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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenvorsorge bei nichtärztl. Tätigkeit



Profihans
26.01.2020, 17:23
Hallo ,wie ist das mit der Rentenvorsorge bie nichtärztl. Tätigkeit über mehrere Monate hinweg?
Lt. meinen Informationen muss man ja auch bei dieser Situation in die Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) einzahlen und wenn dies nicht mind. 5 Jahre lückenlos hintereinander gemacht wurde, zählt dies nicht zur Rente.

Könntet Ihr mir da bessere und genauere Auskünfte geben, wie dies gehändelt wird und was dabei zu beachten ist?

Danke

FirebirdUSA
26.01.2020, 18:41
Ist genau so wie du es sagst...

roxolana
26.01.2020, 20:45
Meines Wissens nach kann man für einen Zeitraum bis 2 Jahre auch bei nichtärztlicher Tätigkeit ins Versorgungswerk einzahlen. Frag am Besten dort nach.

anignu
26.01.2020, 23:45
Naja, die Frage ist ob man sich dann von der DRV befreien lassen kann. Ins Versorgungswerk einzahlen werden die einen schon lassen ;-)

Pflaume
27.01.2020, 01:16
Ist genau so wie du es sagst...

Nee, lückenlos muß die 5 Jahre Einzahlungsdauer nicht sein, oder habe ich ungewöhnliche Neuerungen verpaßt? Meines Wissens hat man bis zur Rente Zeit, die 5 Jahre voll zu bekommen. Diese Wartezeit man beispielsweise auch über freiwillige Beitragszahlungen oder einen 450-Euro-Job irgendwann noch vollmachen.

roxolana
27.01.2020, 02:17
Naja, die Frage ist ob man sich dann von der DRV befreien lassen kann. Ins Versorgungswerk einzahlen werden die einen schon lassen ;-)

Das meinte ich :-))

FirebirdUSA
27.01.2020, 05:35
Nee, lückenlos muß die 5 Jahre Einzahlungsdauer nicht sein, oder habe ich ungewöhnliche Neuerungen verpaßt? Meines Wissens hat man bis zur Rente Zeit, die 5 Jahre voll zu bekommen. Diese Wartezeit man beispielsweise auch über freiwillige Beitragszahlungen oder einen 450-Euro-Job irgendwann noch vollmachen.

Hatte das lückenlos überlesen, kenne es auch so.
Ergänzung: Falls <5Jahre werden die Beitragszahlungen (aktuell)auf Antrag hin erstattet. Ob das in 40 Jahren immer noch so ist steht in den Sternen

daCapo
27.01.2020, 05:57
Ergänzung: Falls <5Jahre werden die Beitragszahlungen (aktuell)auf Antrag hin erstattet. Ob das in 40 Jahren immer noch so ist steht in den Sternen

Zumindest war das in den 70er Jahren auch so.
EDIT: Man ist Zwangsmitglied in Versorgungswerk und in Ärztekammer der Region; hatte ich falsch aufgefasst. In der DRV kann man sich freiwillig noch versichern.

anignu
27.01.2020, 22:24
Oder man schaut dass man die 5 Jahre doch noch irgendwo voll bekommt, zum Beispiel mit dem Mindestbeitrag den man freiwillig einzahlen kann (gut 1000€ / Jahr), kommt dann auf eine DRV-Rente und wird ggf. Pflichtmitglied in der KVdR mit allem was dann dort dazu gehört. Also eher Vorteile.
Grundsätzlich: das ist eine Wette. Eine Wette darauf welches Rentensystem und Krankenversicherungssystem es in 30 Jahren gibt. Wie es dann tatsächlich ist kann keiner sagen.

FirebirdUSA
27.01.2020, 22:25
Zumindest war das in den 70er Jahren auch so.
Gerade für Personen, die nicht wissen, ob sie in Deutschland bleiben wollen oder ob sie überhaupt ärztlich für immer tätig sein wollen, ist es daher möglicherweiser sinnvoller in die DRV zu zahlen. Bei der Ärzteversorgung kann man nicht auszahlen lassen und sich dann 2054 auf 50-150€/Monat freuen bis zum Lebensende (wer weiß wieviel sowas dann wert ist).

Seit wann hast du ein Wahlrecht bei ärztlicher Tätigkeit?

freak1
27.01.2020, 22:37
Du kannst in beides einzahlen.

daCapo
27.01.2020, 22:49
Seit wann hast du ein Wahlrecht bei ärztlicher Tätigkeit?

JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen! War mir beim Berufseinstieg anders erzählt worden und ich habe es geglaubt und nicht nachgelesen.

Tolle Sache: Dann hat man bei möglichen Renteneintritt Ansprüche der Ärzteversorgung Westfalen, Niedersachsen, Bayern usw. (nicht alle Monate werden übergeleitet); vllt hat man auch noch in der Schweiz gearbeitet und dort ein wenig Ansprüche; sollte man seinen LEbenslauf gut pflegen. hinzukommt KZVK oder VBL; bei der KZVK war ich auch mal 1/2 Jahr als ich bei einem kirchlichen Haus gearbeitet habe: Alles Eingezahlte verfällt, wird nicht übergeleitet an VBL, kommt der "Gemeinschaft" zu Gute nach Aussage der Sachbearbeiterin.

anignu
27.01.2020, 23:58
JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen!
Im Prinzip.

Oder du lässt dich befreien und stellst dann einen Antrag freiwillig irgendeinen Beitrag zu zahlen. Also zum Beispiel den Mindestbeitrag. Das kannst du jederzeit wieder ändern und trotzdem ein paar Monate sammeln um zumindest mal auf die geforderten 5 Jahre zu kommen.
Denn wenn du dich nicht befreien lässt zahlst du ziemlich viel ein und die Ärzteversorgung fordert auch ziemlich...

FirebirdUSA
28.01.2020, 05:28
JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen! War mir beim Berufseinstieg anders erzählt worden und ich habe es geglaubt und nicht nachgelesen.

Tolle Sache: Dann hat man bei möglichen Renteneintritt Ansprüche der Ärzteversorgung Westfalen, Niedersachsen, Bayern usw. (nicht alle Monate werden übergeleitet); vllt hat man auch noch in der Schweiz gearbeitet und dort ein wenig Ansprüche; sollte man seinen LEbenslauf gut pflegen. hinzukommt KZVK oder VBL; bei der KZVK war ich auch mal 1/2 Jahr als ich bei einem kirchlichen Haus gearbeitet habe: Alles Eingezahlte verfällt, wird nicht übergeleitet an VBL, kommt der "Gemeinschaft" zu Gute nach Aussage der Sachbearbeiterin.

Zumindest bei der VBL kannst du deinen Anteil dir auszahlen lassen falls keine 5 Jahre zusammen kommen. Trotzdem doof für den AG Anteil auf den du Steuer gezahlt hast

daCapo
28.01.2020, 08:38
Hmm leider schon 5 Jahre einzahlen müssen;

FirebirdUSA
28.01.2020, 13:48
Hmm leider schon 5 Jahre einzahlen müssen;

Dann bekommst du Rente und bei der VBL ist die Ausschüttung bisher tatsächlich sogar gut

Moorhühnchen
29.01.2020, 09:42
Tolle Sache: Dann hat man bei möglichen Renteneintritt Ansprüche der Ärzteversorgung Westfalen, Niedersachsen, Bayern usw. (nicht alle Monate werden übergeleitet); vllt hat man auch noch in der Schweiz gearbeitet und dort ein wenig Ansprüche; sollte man seinen LEbenslauf gut pflegen. hinzukommt KZVK oder VBL; bei der KZVK war ich auch mal 1/2 Jahr als ich bei einem kirchlichen Haus gearbeitet habe: Alles Eingezahlte verfällt, wird nicht übergeleitet an VBL, kommt der "Gemeinschaft" zu Gute nach Aussage der Sachbearbeiterin.Ich habe es schon bestimmt 5x nachgelesen, habe es aber gerade trotzdem nicht 100%ig im Kopf, aber soweit ich weiß, würde die VBL Zeiten bei der KZVK anerkennen, aber nicht überleiten. Selbst wenn Du die 5 Jahre bei der VBL nicht voll hättest, würde sie Dir auszahlen, wenn Du die 5 Jahre zusammen mit der KZVK voll hast.

Andersrum bin ich mir jetzt gerade nicht sicher, da ich selbst meine 5 Jahre bei der KZVK voll habe - ich selbst habe 39,5 Monate VBL und habe mir darüber jetzt in den letzten Jahren keine Gedanken gemacht, daher gehe ich davon aus, dass ich das mal irgendwann recherchiert habe. ;-)

Desweiteren habe ich noch bei einem dritten und vierten AG gearbeitet, und über diesen noch je 12 Monate in eine weitere ZVK eingezahlt habe. Diese leiten ihre Zeiten an die KZVK über, dh. zeitentechnisch bin ich da aktuell auch über 7 Jahre.

Und ich habe tatsächlich eine Datei angelegt mit einem "Lebenslauf der Zusatzversorgungskassen". :-))

EDIT: Überleitung VBL (https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/ueberleitung/)

daCapo
29.01.2020, 14:38
Am liebsten würde ich auf KZVK und VBL verzichten...leider geht das nicht; bin schon 5 Jahre VBL zwangsweise

FirebirdUSA
29.01.2020, 17:35
Am liebsten würde ich auf KZVK und VBL verzichten...leider geht das nicht; bin schon 5 Jahre VBL zwangsweise

Wieso? Zuschlag AG ist ja nicht schlecht von der Höhe

daCapo
29.01.2020, 18:10
Ich würde lieber selber das Geld verwalten :-)