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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung trotz Dienstplan



salicylvaseline
01.11.2019, 05:52
Hallo liebes Forum, ich habe mich endgültig beschlossen, in der Probezeit in diesem Monat zu kündigen. Da bei uns aber der Dienstplan bis März 2020 steht, frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, die eingeplanten Nacht-/WE-Dienste trotzdem zu leisten? Ich meine, klar kann und darf ich fristgerecht kündigen und bin in 14 Tagen sauber raus. Aber kann die Klinik Schadenersatz für die nicht geleisteten Dienste o.Ä. fordern? Danke im Voraus!

Jule-Aline
01.11.2019, 06:13
Ich denke nein.
Wenn du schwanger werden solltest,muss auch das die Verwaltung akzeptieren.
Ich denke,mit der langfristigen Planung geht es auch um die Bedingung bei der letzten VKA Verhandlung.Bei kurzfristigen Änderungen gibt es Zuschläge.
Aber es gibt Kollegen im Forum, die sich besser auskennen als ich.

Feuerblick
01.11.2019, 06:48
Raus ist raus...

][truba][
01.11.2019, 09:07
Das ist ja nicht dein Problem. Probezeit ist Probezeit.
Verrückte Idee, aber dein Chef hätte ja auf die Idee kommen können und mit dir ein Gespräch vereinbaren um die ersten 4-5 Monate zu reevaluieren. Wie es dir gefällt, ob du bleiben möchtest etc. pp. Dann hätte er sich rechtzeitig um Ersatz kümmern können.

Hat mein alter Chef tatsächlich gemacht. Allerdings nur in der Probezeit. Bei sonst auslaufenden Verträgen hat er gepennt.

Mano
01.11.2019, 12:16
Pactum et servanda - oder andersherum: Solange ihr eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart habt ist der Dienstplan nicht dein Problem.
Ich denke, solange die meisten Kliniken zunächst immer nur befristete Verträge für 1-4 Jahre mit Ärzten abschließen, braucht man keinerlei schlechtes Gewissen zu haben, wenn man dann seinerseits von den kurzen Kündigungsfristen Gebrauch macht. Deshalb ist das etwaige Rumgeheule von Chef oder Dienstplanern doch nur dummes Geheuchel: Ihr als Arbeitsnehmer hättet ja gerne sofort einen unbefristeten Vertrag (im öffentlichen Dienst gerne auch mit expliziten Ausschluss einer Kündigung ohne triftigen Grund oder im Beamtenstatus ;-) ) zugestimmt, aber wenn die Klinik nicht will, dann muss sie halt auch mit den Konsequenz leben...

morgoth
01.11.2019, 12:32
Pacta sunt servanda...

Mano
01.11.2019, 12:46
:-nix

Shizr
01.11.2019, 13:20
Wenn du fristgerecht kündigst, ist - ganz hart formuliert - der aufgestellte Dienstplan nicht mehr dein Problem.

Sobald dein Vertrag endet, hast du deinem ehemaligen Arbeitgeber gegenüber selbstverständlich keine Arbeitsverpflichtung mehr.

salicylvaseline
01.11.2019, 14:31
Danke euch!

Lakemond
02.11.2019, 06:40
Wenn die Personalsituation aber schlecht ist, kannst du es ausnutzen und anbieten, dass du noch paar Dienste nach deiner Kündigung machst (für etwas weniger Geld als Honorararzt).

WackenDoc
03.11.2019, 13:23
Nope- nur noch über Arbeitnehmerüberlassung oder Angestelltenverhältnis speziell für diese Dienste.

Pflaume
04.11.2019, 13:25
Und die Nebentätigkeit müßte der neue Arbeitgeber ja genehmigen. Je nach den Gesamt-Umständen kann es sein, dass das nicht so ein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber ist, wenn man dem sagt, ach übrigens, ich will aber die ersten paar Monate noch Dienste bei meinem Ex-Arbeitgeber machen....

Lakemond
06.11.2019, 13:37
Nope- nur noch über Arbeitnehmerüberlassung oder Angestelltenverhältnis speziell für diese Dienste.

das meinte ich doch.


Und die Nebentätigkeit müßte der neue Arbeitgeber ja genehmigen. Je nach den Gesamt-Umständen kann es sein, dass das nicht so ein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber ist, wenn man dem sagt, ach übrigens, ich will aber die ersten paar Monate noch Dienste bei meinem Ex-Arbeitgeber machen....

Solange es nicht gerade die Konkurrenzklinik ist und es arbeitszeitgesetzkonform ist, kann der neue AG es nicht verbieten.

Pflaume
06.11.2019, 15:14
Haupt-Augenmerk meines Spruchens vom "Genehmigen" war nicht, dass der neue Arbeitgeber es genehmigt, sondern dass man das ja nicht unabhängig vom neuen Arbeitgeber machen kann, sondern ansprechen muß. Und so eine Ansage wäre halt (meistens) kein guter Einstieg, rechtliche Seite hin oder her.