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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungs-Knigge, an wen adressieren?



limbictree
15.12.2019, 15:03
Klar - an den Vorgesetzten und die Personalabteilung, aber was heißt das konkret?

- mein Chefarzt von der Abteilung wo ich gerade bin?
- der ärztliche Direktor der eigentlich meine Weiterbildung beaufsichtigt?
- der Geschäftsführer oder eine andere Person aus der Personalabteilung?
- alle drei? und dann in welcher Reihenfolge anschreiben?

Wenn ich das persönlich abgebe (Gespräche sind mit CA und ÄD bereits geführt worden) an wen gebe ich das?

Was schreibt ihr als Dank rein?

Vielen Dank

FirebirdUSA
15.12.2019, 16:31
Wenn die Gespräche geführt wurfen einfach an die Personalabteilung?

Shizr
15.12.2019, 16:42
Der entscheidende Punkt ist, dass deine Kündigung da ankommen muss, wo auch dein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. In den weitaus meisten Fällen ist das eben die Personalabteilung. (Gibt es irgendwo Chefärzte mit eigener Personalverantwortung? Ich wäre überrascht.)


Der Chefarzt hat mit deinem Arbeitsvertrag erst mal gar nichts zu tun.

Relaxometrie
15.12.2019, 16:49
Dr. med. Hansi Müller
Hauptstraße 100
12345 Hintertupfingen


Datum



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xx.xx.xxxx und bitte um das Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.



Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift einfügen)
Name





In der Personalabteilung abgeben und ein zweites Exemplar der Kündigung mitnehmen, um den Eingang und das Eingangsdatum von der Personalabteilung schriftlich bestätigen zu lassen. Gespräche mit Chef/ OA bzgl. der Kündigung sind nett, aber unwichtig, was das Einhalten von Kündigungsfristen angeht.

epeline
15.12.2019, 18:37
Ich hab meinen Chef persönlich informiert (wie ich finde, gehört sich das so) und die schriftliche Kündigung ans Personalbüro geschickt. Von denen kommt ja auch die schriftliche Eimgangsbestätigung

Pflaume
15.12.2019, 21:06
Habe mich mal beim Rechtsanwalt erkundigt, als ich damit rechnete, dass die fristgemäße Zustellung der Kündigung anschließend möglicherweise bestritten wird. Abgabe in der Personalabteilung ist rechtssicher. Natürlich sollte man sich den Zugang dann gleich auf einer Kopie davon bestätigen lassen. Braucht auch nicht der Chef der Personalabteilung oder irgendwer sonstwie Besonderes sein - Sachbearbeiter reicht seiner Aussage gemäß.

Dem Chef habe ich das einfach gesagt und nicht zusätzlich eine Kopie der Kündigung zugeschickt.