Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage IMPP H19
wendyrumpf
18.11.2019, 15:37
hallo ihr, habt ihr euiren widerspruch schon eingelegt? mir ist neu, dass man seine antwortbögen auch sehen darf, jedenfalls hat mir das lpa nicht gesagt, dass ich diese zugeschickt bekomme :O muss ich dort nochmal anrufen/ emai? (will nicht ständig dort anrufenxD vlt is hier zufällig jemand aus BaWü?
Hey ihr lieben,
bin in der selben Situation, mir fehlen 2 Punkte zum Bestehen und den PNP/RLS Fall habe ich ebenfalls falsch gemacht, heißt es könnte noch was bringen die Punkte einzuholen. Gibt es schon etwas neues bei irgendjemandem?
Ich würde mein Glück versuchen und denen eine Mail schreiben.
Möchte auch Einspruch erheben. Bitte eine PN an mich - lasst uns das nochmal auf privater Ebene besprechen. Wenn wir uns darüber austauschen, haben sicher alle, die es betrifft, einen Mehrwert.
Kindskopf
20.11.2019, 17:03
Möchte auch Einspruch erheben. Bitte eine PN an mich - lasst uns das nochmal auf privater Ebene besprechen. Wenn wir uns darüber austauschen, haben sicher alle, die es betrifft, einen Mehrwert.
Mir fehlen 1 Punkt zur besseren Note. Ich würde auf privater Ebene gerne mitmachen!
Ich würde gerne auch mit euch privat weiter besprechen wie ihr vorgeht :) habt ihr schon eine Gruppe o.ä. gegründet?
Werde diese Woche auch Widerspruch beim LPA einlegen und sehe auch vor allem
den Polyneuropathie Fall sehr kritisch - dieser ist einfach nicht eindeutig! Ansonsten noch der HWI Fall ..
Medlife123
26.11.2019, 14:30
Wäre auch beim Widerspruch dabei. Gerne auch privat oder in einer anderen Gruppe!
hsweidan
26.11.2019, 20:08
bin auch dabei.. sollen wir eine Whatsapp Gruppe gründen ?
Sehe es genauso, hier sind paar Literatur die ihr für die PNP/RLS frage gerne mal benutzen könntet:
Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie © DGN Kapitel Schlafstörungen Restless-Legs-Syndrom und Periodic Limb Movement Disorder (2012)
https://www.dgn.org/images/red_leitlinien/LL_2012/pdf/ll_06_2012_restless-legs-syndrom_rls_und_periodic_limb_movement_disorder_pl md.pdf
Kalra S, Gupta A. Diabetic Painful Neuropathy and Restless Legs Syndrome in Diabetes. Diabetes Therapy. 2018; 9:441–447
https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs13300-018-0376-6
Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie © DGN Polyneuropathien (2019)
https://www.dgn.org/images/red_leitlinien/LL_2019/PDFs_Download/030067_LL_Polyneuropathien_2019.pdf
Akin S, Keskin O et al. Restless legs syndrome in Type 2 Diabetes Mellitus. Primary Care Diabetes Europe. 2018; 1751-9918
https://doi.org/10.1016/j.pcd.2018.08.006
Merlino G, Fratticci L, Valente M, Del Giudice A, Noacco C, Dolso P, et al. Association of restless legs syndrome in type 2 diabetes: a case-control study. Sleep. 2007; 30(7):866–71. doi:10.1093/sleep/30.7.866
https://doi.org/10.1093/sleep/30.7.866
Silber MH, Ehrenberg BL, Allen RP, et al. An algorithm for the management of restless legs syndrome. Mayo Clin Proc. 2004; 79: 916 –922.
Hening, Wayne A. Current Guidelines and Standards of Practice for Restless Legs
Syndrome. The American Journal of Medicine, Volume 120, Issue 1, S22 - S27
Viel Glück!
Ich würde gerne auch mit euch privat weiter besprechen wie ihr vorgeht :) habt ihr schon eine Gruppe o.ä. gegründet?
Werde diese Woche auch Widerspruch beim LPA einlegen und sehe auch vor allem
den Polyneuropathie Fall sehr kritisch - dieser ist einfach nicht eindeutig! Ansonsten noch der HWI Fall ..
Medlife123
29.11.2019, 12:54
Gibt's schon eine WhatsApp Gruppe?
jap, kannst gern ne pn mit deiner nummer senden, entweder an mich oder direkt an nef50
Könnte mir jemand per pn eine Nummer schicken - damit ich euch auf WhatsApp schreiben kann :)? Wäre dabei!! Insb. Für den PNP/RLL Fall
Kindskopf
02.01.2020, 18:23
Hat es eigentlich bei irgendjemandem geklappt?
wendyrumpf
14.01.2020, 08:09
Nein.
Bei euch ?
Ich habe noch keine Stellungnahme vom IMPP. Wäre super, wenn du mal die Begründung teilen würdest, mit der dein Antrag abgelehnt worden ist.
wendyrumpf
18.01.2020, 12:44
Ich habe bisher leider auch keine Antwort bekommen. Dass mein Einwand abgelehnt wird, hab ich noch nicht schriftlich, aber das kann ich mir mittlerweile auch so denken. Bestimmt sind sie noch nicht fertig damit, meine Begründung zu widerlegen XD
Amadeus-Klein
12.02.2020, 16:36
Das Widerspruchsverfahren ist nur ein technisches Vorgeplängel. Erst das Klageverfahren führt zum Erfolg.
Wer nicht bereit zur Klage ist, der darf sich die Mühe des Widerspruchsverfahrens sparen.
Das Widerspruchsverfahren ist nur ein technisches Vorgeplängel. Erst das Klageverfahren führt zum Erfolg.
Wer nicht bereit zur Klage ist, der darf sich die Mühe des Widerspruchsverfahrens sparen.
Hallo Amadeus, danke für deinen Beitrag. Woher weißt du das? Hast du bereits ein Widerspruchs/Rechtsverfahren hinter dir?
Amadeus-Klein
17.02.2020, 22:09
Ich kann Deine Motivationen, mir diese Frage zu stellen, nachvollziehen. Dennoch muss ich Dir aus Gründen, die ich hier nicht darlegen kann, eine Antwort verweigern.
Wichtig ist: Rechnet nicht damit, im Widerspruchsverfahren zum Erfolg zu kommen. Allein das nachfolgende Klageverfahren verspricht, den oder die fehlenden Punkte zu erlangen. Meistens im Wege eines Vergleichs, der unter anderem eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet.
Ich denke, damit sollten alle Fragen beantwortet sein.
Ich kann Deine Motivationen, mir diese Frage zu stellen, nachvollziehen. Dennoch muss ich Dir aus Gründen, die ich hier nicht darlegen kann, eine Antwort verweigern.
Wichtig ist: Rechnet nicht damit, im Widerspruchsverfahren zum Erfolg zu kommen. Allein das nachfolgende Klageverfahren verspricht, den oder die fehlenden Punkte zu erlangen. Meistens im Wege eines Vergleichs, der unter anderem eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet.
Ich denke, damit sollten alle Fragen beantwortet sein.
Was ein schwachsinn. Bitte fallt nicht auf sowas hinein.
Das Klageverfahren wird ebenfall keinen große Aussicht auf Erfolg haben. Eine erfoglreiche Klage wird aber defintiv nicht mir einer Verschwiegenheitspflicht versehen.
Lasst euch nicht teure Klageverfahren andrehen mit minimaler Chance auf Erfolg.
Durch die Anfechtung der Fragen wurden die Klage kritischen Fragen bereits eleminiert und eine Klage so gut wie aussichtslos
Amadeus-Klein
18.02.2020, 22:20
Was ein schwachsinn. Bitte fallt nicht auf sowas hinein.
Das Klageverfahren wird ebenfall keinen große Aussicht auf Erfolg haben. Eine erfoglreiche Klage wird aber defintiv nicht mir einer Verschwiegenheitspflicht versehen.
Lasst euch nicht teure Klageverfahren andrehen mit minimaler Chance auf Erfolg.
Durch die Anfechtung der Fragen wurden die Klage kritischen Fragen bereits eleminiert und eine Klage so gut wie aussichtslos
Das Klageverfahren wird ebenfall keinen große Aussicht auf Erfolg haben. Eine erfoglreiche Klage wird aber defintiv nicht mir einer paar7168Verschwiegenheitspflicht versehen.
Lasst euch nicht teure Klageverfahren andrehen mit minimaler Chance auf Erfolg.
Durch die Anfechtung der Fragen wurden die Klage kritischen Fragen bereits eleminiert und eine Klage so gut wie aussichtslos[/QUOTE]
Kein einziger Satz hiervon ist korrekt.
Klageverfahren haben durchaus Aussicht auf Erfolg, wobei ich auch einen Vergleich mit dem Inhalt, dass die zum Bestehen fehlenden Punkte zugebilligt werden, als Erfolg werte
Das ein Vergleich keine Verschwiegenheitspflicht beinhalten könnte, ist schlicht eine Fehlinformation.
Teuer ist so eine Klageverfahren eigentlich auch nicht. Gewinnt man es durch Urteil, so zahlt der Kläger nichts. Wird der Streit durch Vergleich beigelegt, so werden die Kosten zwischen den Beteiligten meistens halbiert. Verliert man den Rechtsstreit durch Urteil, so trögt der Kläger die vollen Kosten. Diese belaufen sich insgesamt auf rund 6000 Euro.
Angesichts dessen, um was es geht, nämlich die Zulassung zum Arztberuf, bei dem diese 6000 Euro dem Gegenwert von 1 bis 2 Monatseinkommen entsprechen, ist dies erstaunlich billig.
Zumindest wird sich niemand ernsthaft wegen des Kostenrisiko von einer Klage abschrecken lassen müssen.
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