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pklapsing
26.11.2003, 06:46
aus der LAEK Hessen>>>>

gute nachrichten fuer alle die GP in England werden/sind und

nach D zurueck wollen....

‚EU-Praktiker‘ werden „Fachärzte für Allgemeinmedizin“

Ärztinnen und Ärzte, die eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Art. 30 - 41 der EU-Richtlinie 93/16/EWG in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworben haben, erhalten nunmehr auf Antrag die Anerkennung als „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin“.
Diese Möglichkeit besteht, nachdem die Bundesrepublik Deutschland die EU-Richtlinie in diesem Punkt notifiziert hat. Die Notifizierung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 24.09.2003 wie folgt veröffentlicht:
"Deutschland hat die Änderung einer Bezeichnung in der Liste der Berufsbezeichnungen, die im Amtsblatt C 393/4 vom 31. Dezember 1996 veröffentlicht wurde, mitgeteilt. Die gemäß Artikel 41 der Richtlinie 93/16/EWG veröffentlichte Liste der Bezeichnungen der Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise und Berufsbezeichnungen praktischer Ärzte wird hiermit wie folgt geändert: Der Eintrag für Deutschland unter "2. Bezeichnung der Berufsbezeichnungen" lautet: "Facharzt für Allgemeinmedizin".
Deshalb müssen EU-Bürger, die ihre "Spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin" in einem anderen EU-Land absolviert haben, in Deutschland als "Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin" anerkannt werden. Eine entsprechende Änderung des Heilberufsgesetzes erfolgt nach Mitteilung des Hessischen Sozialministeriums in absehbarer Zeit.
All dies ändert nichts daran, daß Deutschland seit 01.01.1996 für die vertragsärztliche Tätigkeit eine Gebietsanerkennung verlangt.