Federgt
14.12.2019, 15:16
Moin,
hoffe ihr könnt mir bzw. einem Freund helfen.
Er kommt aus dem nicht-EU Ausland, hat 7 Jahre Erfahrung in seinem Fachgebiet (5 Jahre Ausbildung und 2 als Facharzt) und hat Mitte dieses Jahr seine Approbation in D erhalten.
Jetzt wollte er seine Facharztanerkennung absolvieren, doch in seinem Bundesland (Saarland) erkennt die Ärztekammer meisten max. 2,5 Jahre an, nachdem man seine Approbation erhalten hat. Infos stammen von MB, die öfters damit zu tun haben und mit der ÄK deswegen bereits diskutieren.
Er würde gerne die Facharztprüfung absolvieren, Sprachtest sind auch kein Problem.
Hat jemand Erfahrung oder kennt jemand der durch das Verfahren gegangen ist und weiß, wie das in den anderen Bundesländer läuft?
Für BW habe ich gehört, dass man zusätlich ein okay des Chefarztes seiner Abteilung braucht, damit man sich zur Prüfung anmelden kann (was ich nicht ganz nachvollziehen kann und auch nicht auf der ÄK Seite dazu finde).
Für SH soll man teilweise nichtmal mehr eine Prüfung ablegen müssen, sondern erhält nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und ohne evntl. Beanstandungen direkt seinen Facharzttitel.
Vielen Dank schonmal!
hoffe ihr könnt mir bzw. einem Freund helfen.
Er kommt aus dem nicht-EU Ausland, hat 7 Jahre Erfahrung in seinem Fachgebiet (5 Jahre Ausbildung und 2 als Facharzt) und hat Mitte dieses Jahr seine Approbation in D erhalten.
Jetzt wollte er seine Facharztanerkennung absolvieren, doch in seinem Bundesland (Saarland) erkennt die Ärztekammer meisten max. 2,5 Jahre an, nachdem man seine Approbation erhalten hat. Infos stammen von MB, die öfters damit zu tun haben und mit der ÄK deswegen bereits diskutieren.
Er würde gerne die Facharztprüfung absolvieren, Sprachtest sind auch kein Problem.
Hat jemand Erfahrung oder kennt jemand der durch das Verfahren gegangen ist und weiß, wie das in den anderen Bundesländer läuft?
Für BW habe ich gehört, dass man zusätlich ein okay des Chefarztes seiner Abteilung braucht, damit man sich zur Prüfung anmelden kann (was ich nicht ganz nachvollziehen kann und auch nicht auf der ÄK Seite dazu finde).
Für SH soll man teilweise nichtmal mehr eine Prüfung ablegen müssen, sondern erhält nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und ohne evntl. Beanstandungen direkt seinen Facharzttitel.
Vielen Dank schonmal!