Adri94
02.01.2020, 11:53
Hallihallo :)
Ich bin gerade im 1. Semester des Medizinstudiums und möchte gerne in den Semesterferien arbeiten gehen. Ich bin gelernte Krankenschwester und würde gerne 4 Wochen Vollzeit arbeiten - im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.
Ich bekomme Bafög und zahle meine studebtische Krankenversicherung selbst (da über 25J alt)
Nun meine Frage:
Die kurzfristige Beschäftigung ist ja an eine „nicht Berufsmäßigkeit“ gebunden.
Auf der Seite von studentenwerke.de steht, dass eine Krankenschwester im Studium aufgrund ihrer Vorbildung ein Semesterjob berufsmäßig ausführen würde, auf anderen Internetseiten steht lediglich, dass es nur von wirtschaftlich untergeordneter Rolle sein darf.
Hat jemand Erfahrungen damit? Prinzipiell gehts hieber ja dann darum, ob man seine Beiträge zu den Versicherungen selber zahlen muss bzw ob zB die studentische Kv normal weiterlaufen kann.
Ich hab außerdem gelesen, dass eine Berufsmäßigkeit immer vorliegt sobald das Gehalt höher als 450€ ist? Dann wäre der Sinn einer kurzfristige Beschäftigung ja aber hinüber.
Ich hoffe irgendwer hat vllt ähnliche Situationen und arbeitet in den Ferien vllt auch in seinem Vorberuf?
Vielen Dank schonmal und Gesundes Neues noch 😊
Ich bin gerade im 1. Semester des Medizinstudiums und möchte gerne in den Semesterferien arbeiten gehen. Ich bin gelernte Krankenschwester und würde gerne 4 Wochen Vollzeit arbeiten - im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.
Ich bekomme Bafög und zahle meine studebtische Krankenversicherung selbst (da über 25J alt)
Nun meine Frage:
Die kurzfristige Beschäftigung ist ja an eine „nicht Berufsmäßigkeit“ gebunden.
Auf der Seite von studentenwerke.de steht, dass eine Krankenschwester im Studium aufgrund ihrer Vorbildung ein Semesterjob berufsmäßig ausführen würde, auf anderen Internetseiten steht lediglich, dass es nur von wirtschaftlich untergeordneter Rolle sein darf.
Hat jemand Erfahrungen damit? Prinzipiell gehts hieber ja dann darum, ob man seine Beiträge zu den Versicherungen selber zahlen muss bzw ob zB die studentische Kv normal weiterlaufen kann.
Ich hab außerdem gelesen, dass eine Berufsmäßigkeit immer vorliegt sobald das Gehalt höher als 450€ ist? Dann wäre der Sinn einer kurzfristige Beschäftigung ja aber hinüber.
Ich hoffe irgendwer hat vllt ähnliche Situationen und arbeitet in den Ferien vllt auch in seinem Vorberuf?
Vielen Dank schonmal und Gesundes Neues noch 😊