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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führungszeugnis bei doppelter Staatsbürgerschaft?



Azurante
20.12.2019, 14:28
Hallo zusammen,

ich habe online nichts zu diesem Thema gefunden, aber vielleicht hat von euch jemand Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen:

Ich habe vor kurzem die M3 bestanden und meine Approbation beantragt. Nun erhalte ich eine Email, dass zum Antrag noch mein ausländisches Führungszeugnis benötigt wird. Ich habe einen deutschen und einen russischen Pass, allerdings kam ich im Alter von 2 Jahren nach Deutschland und war seither ungefähr drei mal für zwei Wochen zu Besuch dort, und der Pass verstaubt seit Jahren im Schrank. Ich kann sprachlich nichtmal das Dokument ausfüllen, das ich zur Beantragung brauche, es war auch bei früheren Jobs nie nötig, die ein Führungszeugnis verlangt haben. Außerdem weiß ich aus Erfahrung, dass Dokumente aus Russland anzufordern MONATE dauern kann, bis man sie tatsächlich erhält, und meine Stelle beginnt schon im Januar. :/ Im LPA gibt man mir keine weitere Auskunft zu meiner Situation.

War vielleicht jemand von euch mal in einer ähnlichen Situation?
Wer steht über der LPA-Sachbearbeiterin, den/die ich fragen könnte? Es wäre nicht das erste mal, dass sie zu so etwas falsche Informationen weitergibt.

Bin dankbar um jeden Rat!

veriko
20.12.2019, 19:14
Hallo! Habe auch doppelte Staatsbürgerschaft deutsch - russisch, allerdings in Russland studiert. Das Führungszeugnis von dort inklusive Apostille hat einige wenige Wochen gedauert (Moskau 2017), brauchte ich aber nur für die Berufserlaubnis. Danach beauchte ich 8 Monate später für die Approbation nur das deutsche. Wenn du in Russland nicht mit festem Wohnsitz gemeldet bist, und in Deutschland den Abschluss gemacht hast, reiche schriftliche Beschwerde bei dem Leiter des LPA ein.
Januar - wird wohl nichts, dieses Jahr hat nur noch 5 Arbeitstage.
Viel Erfolg!

Azurante
21.12.2019, 06:03
Hey, danke für deine Antwort! Die Beschwerde werde ich wohl einreichen. Darf ich fragen, welches LPA deine Approbation vergeben hat? Dann könnte ich dort anfragen, wie sie das in unseren Fällen handhaben.

John Silver
21.12.2019, 09:49
Nicht vergessen, in der Beschwerde Schadensersatzansprüche wegen späteren Stellenantritts bzw. Stellenverlusts anzumelden. Soll sich das LPA wirklich gut überlegen, stur bleiben zu wollen. Und das Antidiskriminierungsgesetz hat auch noch niemand abgeschafft.

Im LPA sitzen intellektuell basale Menschen, die das Denken am Antrittstag an der Pforte abgeben. Da wird nur der Buchstabe der Vorschrift beachtet, und dafür gehört denen längst gerichtlich auf die Finger gehauen. Die sind offenbar zu dumm, um zwischen Studienabsolventen aus D und aus dem Ausland zu unterscheiden.

Ich hatte bei der Beantragung der Approbation ebenfalls 2 Staatsbürgerschaften, und niemand hat mich nach einem ausländischen Führungszeugnis gefragt.

Azurante
21.12.2019, 12:45
Okay, gut zu wissen, dass das für euch keine Rolle gespielt hat. Das sind wirklich ein paar gute Schlagworte, um den Prozess evt. zu beschleunigen. Mein Semester versucht sich gerade tatsächlich zu organisieren, gegen diese Willkür und Unfähigkeit anzugehen, da wurde schon einiges verkackt dieses Jahr.