PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztprüfung für nicht-EU Ärzte nach Approbation



Federgt
14.12.2019, 15:16
Moin,

hoffe ihr könnt mir bzw. einem Freund helfen.

Er kommt aus dem nicht-EU Ausland, hat 7 Jahre Erfahrung in seinem Fachgebiet (5 Jahre Ausbildung und 2 als Facharzt) und hat Mitte dieses Jahr seine Approbation in D erhalten.

Jetzt wollte er seine Facharztanerkennung absolvieren, doch in seinem Bundesland (Saarland) erkennt die Ärztekammer meisten max. 2,5 Jahre an, nachdem man seine Approbation erhalten hat. Infos stammen von MB, die öfters damit zu tun haben und mit der ÄK deswegen bereits diskutieren.
Er würde gerne die Facharztprüfung absolvieren, Sprachtest sind auch kein Problem.

Hat jemand Erfahrung oder kennt jemand der durch das Verfahren gegangen ist und weiß, wie das in den anderen Bundesländer läuft?

Für BW habe ich gehört, dass man zusätlich ein okay des Chefarztes seiner Abteilung braucht, damit man sich zur Prüfung anmelden kann (was ich nicht ganz nachvollziehen kann und auch nicht auf der ÄK Seite dazu finde).

Für SH soll man teilweise nichtmal mehr eine Prüfung ablegen müssen, sondern erhält nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und ohne evntl. Beanstandungen direkt seinen Facharzttitel.

Vielen Dank schonmal!

WackenDoc
14.12.2019, 17:06
Du sprichst von zwei völlig verschiedenen Vorgängen- das eine ist die Anmeldung zur deutschen Facharztprüfung das andere ist die Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels.

Aus welchem Land kommt der Kollege denn und um welches Fach handelt es sich?

Wer wird das erstmal auf der Homepage der jeweiligen ÄK nachlesen müssen und dann den Zuständigen Sachbearbeiter direkt fragen.

https://www.aeksh.de/wb-im-ausland

Federgt
14.12.2019, 17:22
Ah, dankeschön. Dachte man muss einen Antrag stellen und je nach Bundesland UND Beurteilung muss man nochmal eine Prüfung ablegen oder nicht. Gibt es jeweils unterschiedliche Anträge dafür?
So genau wird es dann nicht erklärt auf den ÄK Seiten, siehe BW z.B. (https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/faq/index.html#anker2.6)
Nach der SH Seite zu urteilen scheint es so zu sein aber, danke für den Link.

Er kommt aus der Türkei und es geht um Radiologie.

Und hinzu kommt eben, was offiziell kommuniziert wird (beantragen Sie mal einfach) vs. wie es in Realität aussieht. Habe oben das Beispiel gebracht, anscheinend machen es sich manche LÄK einfacher und Erkennen pauschal nur einen Bruchteil an, deswegen meine Frage nach Erfahrung.

WackenDoc
14.12.2019, 18:10
NOCHMAL- er muss erst prüfen, ob es möglich ist, dass sogar sein Facharzttitel anerkannt wird. Wie das geht steht doch genau auf der verlinkten Seite.

Erst wenn die Ärztekammer nicht anerkennt, DANN muss er den Antrag stellen, dass WEITERBILDUNGSZEITEN anerkannt werden und wenn alles komplett ist, kann er sich zur PRÜFUNG anmelden und damit in Deutschland seine Weiterbildung abschließen.

Das sind aber zwei völlig verschiedene Vorgänge.

Maulwurfchen
04.12.2020, 23:43
Hallo,

ich frage mich ob Facharztitel von deinem Freund anerkannt wurde.
Danke im Voraus.

tarumo
06.12.2020, 09:23
Für BW habe ich gehört, dass man zusätlich ein okay des Chefarztes seiner Abteilung braucht, damit man sich zur Prüfung anmelden kann (was ich nicht ganz nachvollziehen kann und auch nicht auf der ÄK Seite dazu finde).


Ist in anderen Bundesländern auch so. Der Weiterbilder muß Dir sinngemäß Facharztreife bescheinigen. Das steht nicht im Logbuch, sondern ist im Zeugnis zu formulieren, das man auch einreichen muß.