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Marta82
02.12.2019, 12:56
Hallo an alle! Ich habe eine Frage an diejenigen unter Euch die sich bereits erfolgreich durch die Entschlüsselungen der Gehaltsabrechnungen gearbeitet haben...ich bin in der WB zur Allgemeinmedizinerin und werde laut Vertrag mit 4800€ mtl durch die KV gefördert. Auf meiner Gehaltsabrechnung von meinem Chef an mich steht aber immer nur ein Brutto von 3800€, welches einem Netto von etwa 2.340€ entspricht...wer weiß wie die Diskrepanz von 1000€ Euro in meinem Bruttoeinkommen zustande kommt?! Streicht das mein Chef etwa ein?! Bevor ich hier fälschlicherweise ein Fass aufmache wäre ich sehr dankbar für Eure Hilfe!
Lg, Marta

John Silver
02.12.2019, 17:00
Förderung und Gehalt sind zweierlei. Was steht denn im Arbeitsvertrag?

tarumo
02.12.2019, 17:43
Frag doch mal Deinen Chef. Normalerweise sollte die Förderung vollständig ausgezahlt werden. Schlimm genug, dass sich eine Arztstelle nicht alleine trägt, aber sollte mit den fehlenden 1000 Eur auch noch die Praxis quersubventioniert werden, wäre das echt ein Hammer.

roxolana
02.12.2019, 17:58
Ich würde bei der KV nachfragen, ob das rechtens ist. Ich dachte nämlich, dass die Förderung komplett an den Assi weitergegeben werden muss und der Chef die Lohnnebenkosten selbst zahlen soll.

ehem-user-31-01-2020-1555
02.12.2019, 18:04
Dann Macht der Chef ja Verlust, wenn er die Lohnnebenkosten selbst trägt. Der Weiterbildungsassistent ist doch kein Facharzt, hat kein eigenes Honorar durch die KV und darf nur unter Anleitung arbeiten. Also mehr Arbeit und weniger Geld in der Kasse. Und evtl braucht er noch ne zusätzliche MTA

Pflaume
02.12.2019, 18:05
sollte mit den fehlenden 1000 Eur auch noch die Praxis quersubventioniert werden

Für 3.800 Euro brutto werden arbeitgeberseitig ja zusätzlich knapp 40 Euro BG, ca. 350 Euro Kranken- und Pflegeversicherung (falls gesetzlich), gut 350 Euro Rentenversicherung, 50 Euro Arbeitslosenversicherung fällig. Für die Quersubventionierung bleiben somit nur noch 200 Euro im Monat übrig, aus denen auch erst mal die Mehrkosten für Arbeitskleidung, Lohnabrechnung, Haftpflicht usw. bestritten werden müssen. Ich befürchte, dass Marta82 sogar einen eigenen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Telefon und so hat, der auch noch Geld kostet.

Insofern besteht die Quersubventionierung wohl ausschließlich aus der geleisteten kostenlosen Arbeit. Bestimmt gibt es super Weiterbildung dafür, oder andere Goodies. Oder Marta hat schlecht verhandelt.

roxolana
02.12.2019, 19:19
Antragsteller ist der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber. Dieser leitet die Fördermittel unverzüglich und in voller Höhe an den Weiterbildungsassistenten weiter.

https://www.kvb.de/nachwuchs/weiterbildung/foerderung-allgemeinmedizinische-weiterbildung/


Die Fördersummen sind von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden.

https://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/arbeiten-als-arzt/aerzte-in-weiterbildung/

denkstdu
02.12.2019, 19:24
Ich kenne es auch so, dass die Förderung der Weiterbildung komplett weiter gegeben wird, wenn nicht sogar noch etwas oben drauf gelegt wird. Also mit den 1000 Euro weniger, da würde ich wirklich noch einmal nachfragen an deiner Stelle.

Evil
02.12.2019, 20:13
Dann Macht der Chef ja Verlust, wenn er die Lohnnebenkosten selbst trägt. Der Weiterbildungsassistent ist doch kein Facharzt, hat kein eigenes Honorar durch die KV und darf nur unter Anleitung arbeiten. Also mehr Arbeit und weniger Geld in der Kasse. Und evtl braucht er noch ne zusätzliche MTA
Unter Anleitung heisst nicht, daß der Weiterbilder ständig danebenstehen und alles beaufsichtigen muss. Ein gut ausgebildeter Weiterbildungsassistent kann durchaus eine wertvolle Arbeitsentlastung sein, der Ausbilder muß aber in Ruf- (oder Telefon-)reichweite sein und für Fragen zur Verfügung stehen, genauso wie in der Klinik.

anignu
02.12.2019, 22:23
Dann Macht der Chef ja Verlust, wenn er die Lohnnebenkosten selbst trägt. Der Weiterbildungsassistent ist doch kein Facharzt, hat kein eigenes Honorar durch die KV und darf nur unter Anleitung arbeiten. Also mehr Arbeit und weniger Geld in der Kasse. Und evtl braucht er noch ne zusätzliche MTA
Genauso wie diese Assistenzärzte im Klinikum. Sind auch Weiterbildungsassistenten, brauchen Aufsicht und wollen dafür auch noch Geld haben. Verrückt, oder? Na da können alle Assistenzärzte in den Kliniken ja mal froh sein, dass sie überhaupt einen Cent bekommen. Wenns nach Dir ginge dann ja wohl nichts.

ehem-user-31-01-2020-1555
02.12.2019, 22:52
Genauso wie diese Assistenzärzte im Klinikum. Sind auch Weiterbildungsassistenten, brauchen Aufsicht und wollen dafür auch noch Geld haben. Verrückt, oder? Na da können alle Assistenzärzte in den Kliniken ja mal froh sein, dass sie überhaupt einen Cent bekommen. Wenns nach Dir ginge dann ja wohl nichts.

Das kann man doch schwer vergleichen. In der Klinik wird abgerechnet was gemacht wurde. Es gibt nicht diese Budgetierung bzw. Regelleistungsvolumen, stattdessen aber sehr wohl Steigerung der Fallzahlen.Um diese abzuarbeiten braucht man natürlich mehrere Ärzte. Das die bezahlt werden wollen ist ja logisch, aber auch da wird ja getrickst ohne Ende um so wenig wie möglich an ÜS zu bezahlen. Und viele Kliniken sind damit ja extrem erfolgreich, wenn Ärzte viele Stunden für umsonst arbeiten. Und wenn man etwas mehr Geld will, muss halt besser codiert werden.Es wird ja auch nicht umsonst so trickreich codiert. Je aufwendiger die Krankheit, desto besser für die Klinik. Im niedergelassenen genau das Gegenteil. Der Assistenzarzt in der Klinik bringt Geld in den Betrieb Klinik rein und wird natürlich auch dafür bezahlt. Ein Assistenzarzt in einer Praxis bringt kein Geld, sondern kostet welches. Der Praxisumfang (Fallzahl) darf im Gegensatz zur Klinik nicht erhöht werden. Warum hat sich denn die Zahl der stationären Wirbelsäulen Ops innerhalb von 5 Jahren verdoppelt? Würde ein Arzt ambulant zu viel mehr operieren, heisst es dann schnell Regress.

John Silver
03.12.2019, 06:13
Da bringst Du aber gaanz viele Sachen durcheinander. Wenig Ahnung, viel Sendungsbedürfnis?

tarumo
03.12.2019, 11:47
-Klar kostet ein Auszubildener erstmal Geld. Nicht nur in einer Praxis, sondern eigentlich überall. Ist langsamer, muß eingearbeitet werden und macht vlt. auch was falsch. Nicht umsonst spricht man von "Investieren" in den Nachwuchs.
-Die geringere Vergütung spiegelt das zunächst mal wieder
-die Kosten für Nachwuchskräfte sollen normalerweile aus dem normalen Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können. Nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der Schreinerei um die Ecke und auch in den meisten Arztpraxen.
-daß ein WBA im KV-System per se keine Einkünfte generieren kann, ist politisch gewollt und wäre per Federstrich zu ändern. Das betrifft aber alle KV-Praxen unabhängig von der Fachrichtung.
-nun gibt es aber Fachrichtungen (Allgemeinmedizin und noch ein paar andere) die gegenüber z.B. einer HNO- oder Orthopädiepraxis entweder derart schlecht finanziell aufgestellt sind/ eine bessere Lobby haben (nichtzutreffendes bitte streichen), daß sie ggü. den anderen Praxen keinen WBA bezahlen können oder dieses zumindest behaupten
-und daher erreicht haben, daß die Kosten für ihre/n WBA von den anderen Ärzten, die den/die WBA selbst bezahlen müssen, auch noch mitgetragen werden müssen, denn die KV hat keine anderen Einkünfte.

Es handelt sich für mich bei dieser Förderung um das Eingeständnis, meine/n Mitarbeiter/in nicht mehr aus den laufenden Einnahmen bezahlen zu können und drücke das dank einer Politik, die das nicht zugeben will, kurzerhand den KollegInnen aufs Auge. Und dann ist natürlich die Verlockung groß, was von dem Geld einzubehalten.

Übrigens haben wir in der Radiologie alle WBA im ambulanten Bereich ohne KV-Förderung bezahlt, rein aus den laufenden Einnahmen und zwar mindestens auf MB-Niveau. Der Orthopäde nebenan auch. Und auch der Augenarzt gegenüber. Und die Privatpraxis zwei Straßen weiter.
Jemand, der das nicht kann, sollte vlt. seine Praxis schließen. Und nicht den Markt auf Kosten seiner KollegInnen in Praxis und Klinik verzerren.

Just my 2 cents

Übrigens dürfen in einigen Länder-KVen die WBA in der Radiologie noch nicht mal GKV-Patienten befunden, d.h. sie werden wirklich nur für die paar Prozent Private und BG angestellt. Befunden sie GKV, gibt es Ärger mit der KV, tun sie das nicht oder unter dem Namen des WBE, fehlen die Zahlen für das Logbuch.

anignu
04.12.2019, 00:34
Übrigens dürfen in einigen Länder-KVen die WBA in der Radiologie noch nicht mal GKV-Patienten befunden, d.h. sie werden wirklich nur für die paar Prozent Private und BG angestellt. Befunden sie GKV, gibt es Ärger mit der KV, tun sie das nicht oder unter dem Namen des WBE, fehlen die Zahlen für das Logbuch.
Auch bei uns in der Klinik dürfen WBA keine Befunde erstellen. Weil Facharztstandard und so. Genauso wie bei Operationen. Und wie ist die Lösung? Es unterschreibt den Befund ein Facharzt neben dem WBA, es steht bei der OP ein Facharzt dabei oder in der Praxis wurde der Befund halt von dem Mensch mit KV-Sitz und dem WBA erstellt. Ist das denn so schwierig? Beide Ärzte unterschreiben den Befund, die eine Unterschrift ist für die KV, die andere fürs Logbuch des WBA.

@Hein81: sorry, ist grad zu spät dir bei ungefähr jedem einzelnen Satz hinzuschreiben was du alles noch nicht verstanden hast...

zyna
09.12.2019, 21:02
Das kann man doch schwer vergleichen. .... Ein Assistenzarzt in einer Praxis bringt kein Geld, sondern kostet welches. Der Praxisumfang (Fallzahl) darf im Gegensatz zur Klinik nicht erhöht werden.

Das ist Quatsch. Die Fallzahl darf um 25% erhöht werden, wenn man einen WBA einstellt. Und auch der Rest ist Bullshit und ziemlich anmaßend, den ambulant tätigen Kollegen ein ordentliches Gehalt abzusprechen. Kann man echt nur den Kopf schütteln...

On topic: Die Förderung muss in voller Höhe an dich weitergezahlt werden! Frag bei deinem Chef nochmal nach. Alles andere ist nicht rechtens! Und hast du geschaut, was in deinem Vertrag steht?

tarumo
12.12.2019, 08:56
Na da können alle Assistenzärzte in den Kliniken ja mal froh sein, dass sie überhaupt einen Cent bekommen. Wenns nach Dir ginge dann ja wohl nichts.

Die Zeiten, wo das noch üblich war, sind noch nicht sooo lange vorbei, Stichwort "Gastärzte". Aber mit Ärzten kann man es ja sowieso machen...
Die eine oder andere Uniklinik listet sogar 2019 immer noch Gastärzte auf der homepage auf, wobei bei den meisten zu vermuten ist, daß sie zumindest aus ihrem Heimatland regelmäßig Geld erhalten. In dem einen oder anderen hippen Fach in einer hippen Stadt (Derma in München?) mag es dann auch noch ein paar autochtone WB-Exemplare mit Gratisarbeitsverträgen geben, die den Schuss nicht gehört haben.

freestyler
13.12.2019, 18:48
Das ist Quatsch. Die Fallzahl darf um 25% erhöht werden, wenn man einen WBA einstellt. Und auch der Rest ist Bullshit und ziemlich anmaßend, den ambulant tätigen Kollegen ein ordentliches Gehalt abzusprechen. Kann man echt nur den Kopf schütteln...

On topic: Die Förderung muss in voller Höhe an dich weitergezahlt werden! Frag bei deinem Chef nochmal nach. Alles andere ist nicht rechtens! Und hast du geschaut, was in deinem Vertrag steht?

Der erste komplett richtige Beitrag in dem Thread hier. Danke.

Ich weiß nicht warum hier manche Unwissende ihren Senf dazugeben müssen wenn sie keinerlei Ahnung haben, gerade der Kram von Heini...

Bei uns beträgt die Förderung 5050€, da von Unterversorgung bedroht (14 freie KV Sitze im Kreis). Gibt aber auch Kreise mit kompletter Unterversorgung, da gibt es 5300€ Brutto. Dieses Gehalt muss an den WBA durchgereicht werden, alles andere ist Betrug. Weiterhin empfiehlt die KV sogar, diesen Beitrag an die Weitbildungszeit und das Klinikgehalt anzupassen, was aber meist nicht geschieht.