PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : berechnung der endnote?



Seiten : [1] 2

OLI
13.09.2001, 02:27
Weiß jemand etwas über die genau Berrechnung der Endnote?
Das übliche ist ja
1/6 1. Stex
3/6 2. Stex (2/3 schriftl., 1/3 mündl.)
2/6 3. Stex

ein Freund hat mir jetzt erzählt, er hatte im beiden schriftl. eine 3 und im mündl. je eine 2.
Das wäre nach obiger Rechnung ein Schnitt von 2,5.

Er hätte als Endnote eine 2 bekommen (weil die Kommanote bei ihm knapp unter 2,5 gelegen hätte).
Endweder runden die bei 2,5 zu unseren Gunsten ab (könnt Ihr euch das vorstellen?), oder ein Examen wird stärker gewichtet.

Wißt Ihr was?

airmaria
13.09.2001, 09:02
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Für mich ist dieser Fall eine klare 3.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Grüße "Mary"

14.09.2001, 13:58
Mary, rechne mal nach:

1. Stex 3 (Faktor 1)
2. stex 2,66 (Faktor 3)
3. Stex 2 (Faktor 2)

macht: 1 x 3 + 3 x 2,66 + 2 x 2 = 2,4966

Endnote 2 !

14.09.2001, 15:14
Das entscheidende Problem ist, wann und wie gerundet wird!
Wenn man die letzte Rechnung
Zitat:
----
1. Stex 3 (Faktor 1)
2. stex 2,66 (Faktor 3)
3. Stex 2 (Faktor 2)

macht: 1 x 3 + 3 x 2,66 + 2 x 2 = 2,4966

----
mit 2 2/3 (zwei plus zwei-drittel) statt 2.66 rechnet, kommt nunmal 2.5, also eine 3 raus.
Die ganze Diskussion hier ist also sinnlos, wenn man nicht weiß, wann und wie gerundet wird.

14.09.2001, 17:17
Es wird aber 2,66 gerechnet (steht auch auf dem Zeugnis)

airmaria
18.09.2001, 17:32
Hatte mich, wie gesagt, bislang noch nicht darum gekümmert.
Diese Berechnung zeigt nur noch deutlicher, wie schwachsinnig die Gewichtung der mündlichen Zufallsnoten ist!!!!!
Grüße "Mary" airmaria

Alex
18.09.2001, 17:58
Die schriftliche Prüfung ist auch ziemlich willkürlich.

airmaria
18.09.2001, 23:19
Hi Alex! Sehe ich etwas anders, will das hier nicht nochmal ausbreiten, habe dazu unter Allgemeines, Umfragen, lieber mündlich oder schriftlich... einiges dazu geschrieben,
Grüße "Mary" airmaria

19.09.2001, 09:08
Bei 2,5 wird tatsächlich noch abgerundet, hat mich ebenfalls erstaunt, ist aber ein fairer Zug, wenn sonst schon so viel unter den Tisch gekehrt wird!

Euer Christian

P.S habs aus der Studieninformation unserer Uni (Mainz ) entnommen. Ist allerdings schon ein paar Jahre alt (gabs zum Studienbeginn)

Peter
19.09.2001, 17:22
Hallo;

Habe mir gerade mal die ÄAppO angschaut. :-lesen
(Gibt´s zB unter: http://www.charite.de/fakultaet/Lehre/ und dort unter Gesetze&Ordnungen)

Ich habe es dort folgendermaßen verstanden:

Man bekommt für das 2.Stex eine 2, oder 3. Aber keine "zwei komma irgendwas".
Bei dem ausgerechneten Ergebnis spricht die ÄAppO von einem Zahlenwert. Die Note wird dann anhand des Zahlenwertes und §23b (s.u.) ermittelt. Also gibt es nur die ganze Note.
Diese ganze Note geht dann mit 3/6 ins Endergebnis ein.

§23b:
...
"gut"bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5
...

Ich denke das erklärt alle oben aufgetretenen Fragen und auch die nichtkaufmännische Rundungsweise.

So spielt es bei mir zB keine Rolle, dass ich doch eine 4 gekriegt habe (400 Pkte, Nachteilsausgleich hilft mir anscheinend nicht) :-( . Da ich im mündlichen eine 2 habe ergibt das insgesamt eine 3. Egal, ob ich im schrifltichen eine 3 oder 4 habe :-) . Und da die 3 eingeht in die Endnote und nicht die 3,3333 oder 2,666 ist´s grad egal!
Daher vergesse ich jetzt den ganzen Schrotttt!!! :-) :-music :-? :-)) :-music :-) :-? :-sleppy :-music :-notify :-music :-music :-music

Wünsche trotzdem allen, bei denen sich etwas ändern könnte viel Glück beim Klagen. Überlegt euch aber, ob sich was an der Endnote ändert!

Grüße Peter

Alex
19.09.2001, 17:48
Da steht für Stex 2:

"Die Note für die Ärztliche Prüfung wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet"

19.09.2001, 20:59
Hallo Peter aus Berlin,
leider liegt deine Gesetzesinterpretation daneben. Bei schriftlich 4 und mündlich 2 ist zwar die Gesamtnote 3, aber mit dem Zahlenwert 3,33 und der geht auch in die Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung ein. Wurde früher mal anders gesehen, aber die Rechtsprechung hat auch das kaputt geurteilt, wobei es allerdings um jemanden ging, der im Zahlenwert besser lag als in der Note (2,66 ist zwar auch eine "befriedigend", führt aber in der Schlussabrechnung auch zu einem besseren Zahlenwert der Gesamtnote für die Ärztliche Prüfung).
Ciao Wäller

airmaria
19.09.2001, 21:38
Hallo Wäller!
Da Du mich mit Deinen überzeugenden Aussagen bezüglich der Berechnung des Nachteilsausgleiches schon beeindruckt hast, glaube ich Dir diese Sachen einfach mal blind - Du scheinst in diesen Dingen wirklich fundiertes Wissen zu haben!
Aber warum meldest Du Dich eigentlich nicht an? Soll jetzt wirklich nicht als Anschiß rüberkommen, dachte nur, daß Du diese interessante Seite unterstützen könntest.
Liebe Grüße, "Mary" airmaria

Alex
19.09.2001, 22:15
Echt, mal, der Wäller hat's gecheckt.

Peter
20.09.2001, 21:40
Hmmm,

die Note wird zwar zuerst auf 2 Stellen hinter dem Komma ausgerechnet, aber dann doch anhand der Aufstellung eine Note befriedigend, gut, sehr gut etc. vergeben.

§23b (gilt entsprechend auch für´s 2.Stex):
"Die Note für die Ärztliche Vorprüfung wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet. Die Note lautet »sehr gut« bei einem Zahlenwert bis 1,5, ....."

§34:
"Die Note für den Ersten Abschnitt wird mit 1, die Note für den Zweiten Abschnitt mit 3, die Note für den Dritten Abschnitt mit 2 vervielfacht. Die Summe der so gewonnenen Zahlen wird durch 6 geteilt. Die Gesamtnote wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet. Die Gesamtnote lautet

»sehr gut« bei einem Zahlenwert bis 1,5,...."

Leider geht in der Tat nicht daraus hervor, welche der beiden Noten, die man für das 2.Stex erhält, in die Berechnung der Gesamtnote eingeht.
Wozu aber in aller Welt wird denn dann das 2.Stex in gut, befriedigend usw. umgewandelt????
Das ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn in der Gesamtberechnung dann doch wieder die exakte Note verwendet wird!

@Wäller: Wo hast du denn noch die weiteren Infos her?


Vielleich kann ja auch MEDI-LEARN dazu mit ihrem Rechtsanwalt Klarheit reinbringen. BITTEBITTE :-)

Grüße von "Dr non jur" Peter

20.09.2001, 23:51
Hallo Peter,
kann deine Argumentation eigentlich gut nachvollziehen, aber leider hat wohl die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung den Begriff "Note" dahin interpretiert, dass es sich dabei um den "Zahlenwert der Note" handele. Daraus folgt alles andere.
Hab mich im Übrigen halt ein bißchen mit den Grundlagen beschäftigt (tun übrigens erstaunlich wenige, warum eigentlich?).
Ciao non Dr non jur Wäller

20.09.2001, 23:56
Kleiner Nachtrag:
mehr als ich weiß der Anwalt (wer ist das denn eigentlich?) mit Sicherheit auch nicht; hab's jedenfalls noch nicht gemerkt.
Ciao Wäller

Alex
21.09.2001, 12:55
Wäller, ich verleihe Dir hiermit den Titel:

Dr. jur. ehrenhalber

Peter
21.09.2001, 21:30
Hoffe ja trotzdem, dass du (Wäller) dich in dem Fall irrst (nicht aus schadenfreude, sondern aus eigennutz :-) )

Ansonsten kann ich dazu nur sagen: Juristen!!

Grüße Peter

24.09.2001, 19:12
Das Problem bei der Notenberechnung liegt in der Zählweise. Man darf bei der Berechnung der einzelnen Ergebnisse nur von den NOTEN ausgehen und nicht von den Zahlenwerten. Die Note im zweiten Examen ist hier eine 3, während der Zahlenwert bei 2,66 liegt. Bei der Gesamtberechnung sagt die Approbationsordnung folgendes: Die Note für das erste Examen wird mit 1, die Note für das zweite mit 3, die Note für das dritte Examen mit 2 multipliziert. Die Summe wird durch 6 geteilt. Im Beispielsfall also 3+9+4 geteilt durch 6 gleich 2,66, also eine DREI.