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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafverfahren Alkohol E-Scooter Approbation



SimonMünchen
13.01.2020, 14:14
Hallo zusammen,

leider ist mir am Wochenende ein ziemlich großer Fehler unterlaufen und ich bin alkoholisiert mit einem dieser E-Scooter gefahren, welche ja leider zählen wie Autos...Ich würde leider von der Polizei angehalten und die haben einen Atemalkohol von 0,55 mg/l festgestellt was wohl 1,1 Promille darstellt und somit wurde mir Blutabgenommen und ein Verfahren wegen einer Straftat eingeleitet :(

Nun habe ich mich googletechnisch schon schlau gemacht und habe herausgefunden dass es wohl auf ca. 30-40 Tagessätze hinauslaufen wird, sowie ein Jahr Führerscheinentzug.

Hat jemand eine Ahnung inwieweit das meine bevorstehende Approbation beeinflusst? So lange es unter 90 Tagessätzen bleibt kommt ja nichts ins Führungszeugnis und man ist nicht vorbestraft, jedoch muss man beim Antrag angeben, ob gegen einen ein Strafverfahren läuft und deshalb habe ich jetzt enorme Angst, dass die letzten 6 Jahre futsch sind....

schon einmal vielen lieben Dank für eure Antworten und Erfahrungen :)

flatsch123
13.01.2020, 15:19
Erstmal: mach dir keine allzugroßen Sorgen, auch wenn es dir aktuell sicher nicht so gut geht. Wie du am erwarteten Strafmaß erkennst, handelt es sich um eine absolute Bagatelle. Bei der Entscheidung ob du für den Arztberuf als "unwürdig" oder auch als "unzuverlässig" gilst - beides Rechtsbegriffe aus der Approbationsordnung - wird der Einzellfall genau unter die Lupe genommen. Mit großer Wahrscheinlichkeit reicht ein einmaliges, kleines Massenvergehen wie deines nicht zur Verwehrung der Approbation.

Trotzdem - und da ist der Haken - muss man blöderweise selbst eingestellte vergangene Verfahren bei der Approbationsbeantragung bei der Regierung Oberbayern angeben. Aus diesem Grund empfehle ich dir alles daran zu setzen das Verfahren eingestellt zu bekommen. In München manchmal schwieriger, aber gerade bei Erstauffälligkeit nicht unwahrscheinlich. Du bist auch nicht der erste Medizinstudent in München, der ein solches Problem hatte.

Meld dich gerne per PN falls du Fragen hast.

Markian
13.01.2020, 15:22
Lass dich mal von einem Anwalt beraten, der kann dir sicher eher helfen als Leute im Forum.

Shizr
13.01.2020, 16:11
Hat jemand eine Ahnung inwieweit das meine bevorstehende Approbation beeinflusst?
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gar nicht.

Aber da die Konsequenzen, wenn es das doch tut, gravierend sein würden, wie du schon korrekt angemerkt hast, solltest du dich lieber off-topic bei einem Verkehrsstrafrechtler vorstellen. Der kann dich wesentlich klüger beraten als es das ein anonymes Internetforum kann.

Ja, der kostet dich mehr als das Forum, es ist möglicherweise auch ein wenig peinlicher, aber dafür kann der Anwalt Akteneinsicht nehmen und kennt sich mit sowas richtig aus.

CYP21B
13.01.2020, 16:24
Bei dem Atemalkohol besteht ja auch noch die Chance dass es im Blut doch <1,1%o war. Damit wäre es dann deutlich entschärft.

SimonMünchen
13.01.2020, 17:56
Auf jeden Fall schon einmal Danke euch für eure Antworten! Werde mich schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dann werden wir sehen!

Trotzdem nochmal falls es hier jemanden gibt der ein ähnliche Schicksal erlebt/durchlebt hat dann wäre ich sehr am Teilen von Erfahrungen interessiert :)

Pflaume
14.01.2020, 02:32
Wenn Atemalkoholmessung 1,1 Promille waren und zwischen Trinkende und Atemalkoholmessung mindestens 30 Minuten lagen und zwischen Atemalkohol-Messung und Blutentnahme auch nochmal ein gewisser Zeitraum lag, ist sehr gut möglich, dass das gerichtsverwertbare Ergebnis der Blutprobe am Ende (ggf. deutlich) unterhalb der 1,1 Promille liegt. Sämtliche Unsicherheiten und Ungenauigkeiten werden schließlich zugunsten des Beschuldigten gerechnet. Und gelegentlich ist die Dokumentation von der Polizei oder vom blutentnehmenden Arzt so schlecht, dass man das gesamte Verfahren in die Tonne treten kann.

Ich würde dazu raten, sich sehr genau nach einem in Alkoholstrafsachen erfahrenen Anwalt umzuschauen. Die Kenntnisse im Bereich dieser nun wirklich nicht seltenen Delikte sind auf anwaltlicher Seite anscheinend sehr unterschiedlich. Unser Rechtsmediziner hat in der entsprechenden Vorlesung seine grundsätzliche Überraschung darüber kund getan, wie schlecht aus seiner Sicht "die meisten" Alkoholsünder vor Gericht anwaltlich beraten sind.

Wenn dieses Verfahren durch ist, kann man sich danach der Approbation widmen. Kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, dass wegen einer ansonsten ereignislosen Alkoholfahrt mit einem Elektroroller die Approbation gefährdet sein sollte.