PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : schwanger in der Hausarztpraxis, Umgang mit infektiösen Patienen



zyna
05.01.2020, 15:45
Hallo,
ich habe das Mutterschutzgesetz und diverse Broschüren hoch und runter gewälzt. Es steht überall, dass man nicht mit infektiösen Patienten arbeiten darf. Dann wird auf einige Krankheiten konkret eingegangen, wie z.B. MMR, CMV, Ringelröteln etc., bei denen man ja den Titer bestimmen kann bzw. gegen die man geimpft ist.

Wie sieht es denn aber mit anderen Infektionskrankheiten aus? Im MuSchu steht dieser tolle Satz: "bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt."
Zur Risikogruppe 2 und 3 zählen z.B. auch Noro, Rota, EBV und Influenza. Gegen Influenza könnte man wieder impfen, aber die Impfung bietet ja auch keinen 100%igen Schutz.

Ich frage mich nun, in wie weit man schwanger überhaupt in der Hausarztpraxis arbeiten kann/ darf. Man weiß ja im Vorfeld nie, was die Patienten so genau haben. Und ist nicht jeder der am Tresen Fieber/ Erkältung/ Magen-Darm angibt, als infektiös zu sehen?

Gibt es da Erfahrungswerte, wie wurde das bei euch gehandhabt? Wie würdet ihr für euch persönlich entscheiden wenn es nicht möglich ist, dass die Patienten ggf. zum Kollegen ins Zimmer gehen?

WackenDoc
05.01.2020, 16:33
Dein Arbeitgeber muss die Beschäftigung einer Schwangeren eh an die Gewerbeaufsicht melden. INCLUSIVE!!! der Gefährdungsbeurteilung (wie ausführlich die sein muss und ob nur das Ergebnis mitgeschickt werden muss, ist je nach Gewerbeaufsicht unterschiedlich). Jede Gewerbeaufsicht hat eine Fachabteilung für Fragen des Mutterschutzgesetzes und die beraten auch was als "unverantwortlich" angesehen wird.

Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat eine recht neue Broschüre speziell für das Gesundheitswesen.

Eigentlich ist nur die Behandlung von Terminpatienten mit bekannten Krankheitsbildern sinnvoll.

zyna
05.01.2020, 17:43
@WackenDoc
Danke schonmal für deinen Rat.
Mit der Meldung und Gefährdungsbeurteilung passiert hoffentlich die kommende Woche. Mein Arbeitgeber ist da ziemlich planlos und überfordert. Einen Betriebsarzt gibt es auch nicht. Daher schaue ich jetzt, dass ich mich zumindest informiere und nichts durch die Lappen geht.
Die Broschüre von Niedersachsen kenne ich, so richtig konkret werden die aber auch nicht. Bei den Beispielen dreht sich überall meistens nur um die üblichen Infektionskrankheiten wie MMR etc. und um Arbeiten im OP oder in der Anästhesie.

Das mit den Termin Patienten schätze ich eigentlich ebenso ein. Alles was akut rein kommt, ist eine Wundertüte.
Aber damit ist man ja als schwangere WBA für die Praxis ziemlich unattraktiv.

FirebirdUSA
05.01.2020, 18:03
Würde es ähnlich sehen wie in einer Ambulanz im KH:
Keine Kinder
Keine Notfälle
Terminpatienten kennt man in der Regel ja

freak1
05.01.2020, 18:16
Aber damit ist man ja als schwangere WBA für die Praxis ziemlich unattraktiv.

Ich glaube als Schwangere bist du prinzipiell für jeden Arbeitgeber unattraktiver als der gesunde 20 jährige Mann ohne Verpflichtungen. U.a. deswegen gibt es die entsprechenden Schutzgesetze. ;-)

WackenDoc
05.01.2020, 18:49
Dein AG MUSS einen Betriebsarzt haben. Zwingend! Nur hat der Betriebsarzt mit der Gefährdungsbeurteilung und der Schwangerschaft nur indirekt zu tun. Der AG ist verantwortlich.
Und dein AG MUSS auch die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Damit kann er auch nicht ewig warten. VORHER muss er aber die GB im Bezug auf die Gefährdungen von Schwangeren machen.
Du kannst auch selber bei der Gewerbeaufsicht fragen.

Terminpatienten mit chronischen Krankheiten, die nicht wegen Fieber, Durchfall, Erkältung kommen, kannst ja machen. Vorsorgen sind auch nicht das Problem. So würde ich auch Arbeitgeber beraten. Erkältungskrankheiten kann man sich zwar auch so holen, aber da würde ich eher auf Sicherheit gehen.

denkstdu
05.01.2020, 18:50
Also ich habe es irgendwo schonmal geschrieben. Ich war schwanger in ner Allegmeinarzt Praxis in WB.Ich habe wirklich viel noch selbst gemacht, Kinder mit Fieber und Ausschlag hatte ich nicht.
Ich hatte auch nie Angst.Ich habe es für mich so gesehen mit den Öffis bin ich auch Infektionen wie Influenza und Noro ausgesetzt.Und in der Praxis kann man ja auch immer Handschuhe anziehen.
Ich stand auch in ner chirurgischen Praxis vorher noch im OP.Und so habe ich auch in der Allgemeinpraxis weiter Wundversorgungen gemacht.Hatte ja Handschuhe an und Mundschutz.
Aber es ist jedem selbst überlassen.
Und wo kein Richter kein Kläger. Es sieht sicherlich in meinen Augen anders aus wenn etwas schief gegangen ist.
Ne Freundin durfte keine Wundversorgungen mehr machen und fast nur Terminpatieten und Sono und tollen Schreibkram fürs Versorgungsamt. Arbeit findet sich trotzdem.

denkstdu
05.01.2020, 18:53
@Wacken ja rein rechtlich muss er einen haben aber ich kenne so viele Praxen die keinen haben, weil der alte in Rente gegangen ist und ein neuer nicht in reichbarer Nähe oder keine Kapazitäten.

WackenDoc
05.01.2020, 18:57
Ja, das Problem ist bekannt. Viele AG kümmern sich aber auch schlichtweg nicht. Was meinst wohl, warum viele so neidisch auf das System der Bau-BG schauen?

denkstdu
05.01.2020, 19:08
Ja von der BG BAU war aber auch eine in Dresden und hat nen Vortrag gehalten da fand ich das Vorgehen so prinzipiell auch nicht so gut.Nach der Divise wir beraten einmal und wenn sie es nicht machen selbst schuld.Nochmal treten wir nicht auf die Füße da auch keine richtigen Kapazitäten da sind.
Aber das ist hier nicht das Thema.

WackenDoc
05.01.2020, 19:23
Ähm- die BG Bau hat einen eigenen arbeitsmedizinischen Dienst. JEDES versicherte Unternehmen ist da angebunden, solange es sich nicht befreien lässt. Klar zwingen macht nicht der AMD, sondern die Gewerbeaufsicht und die Aufsichtspersonen. Aber immerhin ist der Anschluss da und der AMD geht auch aktiv auf die Unternehmen zu.