der Zukunft oder Überstunden verrechnet werden, in welchem Umfang und wie lange muss ggf. ein Anwalt prüfen.[...]
Das kommt darauf an, es könnte auch schlicht Annahmeverzugslohn fällig werden. Der Arbeitgeber verhält sich nämlich treuewidrig, wenn er weiter Dienste anordnet und ausbezahlt und dann Regelarbeitszeit abzieht. Der Arbeitgeber ist nämlich zur vertragsgemäßen Beschäftigung verpflichtet, kommt er dem nicht nach, dann schuldet er Annahmeverzugslohn. Der Bereitschaftsdienst ist tarifvertraglich auch kein Substitut der Regelarbeitszeit (vgl. z.B. § 10 I 1 TV-Ärzte/VKA "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit"), damit muss zuerst das Extra wegfallen bevor Regelarbeitszeit verkürzt werden kann. Handelt der Arbeitgeber anders, dann schuldet er Annahmeverzugslohn.
Docdoc84
25.10.2019, 14:04
Also ich kann die Kommentare dass die Lösung ok ist nicht wirklich verstehen. Nach der Logik könnte man ja dich auch nur noch für Nachtdienste einteilen und deine 100 Dienste im Jahr dann mit Zeitausgleich unter Tag kompensieren.
Ich würde denen erklären dass du quasi ohne Vorteil schon entgegen gekommen bist mit 52 Wochenstunden und dass der Umstand dass du trotzdem drüber liegst damit zeigt dass du zu häufig für Dienste eingeteilt wirst und nun halt entsprechend einen Dienst pro Monat weniger machst bis du wieder auf 52 Stunden bist. Die Alternative ist kein opt out zu unterschreiben dann machst du nämlich einfach im Dezember gar keine Dienste...
@Docdoc84 nicht vergessen: meist hat ein opt-out eine Kündigungsfrist von 6(!!!!) Monaten
FirebirdUSA
25.10.2019, 21:22
Also ich kann die Kommentare dass die Lösung ok ist nicht wirklich verstehen. Nach der Logik könnte man ja dich auch nur noch für Nachtdienste einteilen und deine 100 Dienste im Jahr dann mit Zeitausgleich unter Tag kompensieren.
Ich würde denen erklären dass du quasi ohne Vorteil schon entgegen gekommen bist mit 52 Wochenstunden und dass der Umstand dass du trotzdem drüber liegst damit zeigt dass du zu häufig für Dienste eingeteilt wirst und nun halt entsprechend einen Dienst pro Monat weniger machst bis du wieder auf 52 Stunden bist. Die Alternative ist kein opt out zu unterschreiben dann machst du nämlich einfach im Dezember gar keine Dienste...
Das ist keine Lösung, da der AG damit nicht im Ausgleichszeitraum eine zulässige WAZ erreicht und damit eine Geldstrafe riskiert. Insofern wird er sich darauf nicht einlassen. Da ist Autolyse's Einwand überzeugender, nur wird das ohne Anwalt nicht gehen.
Edit: nur als Hinweis... bei einer Kündigung sind Minusstunden das Problem des AG. Wird dir nicht vom Lohn abgezogen o.ä
GelbeKlamotten
25.10.2019, 23:27
Ja, mir wurde heute ein "großzügiges" Angebot unterbreitet (telefonisch). Jetzt soll ich freigestellt werden und von den zukünftigen Diensten werden 3h im Bereitschaftsdienst nicht vergütet und stattdessen als Überstunden aufgeschrieben, damit ich so die Minusstunden kompensieren kann. Nett.
Ist diese regelung denn so schlecht? Wenn ich einen teil meiner dienstvergütungen in zusätzliche urlaubstage umwandeln könnte, würde ich das sofort machen.
John Silver
26.10.2019, 08:39
Er bekommt so keinen einzigen freien Tag extra; im Gegenteil, diese Regelung führt dazu, dass er zukünftig weiterhin zu viele Dienste macht, dafür weniger Geld bekommt, und der Klinik kein Rechtsverstoss nachzuweisen ist. Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren, und das der Verwaltung auch schriftlich mitteilen.
philfanatic
26.10.2019, 11:44
Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit der Geschäftsleitung und werde dem Vorschlag sicher nicht zustimmen. Ich komme gerade wieder aus einem dieser tollen "Bereitschaftsdienste" in dem ich bis 5:30 Uhr morgens nonstop durchgeackert habe. Da hat dieses "Angebot" einen besonders faden Beigeschmack.
Unter der Woche werden 7 h bei einem 24h Dienst ausbezahlt und davon ja schließlich auch nur 75% der geleisteten Stunden. Wenn von der Zeit noch 2-3h nicht vergütet werden, arbeite ich ja schon fast umsonst. Dafür bin ich den kommenden Tag völlig KO. Es ist definitiv nicht nur ein finanzielles sondern auch eine grundsätzliches Problem für mich, wenn ich meine ärztliche Tätigkeit so unter Wert verkaufe und nahezu 48h meines Lebens an der Arbeit/als post-Dienst-Zombie auf der Couch verbringe und die Klinik auf der anderen Seite Unsummen für Honorarkräfte bereitstellen kann.
Sofern ich nicht auf volle Konfrontation mit den von euch genannten Argumenten gehe (danke für die vielen Ratschläge), könnte ich mir vorstellen die Minusstunden zu akzeptieren. Im Falle einer Kündigung in naher Zukunft sollten mir ja hierdurch keine Nachteile entstehen, da die Entstehung der Minusstunden nicht mein Verschulden waren. Sehe ich das richtig?
GelbeKlamotten
26.10.2019, 13:19
Er bekommt so keinen einzigen freien Tag extra; im Gegenteil, diese Regelung führt dazu, dass er zukünftig weiterhin zu viele Dienste macht, dafür weniger Geld bekommt, und der Klinik kein Rechtsverstoss nachzuweisen ist. Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren, und das der Verwaltung auch schriftlich mitteilen.
Na sicher bekommt er das, er wird ja schließlich dann eine zeit lang freigestellt, oder verstehe ich das falsch?
Dass die Vergütung von Bereitschaftsdiensten im Verhältnis zur Bezahlung eine Frechheit ist, ist ein anderes Thema. Das stimmt und das ist bei uns auch so. Aber darum geht es ja hier nicht.
Dass die Klinik ihn nicht im Sinne von bezahltem Urlaub ohne Stundenausgleich freistellen will, ist doch klar!? Die zuvor angefallene Mehrarbeit ist ja nicht umsonst geleistet worden, sondern mit Bezahlung.
Auch wenn bezahlter Zusatzurlaub ohne Minusstunden natürlich toll wäre, halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, dass sich das - auch mit anwaltlicher hilfe - durchsetzen lässt.
Autolyse
26.10.2019, 18:11
Welcher Tarifvertrag gilt hier eigentlich?
Im VKA-Bereich ist der Ausgleichszeitraum übrigens sechs Monate (§ 10 Absatz 6). Das bedeutet, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Das hat zwei Folgen: 1. Die Verwaltung kann das - egal wie - nicht mehr retten und kann damit von der Bezirksregierung angezählt werden. 2. Den Spieß umdrehen und den Arbeitszeitverstoß abmahnen. Eine Eigenkündigungsfrist von 0 Tagen zu haben kann sehr befreiend sein. ;-)
Es ist ja schon richtig geschrieben worden, dass wegen dem Ausgleichszeitraum von 6 Monaten für die Klinik schon alles schief gelaufen ist.
Eine Urlaubs- oder Krankwoche fließen doch mit 40h in die Berechnung der Durchschnittszeit ein, oder? Eine Woche Freistellung mit 0h? Sonst würde es ja keinen Unterschied machen, ob du freigestellt wirst oder regulär nur 5 Tage à 8h arbeitest.
philfanatic
28.10.2019, 17:54
Bei mir gilt der (TV-Ärzte/VKA).
Also der Ausgleichszeitraum sind bei uns 6 Monate. Die aktuelle Stimmung wird wahrscheinlich dazu führen, dass opt out nicht von uns verlängert wird (es sei denn es springt irgendwas für uns raus). Bei unserer Verwaltung wird dann sicher erstmal bis April nichts passieren und dann plötzlich kommt wieder irgendein Vertrag den wir rückwirkend unterschreiben sollen, weil wir wieder jeden Monat bis April 7-8 Dienste machen MUSSTEN.
Eine Urlaubs- oder Krankwoche fließen doch mit 40h in die Berechnung der Durchschnittszeit ein, oder?
Richtig.
FirebirdUSA
29.10.2019, 09:43
Unterschreiben musst du gar nichts, insbesondere nicht rückwirkend. Wenn das wirklich so läuft hast du nur 3 Optionen:
Gegen Einteilung zum Dienst klagen vor dem Arbeitsgericht
Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Kündigen und AG wechseln
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