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dmf38
12.11.2019, 13:26
Hallo an alle,

ich gehöre zu denjenigen, die mit dem Ergebnis von H19 alles andere als zufrieden sind. Das IMPP hat sich meiner Meinung nach mit dieser Prüfung selber übertroffen.
Nun fehlt mir ein Punkt zur besseren Note, anderen hier fehlt ein Punkt zum Bestehen.
Dies möchte ich nicht hinnehmen, da immer noch Fragen als gültig gewertet werden, die völlig uneindeutig / falsch sind.

Gibt es hier jemanden, der ebenfalls klagen wird, oder damit in der Vergangenheit Erfahrung gesammelt hat? Gibt es eine Chance auf Erfolg?

Danke euch!

Heerestorte
12.11.2019, 13:37
Ich würde mir den Stress nicht geben, nur um eine bessere Note zu bekommen.

Nessiemoo
12.11.2019, 17:43
Nur für eine bessere Note wirklich nicht. Das wird einfach 1/3 deiner endgültigen Note sein, die auch 99% der Chefs nicht interessieren wird. Auch für das Durchfallen - bis man die Klage durch hat, wird es so lange dauern, dass es vermutlich wesentlich weniger aufwändig ist einfach noch ein halbes Jahr für das Examen zu lernen.

marc92
12.11.2019, 18:57
Würde mich auch interessieren. Mir fehlen nämlich 3 Punkte zum Bestehen, weiss nicht ob Widerspruch was bringt oder ob man unbedingt klagen muss um überhaupt eine Besserung erwarten zu dürfen. Tag 3- B56-57-58 kann sowohl Polyneuropathie als auch Restless-Legs-Syndrom sein, verstehe nicht wieso sie nicht rausgenommen worden sind. Denkt man vllt mit mehreren Quellen usw das sich durch Widerspruch ändern lassen würde?

Trendafil
12.11.2019, 19:21
Nein.

Erfahrungsgemäß nicht.

Und man könnte auch mutmaßen, dass mit dieser Examensreform sich das IMPP auch von juristischer Seite gut beraten/vertreten lässt.

Glaube das ist rausgeschmißenes Geld... Es klappt beim nächsten mal!

pashtunwali
12.11.2019, 19:28
Würde mich auch interessieren. Mir fehlen nämlich 3 Punkte zum Bestehen, weiss nicht ob Widerspruch was bringt oder ob man unbedingt klagen muss um überhaupt eine Besserung erwarten zu dürfen. Tag 3- B56-57-58 kann sowohl Polyneuropathie als auch Restless-Legs-Syndrom sein, verstehe nicht wieso sie nicht rausgenommen worden sind. Denkt man vllt mit mehreren Quellen usw das sich durch Widerspruch ändern lassen würde?

also wenn mir 3 punkte fehlen und es echt eine frage mit 3 punkten gab, die wirklich zwei lösungsmöglichkeiten hatte, aber nicht aus der wertung genommen wurde (kenne die frage nicht und kann nicht beurteilen, ob es stimmt!), dann würde ich das mit der klage schon eingehen..... guten anwalt raussuchen und wenn der gut argumentiert, dann hoffen dass man durchkommt...

elastic
12.11.2019, 22:27
man braucht halt die nötigen Kohlen...

marc92
12.11.2019, 23:53
danke für deine Antwort! habe alle Fragen die rausgenommen worden richtig gemacht, bin mit Nachteilsausgleich auf 186 gelandet.
ich habe schon gesehen dass jemand ein hervorragende Begründung zu den Fragen geschrieben hat, mit 2 guten Quellen. Es schockiert mich einfach wieso sie impf nicht akzeptiert hat. vielleicht übersehe ich etwas aber für mir macht Restlos Legs Syndrome sogar mehr sinn als PNP, vor allem in der Frage keine deutliche Unterschiedsmerkmale gibt..
War denn bisher keiner Mensch erfolgreich durch die Widerspruch? Muss man unbedingt klagen? Das war mein erster Versuch, ich habe weder das Geld zum klagen, noch macht es Sinn, denn der einzige Grund warum ich bestehen möchte ist damit ich mit meinem PJ sofort anfangen kann- so viele Träumen und Pläne... Werden durch die Klage definitiv nicht früher erreichbar.


Polyneuropathie vs Restless-Legs-Syndrom
Tag 3, Auflage A, Frage 97 (und die folgenden zwei Fragen mit möglichem Folgefehler 98 und 99)

Darstellung:

Bei der vorliegenden Frage nach der wahrscheinlichsten Diagnose kann anhand der gegebenen Informationen nicht mit der für ein Examen erforderlichen Trennschärfe zwischen zwei möglichen Antworten entschieden werden. Eine seriöse Aussage darüber, ob Antwort (C) "Polyneuropathie" oder Antwort (E) "Restless-Legs-Syndrom" wahrscheinlicher ist, kann hier nicht getroffen werden. Deshalb müssten hier beide Diagnosen als richtig gewertet werden und im Folgenden auch die jeweils korrespondieren Antworten in den Fragen 98 und 99.
Im Konkreten würde dies bedeuten, dass folgende zwei "Pfade" richtig wären: Pfad 1: Frage 97 (C) Frage 98 (B) Frage 99 (E) Pfad 2: Frage 97 (E) Frage 98 (C) Frage 99 (B)


Begündung:
In der Frage geht es um eine 64 Jahre alte Patientin, die sich "wegen eines brennenden Gefühls in beiden Beinen" vorstellt, welches "am schlimmsten [...] nachts" ist. Die Patientin müsse "sich manchmal die Beine kalt abduschen".
Zur Vorgeschichte werden nun ein seit 10 Jahren bestehender Diabetes mellitus Typ 2 erwähnt, der mit Metformin und basalem Insulin zur Nacht behandelt wird, eine chronische Niereninsuffizienz, eine diabetische Retinopathie und ein arterieller Hypertonus, der mit Ramipril behandelt wird. Unabhängig davon, ob die Polyneuropathie oder das Restless-Legs-Syndrom (RLS) vom impp als die wahrscheinlichere Diagnose angedacht wurde, sind die Gegenargumente für das jeweils andere Krankheitsbild zu schwerwiegend, um hier die erforderliche Trennschärfe zu gewährleisten. Die Anamnese und das klinische Bild sprechen zunächst einmal lediglich für ein RLS, bei dem es zu den erwähnten Missempfindungen in beiden Beinen kommen kann. Besonders wichtig ist hierbei nicht nur, dass die Beschwerden nachts zunehmen, was auch bei einer Polyneuropathie der Fall sein kann. Wichtigstes klinisches Unterscheidungsmerkmal zwischen RLS und Polyneuropathie ist insbesondere, dass es bei der Polyneuropathie nur zu einer ungenügenden Beschwerdebesserung durch Bewegung kommt. [1] Hier wird ausdrücklich auch erwähnt, dass die Patientin sich die Beine abduscht, um die Beschwerden zu lindern, was erstens ein typisches Verhalten von Patientin mit RLS ist und zweitens bei einer Polyneuropathie wiederum nicht zur Besserung führen würde. [1] Wichtig ist auch, dass das sekundäre RLS, das hier wahrscheinlich vorliegen würde, sich von der klinischen Symptomatik nicht von der primären Form unterscheiden. [1] Darüber hinaus würden bei einer Polyneuropathie die Beschwerden typischerweise distal an den Füßen beginnen und nach proximal aufsteigen, während hier von einem Gefühl in beiden Beinen die Rede ist, wie es beim RLS direkt vorkommt. Während beim RLS keine weiteren neurologischen Auffälligkeiten zu erwarten sind, wäre solche Auffälligkeiten ein Hinweis auf eine Polyneuropathie, doch hierzu gibt es keine Angaben. [2] Im Gegenteil spürt die Patientin das Wasser auch explizit als "kalt". Im Gegenzug sprechen die diabetischen Folgeerkrankungen, die die Patientin bereits aufweist natürlich auch stark für eine diabetische Polyneuropathie. Allein von den gegebenen Informationen macht dies die Diagnose aber gleich nicht wahrscheinlicher als ein sekundäres RLS, zumal die Prävalenz des RLS bei Diabetikern im Vergleich zur Normalbevölkerung auch erhöht ist. [2] Zumindest eine Angabe zum Vibrationsempfinden wäre hier wichtig, das bei Diabetikern frühzeitig abgeschwächt ist. Dieses diagnostische Mittel ist sehr schnell ergriffen im klinischen Alltag und macht die Frage nach einer Wahrscheinlichkeit vor Stimmgabelprüfung auch nicht sinnvoll. Wenn man die anamnestischen Hinweise gegeneinander abwiegt sind hier beide Diagnosen als ebenso wahrscheinlich zu werten bzw. ist keine klar wahrscheinlichere Diagnose zu ermitteln. Besonders in Hinblick darauf, dass von der Beantwortung der Frage 97 die richtige Beantwortung der Fragen 98 und 99 abhängt, bitte ich hier sowohl die Diagnose Polyneuropathie als auch Restless-Legs-Syndrom als richtig zu werten. Eine Differenzierung zwischen diesen beiden Entitäten ist anhand der gegebenen Informationen besonders im Rahmen eines Examens so nicht zu treffen, wenn dies selbst im klinischen Alltag mit der Möglichkeit umfassenderer Anamneseerhebung und klinischer Untersuchung eine bekannte Schwierigkeit darstellt. [2]

Literatur:
[1] https://www.aerzteblatt.de/archiv/24884/Restless-Legs-Syndrom-Die-vergessene-Krankheit
[2] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6104281/#CR7

https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?102565-Sammelthread-Fragen-Anfechten-Stex-H2019/page10

ehem-user-31-01-2020-1555
13.11.2019, 00:00
Das Problem bei einer Klage ist der lange Rechtsweg. Oft wird durch mehrere Instanzen geklagt. Das kann unter Umständen Jahre dauern. Obwohl ich gut verstehen kann, dass Leute klagen wollen

marc92
13.11.2019, 00:32
Das Problem bei einer Klage ist der lange Rechtsweg. Oft wird durch mehrere Instanzen geklagt. Das kann unter Umständen Jahre dauern. Obwohl ich gut verstehen kann, dass Leute klagen wollen

Genau deshalb möchte ich nicht klagen sondern ein Widerspruch einlegen. Widerspruch ist ja für die Bewertungsfehler, und eine Frage zu übersehen bei der mehr als 1 Antwortsmöglichkeit richtig scheint ist denn doch ein Bewertungsfehler - soweit ich das richtig verstehe

https://www.repetitorium-hofmann.de/examens-widerspruch-schritt-3-widerspruch-begruenden/

ehem-user-31-01-2020-1555
13.11.2019, 00:45
Das ist auf jeden Fall die bessere Lösung. Hoffentlich bringt es etwas.

schachot
13.11.2019, 09:00
Hallo, alle zusammen. Mir fehlen 3 Punkten zum Bestehen. Laut Studenten Statistik habe ich bestanden, IMPP hat mir die fehlenden Punkten weggenommen...

Feuerblick
13.11.2019, 09:18
Hallo, alle zusammen. Mir fehlen 3 Punkten zum Bestehen. Laut Studenten Statistik habe ich bestanden, IMPP hat mir die fehlenden Punkten weggenommen...
Nö, du hattest einfach drei falsche Antworten zu viel... Die Statistik hat mit den offiziellen Lösungen nichts zu tun...

Markian
13.11.2019, 10:14
Also ich glaube, wenn man es unbedingt will, dann muss man Klagen. Ich glaub aber, dass die Erfolgsaussichten gering sind. Wenn dann würde ich aber gegen alle strittigen Fragen klagen, damit man die Chance hat auch recht zu bekommen. Ich glaub die Mühe ist es nicht wert. Fast jeder war in diesem Examen schlechter, tut mir leid, dass es für dich nicht gereicht hat. Ich glaub nur ein halbes Jahr lernen ist weniger nervenaufreibend. Ich würde es an deiner Stelle lassen, du kannst da eigentlich nur verlieren.

pineapple
13.11.2019, 10:24
Bevor du klags, legst du Widerspruch beim Prüfungsamt ein. So viel Arbeit ist das ja nicht. Das formale kann dir ein Anwalt abnehmen, die inhaltliche Begründung formulierst du.
Wenn das abgelehnt wird, kannst du immer noch klagen.

schachot
13.11.2019, 17:44
Hat jemand von euch die Sammlung von angefochteten Fragen?

nef50
13.11.2019, 18:14
Hier findest du alle besprochenen Fragen: es sind über 35 Fälle: https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?102565-Sammelthread-Fragen-Anfechten-Stex-H2019

Dazu eine Frage: Mir fehlen 2 Punkte zum Bestehen. Wenn ich jetzt Rechtsmittel einsetze, kann ich dann trotzdem den kommenden Versuch mitschreiben? Kenne mich damit Juristerei absolut nicht aus, habe noch nie einen Anwalt einsetzen müssen.

marc92
13.11.2019, 21:49
Bevor du klags, legst du Widerspruch beim Prüfungsamt ein. So viel Arbeit ist das ja nicht. Das formale kann dir ein Anwalt abnehmen, die inhaltliche Begründung formulierst du.
Wenn das abgelehnt wird, kannst du immer noch klagen.

Ja genau! Habe in den letzten 24 Stunden viel recherchiert und jetzt muss ich das alles irgendwie aufschreiben. Glaubt ihr dass die Polyneuropathie/Restless-Legs-Syndrom anzufechten wäre? Jeder sagt dass man versuchen soll, so viele Fragen wie möglich anzufechten aber ich denke nicht dass IMPP sich so einfach anders entscheiden wird, deshalb konzentriere ich mich an einer Frage bei der ich mit 3 Punkten rechnen kann.. Denkt ihr es macht sinn? Hat einer je gehört dass sich die Entscheidung von IMPP durch Widerspruch ändern lassen hat?

WackenDoc
13.11.2019, 22:14
Ich kann es nicht beurteilen, aber wenn die Fragen unverhältnismäßig geworden sind, wäre das was für die Fachschaftsvertretungen ggf. Studierendenvertretung beim MB und Co.

cpd97
13.11.2019, 22:15
Wenn das IMPP nachträglich noch eine Frage aus der Wertung nähme, müssten ja theoretisch 6000 Zeugnisse neu gedruckt und verschickt werden. Das ist, soweit ich weiß, noch nie vorgekommen und ich kann mir gut vorstellen, dass die, bevor das passiert, erstens durch alle Instanzen gehen und zweitens dir eher einen Vergleich anbieten, also dass dir der fragliche Punkt zugestanden wird, wenn du zu Stillschweigen darüber verpflichtest, in dem Sinne, dass nur du davon profitierst. Aber das kann auch eine Verschwörungstheorie von mir sein...

Außerdem musst du dir mal überlegen, was passiert, wenn die von dir angefochtenen Fragen tatsächlich aus der Wertung genommen werden: Du bekommst zwar dadurch mehr Punkte, deine individuelle Noten- bzw. Bestehensgrenze verändert sich aber auch. Ich hatte bspw. alle aus der Wertung genommenen Fragen "richtig", das hat aber nichts daran geändert, dass mir ein Punkt zur besseren Note fehlte, mit sowie ohne diese Fragen.