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Moonchen
28.01.2020, 08:42
Hallo,

mein aktueller Vertrag läuft Mitte des Jahres aus. Da ich in meiner aktuellen Klinik danach nicht weiter arbeiten möchte ist mein Plan, danach 1-3 Monate "Pause" zu machen und dann hoffentlich einen neuen Job zu haben. Hierzu hab ich jedoch einige Fragen und hoffe vor allem auf ein paar Erfahrungsberichten von Leuten, die in einer ähnlichen Situation waren:
1. Bezüglich des Bezuges von ALG1: ich würde gerne in der "Pause" 2-3 Wochen in den Urlaub fahren. Wie ich jetzt gehört habe darf man das in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit ja nicht. Wie wahrscheinlich ist es denn dass man als Arzt da regelmäßig zum Amt zitiert wird für Bewerbungstrainings oder ähnliches? Macht dass einen Unterschied wenn ich schon ein konkretes Jobangebot für die Zeit danach vorlegen kann? Und falls mir dann das ALG1 gestrichen wird, wird das dann nur für die Abwesenheit gestrichen oder ggf. auch für länger ?
2.Falls ich erst gar kein ALG1 beantrage: was für Kosten kämen denn auf mich zu die ich aus eigener Tasche bezahlen müsste (Krankenversicherung (bin gesetzlich versichert), Rentenversicherung, Ärztekammerbeitrag? Wieviel wäre das denn ca. pro Monat?)
3. Kann das Arbeitsamt "verlangen" dass ich eine Stelle in einer fachfremden Disziplin annehme oder Honorararzttätigkeiten mache? Oder auch dass ich mich weit weg (sprich im Umkreis > 50km) für ausgeschriebene Stellen bewerben muss?
4. Könnte man eine Honorararzttätigkeit zusätzlich machen (ich rede jetzt von so 1-2 Diensten) oder gilt das als "Arbeit" und ich bekäme kein ALG 1 mehr?

Vielen Dank schonmal!

qvk60
28.01.2020, 09:17
3. Kann das Arbeitsamt "verlangen" dass ich eine Stelle in einer fachfremden Disziplin annehme oder Honorararzttätigkeiten mache? Oder auch dass ich mich weit weg (sprich im Umkreis > 50km) für ausgeschriebene Stellen bewerben muss?

Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).

geisterhome
28.01.2020, 09:53
Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).

Ist Spass oder?

Das stimmt natürlich nicht.

Vesticochlea
28.01.2020, 10:24
Hallo Moonchen,

da ich selbst in den letzten drei Monaten arbeitslos gemeldet war kann ich Dir vielleicht ein bisschen weiterhelfen. Ich war in der gesamten Zeit 2x beim Arbeitsamt (einmal um mich persönlich arbeitslos zu melden und einmal zu einem persönlichen Gespräch bei meiner Beraterin). Bei mir war es zum Zeitpunkt der Meldung so, dass ich bereits einen neuen Job in Aussicht hatte (mündliche Zusage, Vertrag noch nicht unterschrieben). Aus verschiedenen Gründen habe ich diese Stelle jedoch nicht angetreten, so dass ich daraufhin erst die Einladung zum Gespräch mit meiner Beraterin bekommen habe. Nachdem ich ihr erzählt habe inwieweit ich mich bereits um einen neuen Job bemüht habe (ich hatte zwei Vorstellungsgespräche und eine Hospitation vorzuweisen und daraus sind zwei Stellenangebote entstanden) war die Beraterin zufrieden und hätte erst 6 Wochen später wieder etwas von mir hören wollen, falls es mit einem neuen Job doch nicht geklappt hätte. Das einzige Angebot, das sie in ihrer Datenbank für mich hatte, wäre eine Oberarztstelle in meinem Fachgebiet (übrigens auch Pädiatrie) im Umkreis von 50 km gewesen. Fachfremde Tätigkeiten oder etwas anderes als eine ärztliche Tätigkeit waren da kein Thema. Insofern denke ich, dass es für Dich auf jeden Fall sinnvoll wäre, bereits die Augen nach einem neuen Job offen zu halten. Melde Dich auch am besten bereits arbeitssuchend wenn absehbar ist, dass Dein Vertrag nicht verlängert wird und nicht erst wenn er ausgelaufen ist. Wenn Du bereits eine neue Stelle in Aussicht hast wüsste ich nicht was gegen einen 2-3 wöchigen Urlaub sprechen sollte.
Was die Kosten angeht, wenn Du Deine Beiträge selbst zahlst, kann ich Dir nicht weiterhelfen. Da würde ich an Deiner Stelle einfach mal bei den entsprechenden Stellen nachfragen, die können Dir das beantworten.
Bezüglich einer Honorararzttätigkeit ist es so, dass Du während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen zusätzlichen Verdienst aus selbständiger Tätigkeit haben darfst, ich glaube 250 € sind frei, danach wird alles weitere mit Deinem ALG verrechnet... lohnt sich also wahrscheinlich bereits nach einem Dienst nicht mehr.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen!

qvk60
28.01.2020, 10:25
Ist Spass oder?

Das stimmt natürlich nicht.

Nö, ist kein Spaß. Die Arbeit muss nur zumutbar sein, nach unten gibt es da wenig Grenzen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/arbeitslose-muessen-nur-zumutbare-arbeit-annehmen/details/anzeige/?type=999

S.Pearce
28.01.2020, 10:25
1. das mit den 3 Monaten ist bullshit.
Du kannst in den Urlaub fahren, jedoch musst du am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit zu Hause sein. Alles andere würde ich direkt mitteilen und sagen du hattest schon gebucht bevor du arbeitslos wurdest. Freundlich bleiben, die Damen & Herren in der Eingangszone (Anmeldung) sind nur Menschen und auch nicht dumm, die wissen wie es läuft und tragen dass dann halt ein, fertig. Immer dran denken: wie es in den Wald reinruft, so schallt es heraus.

2. nein, Müllmann wirst du sicher nicht, aber es ist sehr, seeeeehr gut möglich dass du Zeitnah entsprechende Jobangebote bekommst die auf deine Stelle passen. Der Algorhythmus ist meines wissens nach nicht so gut dass er wirklich zwischen Neuro/Onko/Innere unterscheidet, aber: kein Arbeitsvermittler im Akademikerbereich mit mehr als 3 Hirnzellen wird einen (Fach)-Arzt dazu zwingen wollen etwas anderes zu machen als seine Ausbildung vorgibt, nicht bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Auch hier: Reden hilft. Wenn ein Angebot kommt dass nicht passt rein vom Fachgebiet: Anrufen und sagen wieso es nicht passt, ggf um Rückruf bitten (man kommt eh erstmal nur im Service Center raus, die dürfen das nicht entscheiden!)

3. Wenn man die Anwartschaftszeit voll hat (12 Monate in den letzten 2 Jahren) wäre es schööön blöd sich nicht anzumelden. Wichtig bei befristeten Verträgen: spätestens 3 Monate + 1 Tag vor Ende Arbeitsuchend melden, sonst fällt eine Woche Geld weg.

Beispielrechnung: Vertragsende 30.04.2020, Arbeitsuchendmeldung muss bis 31.01.2020 erfolgt sein.
Gilt nicht bei Kündigung durch den Arbeitgeber, da gelten 3 Tage nach Kündigung spääätestens melden.
Bei Kündigung durch Arbeitnehmer: 12 Wochen Sperrzeit (Kein geld) bei Aufhebungsvertrag ebenso. Also aufpassen wie man da rausgeht.

Sollte man in der Zeit die man als "Durchatmen" Zeit verplant hat doch merken der Stress wird zu viel, kann man sich ja immer noch abmelden. Je nach Wohnort und Agenturbezirk haben die Damen & HErren auch andere Sachen zutun als ausgerechnet jemand aus der Medizin zu vermitteln, die das eh selbst hinbekommen. Der Fokus liegt da eher auf anderen Bereichen.

S.Pearce
28.01.2020, 10:27
Nö, ist kein Spaß. Die Arbeit muss nur zumutbar sein, nach unten gibt es da wenig Grenzen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/arbeitslose-muessen-nur-zumutbare-arbeit-annehmen/details/anzeige/?type=999


Och Leute. Man redet hier von Langzeitarbeitslosen. Dieses "nach unten abwerten" dürfen die Vermittler erst nach einer gewissen Zeit (meiner Erinnerung nach 6 Monate!) und dann auch nicht in einer Größenordnung von Arzt zu Müllmann. Das wird am Gehalt ausgerechnet. Also verbreitet bitte nichts wovon ihr keine Ahnung habt, no offence.

Edit: §140 SGB III, wenn man schon von "es muss nur Zumutbar sein" redet

(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

LasseReinböng
28.01.2020, 10:31
Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).




Ist Spass oder?

Das stimmt natürlich nicht.

Ich war auch mal über einen kurzen Zeitraum ALG I-Bezieher und wurde in Ruhe gelassen...die obligatorischen Vorschläge für Arztstellen aus deren Datenbank habe ich einfach zur Kenntnis genommen aber nicht darauf reagiert.
Die Sachbearbeiter haben in der Regel Besseres zu tun als Ärzte in Großküchen oder Supermärkte zu vermitteln. ;-)

Kandra
28.01.2020, 10:36
In der Realität wird dir die freundliche Mitarbeiterin vom Arbeitsamt einen schönen Urlaub wünschen, drei Kreuze machen, dass sie sich um dich nicht wird kümmern müssen und entspannt deine Abmeldung erwarten, wenn du dann in 4 Monaten wieder mit Arbeiten anfängst. Kannst ja sagen, dass du schon Bewerbungen geschrieben hast (machst du ja vermutlich eh), dann werden die dich ziemlich sicher nicht belästigen.

S.Pearce
28.01.2020, 10:39
In der Realität wird dir die freundliche Mitarbeiterin vom Arbeitsamt einen schönen Urlaub wünschen, drei Kreuze machen, dass sie sich um dich nicht wird kümmern müssen und entspannt deine Abmeldung erwarten, wenn du dann in 4 Monaten wieder mit Arbeiten anfängst. Kannst ja sagen, dass du schon Bewerbungen geschrieben hast (machst du ja vermutlich eh), dann werden die dich ziemlich sicher nicht belästigen.

Ich hoffe sehr das war keine Ironie, denn wenn man den Menschen einfach freundlich begegnet und deren Arbeit auch als "wertvoll" wahrnimmt (auch wenn sie es für einen selbst nicht ist), ist das tatsächlich so.

Kandra
28.01.2020, 10:49
Ich hoffe sehr das war keine Ironie, denn wenn man den Menschen einfach freundlich begegnet und deren Arbeit auch als "wertvoll" wahrnimmt (auch wenn sie es für einen selbst nicht ist), ist das tatsächlich so.

war keine Ironie, ist meiner Schwester ziemlich genau so passiert als sie nach ihrer Ausbildung nach Berlin gezogen ist. Die Mitarbeiter im Arbeitsamt haben genug mit ihren Problemarbeitslosen zu tun, wieso sollten sie Zeit auf jemanden verwenden, der das zu 99% auch in kürzester Zeit selber schafft? Man kann sich den Fall ja auf Wiedervorlage in 2-3 Monaten legen und wenn dann noch keine Abmeldung erfolgt ist, nen freundlichen Brief schicken, wie es denn ausschaut und ob Hilfestellung benötigt wird. Das wäre dann das Signal, sich spätestens dann wirklich zu kümmern ^^

lio
28.01.2020, 11:09
In Bayern ist das nicht so locker. Die Akademikerabteilung ist halt einfach gelangweilt, ich musste in wenigen Wochen mehrmals persönlich erscheinen bzw. innerhalb von wenigen Tagen schriftlich antworten, warum ich die tollen zugesandten Stellenangebote nicht annehme (irgendwelche orthopädischen Privatpraxen ohne Weiterbildungsermächtigung).
Hatte wohlgemerkt schon die Zusage in einer anderen Abteilung bei meinem alten Arbeitgeber und hab nur noch auf die Zustimmung vom Personalrat gewartet.

geisterhome
28.01.2020, 12:02
Nö, ist kein Spaß. Die Arbeit muss nur zumutbar sein, nach unten gibt es da wenig Grenzen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/arbeitslose-muessen-nur-zumutbare-arbeit-annehmen/details/anzeige/?type=999

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jijichu
28.01.2020, 12:08
Am einfachsten ist es, wenn schon ein neuer Vertrag besteht. War auch knapp 2 Monate arbeitslos gemeldet da zwischen Auslaufen des einen und Start des anderen Jobs 2 Monate dazwischen lagen. Hab den neuen Vertrag beim Amt vorgelegt und musste mich nicht mehr melden. Wurde aber darauf hingewiesen, dass ich in den 2 Monaten nicht mehr als 21 Tage in Urlaub sein dürfe. War in Hessen.

geisterhome
28.01.2020, 12:34
Wie ist das z.B. wenn man einen Vertrag hat der bis zum FA befristet ist. Also als AA unbefristet aber endet automatisch wenn man FA wird. Dann bekommt man Bescheid in 6 Wochen (als Beispiel, irgendwas unter 3 Monaten) ist Prüfung, man besteht, ist FA und damit gilt Arbeitsvertrag nicht mehr und somit ist man arbeitslos. Da kann man sich ja unmöglich 3 Monate vorher arbeitslos melden weil man es da noch gar nicht wusste. Wie ist das dann?

][truba][
28.01.2020, 13:04
Sorry, war Unsinn.

S.Pearce
28.01.2020, 14:06
Wie ist das z.B. wenn man einen Vertrag hat der bis zum FA befristet ist. Also als AA unbefristet aber endet automatisch wenn man FA wird. Dann bekommt man Bescheid in 6 Wochen (als Beispiel, irgendwas unter 3 Monaten) ist Prüfung, man besteht, ist FA und damit gilt Arbeitsvertrag nicht mehr und somit ist man arbeitslos. Da kann man sich ja unmöglich 3 Monate vorher arbeitslos melden weil man es da noch gar nicht wusste. Wie ist das dann?

Dann da melden wenn man weiß die Prüfung ist am Tag X. Quasi wie bei einer Kündigung. Da hat man ja dann auch einen Beleg (Vertrag) dass man nicht wusste wann das genau endet.

tarumo
28.01.2020, 15:41
Ich habe mich auch erst am Tag nach der FA-Prüfung arbeitslos gemeldet, da der Vertrag für die Folgestelle noch nicht fix und geplanter Antrittstermin auch erst im Folgequartal war. Und an der damals aktuellen Stelle wollte ich nicht bleiben...
Den Sachbearbeiter habe ich genau das erste und das letzte Mal gesehen. Der hat sich gefreut, einen frischgebackenen FA bald problemlos von seiner Liste zu haben, hat mich nicht mit Arbeitsangeboten, Vorstellungsgesprächen etc. behelligt und der Urlaub war (nach schriftlicher Abwesenheitsmeldung, um der Form genüge zu tun) auch kein Problem....
Übrigens war auch die Aufnahme einer kurzfristigen ANÜ "Honorararzt"- Tätigkeit während des ALG-1 Bezuges auch gar kein Problem, solange man dies mitteilt, damit die Zahlungen ggf. angepaßt werden können.
Rein subjektiv schätze ich, daß man vom Amt für mindestens ein halbes Jahr normalerweise in Ruhe gelassen wird, da sich Wechsel (z.b. vom KH in eine Praxis) wegen KV-Kram etc. durchaus mal in die Länge ziehen können. Man sollte nur sagen, daß man sich schon um eine Stelle kümmert...

daCapo
28.01.2020, 16:57
Erstmal wird man unterstützt selber was zu finden (gibt ja massig Bedarf), Vorschläge habe ich nicht bekommen.

Meine Erfahrung zuletzt habe mich dort: 2x Termine, 3 Monate arbeitslos. 1. Termin gemeldet, 2. Termin mit Berater gesprochen, dass ich neuen Job. Das wars.

geisterhome
28.01.2020, 17:41
Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).

kann ein mod das löschen und die user blocken, wir brauchens hier keine der dreiste lügen verbreitet