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ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 16:11
Moin :)

Ich kann jetzt endlich anfangen, nebenbei ein paar KV Dienste zu machen und wollte fragen, wie es da mit den Abgaben ist. Steuern - logisch, da brauchen wir nicht drüber reden.

Aber: Muss ich davon auch Beiträge zur Ärzteversorgung zahlen? Sicherlich, oder? Wenn ja, wie viel? Und gibt es noch weitere Sozialabgaben oder war es das damit schon?


Und noch ne Frage: Ich bin am überlegen, ob ich Sitzdienste lieber als Poolarzt mache (in Bayern kein Stundenlohn, sondern normale Abrechnung über die KV) oder über einen Vermittler.
Der Vermittler zahlt für Sitzdienste 66 Euro die Stunde. Da hab ich ja mit 3 Patienten pro Stunde schon mehr verdient, oder nicht? Hat man häufig so wenige Patienten oder verdienen sich da einfach der Abgebende und die Vermittlungsfirma auf bequemen Weg ne goldene Nase dran? Als ich in ner Praxis angestellt war, hab ich sicher 8-10 Patienten die Stunde gemacht - und zwar ganz ohne zu hetzen...

Liebe Grüße :)

tarumo
31.01.2020, 17:03
Zusätzlich wird die Ärztekammer via Steuerbescheid die Hand aufhalten (ok, sind keine Sozialabgaben), die Ärzteversorgung natürlich auch via Erfassungsbogen. Die Höhe wird Dir dann jeweils mitgeteilt. Die Haftpflichtversicherung nicht vergessen (es sind bis 3 Mio Deckung vorgeschreiben je nach KV). Dann ist noch die Frage, wie Du krankenversichert bist....
Neben den bis zu 50%, die Dir das Finanzamt wegnimmt, langt das doch....Um die zweite Frage zu beantworten, bräuchte man genaue Kenntnisse der Umgebung (gibt es schon INZ, wie weit ist das nächste KH weg, Situation im Fahrdienst usw...)
Edit: für den Fall, daß Du als Selbstständiger arbeitest, wäre ja auch noch die BG zu bedienen, das kann aber sicher jemand besser beantworten als ich.

WackenDoc
31.01.2020, 17:11
Als Selbständiger kann man sich freiwillig in der BG versichern, muss das aber nicht. Ich bezweifel aber, dass die DRV diese Art von Diensten als selbständige Tätigkeit anerkennt. Befreiungsantrag bei der DRV nicht vergessen.

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 17:20
Um die zweite Frage zu beantworten, bräuchte man genaue Kenntnisse der Umgebung (gibt es schon INZ, wie weit ist das nächste KH weg, Situation im Fahrdienst usw...)
Naja, ich mach ja im ganzen Bundesland Dienste. Es gibt soweit ich weiß in ganz Bayern solche zentralen Notfallpraxen, ich denke das ist ja damit gemeint.

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 18:32
Jetzt ist offenbar die Hälfte von meiner Antwort nicht angekommen - sorry.

@wackendoc: Warum denkst du, dass das nicht als selbständige Tätigkeit anerkannt wird? Als Poolarzt rechne ich doch selbst mit der KV ab. Und auch mit der Vermittlungsfirma gibts kein Angestelltenverhältnis, sondern ich schließe für jeden einzelnen Dienst, den ich übernehme, direkt mit dem Abgebenden einen Vertrag ab. Die Firma fungiert tatsächlich nur als Vermittler. Muss ich mich trotzdem von der DRV befreien lassen?

Krankenversichert bin ich gesetzlich. Muss ich für die GKV auch für diese Nebentätigkeit zusätzliche Beiträge abführen?

Und was ich noch fragen wollte: Muss ich die Tätigkeit vorher beim Finanzamt melden oder reicht das im Folgejahr im Rahmen der Steuererklärung?

Vielen Dank und liebe Grüße

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 19:14
Leider kann ich meinen Beitrag nicht bearbeiten (bzw. weiß nicht wie es geht...). Deswegen nochmal ein neuer Post.

Sehe ich es richtig, dass ich 18% an die Ärzteversorgung abgeben muss? Und zusätzlich noch 42%, weil ich ja auf jeden Fall beim Spitzensteuersatz lande? Also bleiben nur 40% übrig? Das ist ja jämmerlich. Aber stimmt schon, oder?

WackenDoc
31.01.2020, 19:36
Befreien lassen musst du dich für JEDE Tätigkeit.
Warum das wahrscheinlich nicht anerkannt wird: Du bist für einen festen Dienst eingeteilt, den du auch nicht einfach so abbrechen kannst.
Der Ort, an dem du dich aufzuhalten hast ist festgelegt (zumindest beim Sitzdienst) oder zumindest der Bereich (Fahrdienst). Du kannst nicht selber Patienten aquirieren, nutz vorhandene Infrastruktur, die du nicht selber finanzierst hast, trägst kein unternehmerisches Risiko, ggf. nutzt du Assistenzpersonal das nicht bei dir angestellt ist.

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 20:02
Danke für deine Antwort

Ok, und welche Folgen hat es für mich wenn es nicht anerkannt wird?

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 20:04
In der anderen Ärztekammer und der anderen Ärzteversorgung muss ich mich vermutlich auch anmelden, wenn ich die Dienste in nem anderen Bundesland mach, oder?

Ich glaub ich hab bald doch keine Lust mehr auf KV Dienste :D

WackenDoc
31.01.2020, 20:20
Wenn es in´s Clearingverfahren geht und die Selbständigkeit nicht anerkannt wird, bist du in der Regel die Dienste los. Das Hauptproblem liegt dann beim Auftraggeber. Die Befreiung MUSST du aber beantragen. Brav "selbständige Tätigkeit" ankreuzen. Der Sachbearbeiter leitet eh das Clearingverfahren ein. Dauer übrigens 1-2 Jahre. Die Befreiung gibt es im Angestelltenverhältnis nach 2-4 Wochen (da immer ZWEI Kopien des Arbeitsvertrags mitschicken- das Versorgungswerk bekommt es sonst nicht geregelt, den mitzuschicken- aber das ist ein anderes Problem). Mit Clearingverfahren dauert es je nach dem 6 Monate bis 2 Jahre.

Hängt von der Satzung ab, ob man sich bei der fremden ÄK anmelden oder nur die Tätigkeit anzeigen muss. Genauso beim Versorgungswerk.

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 20:30
Wenn es in´s Clearingverfahren geht und die Selbständigkeit nicht anerkannt wird, bist du in der Regel die Dienste los. Das Hauptproblem liegt dann beim Auftraggeber.
Meinst du damit, dass ich ab dann einfach keine Dienste mehr machen kann? Aber wie soll denn das ganze Poolarztsystem dann überhaupt funktionieren?


Hm und ich müsste die Befreiung ja für jeden einzelnen Dienst beantragen, den ich übernehme, weil für jeden Dienst ein separater Vertrag zustande kommt. Ist das wirklich so? Das kommt mir extrem umständlich vor..

WackenDoc
31.01.2020, 20:38
Du kannst sie ärgern und für jeden einzelnen dienst einen Antrag stellen. In der Regel reicht aber ein Antrag pro Auftraggeber bei gleichartigen Diensten.
du wirst schlichtweg keine Aufträge bekommen.
Ähm ja, das Poolaztsystem wird damit zerstört. Hat bei den Notärzten ja auch super funktioniert. Dann können halt die Praxisinhaber die Dienste wieder selber besetzen.

ehem-user-05-02-2021-1503
31.01.2020, 21:12
Das klingt ja alles ganz jämmerlich....
Aber bis das durch ist kann ich fröhlich Dienste machen, muss nicht in die DRV einzahlen und mir kann auch nix passieren, oder?

Wie ist es denn bei euch Notärzten? Ich war immer der Meinung, dass ein Großteil der Notärzte das selbständig macht - so auch mein ehemaliger Chef seit 20 Jahren.

WackenDoc
31.01.2020, 21:14
In die DRV musst du so oder so nicht einzahlen. Du musst nur den Befreiungsantrag stellen.

Notärzte sind angestellt oder scheinselbständig sozialversicherungsfrei nach §23c SGB IV

ehem-user-05-02-2021-1503
01.02.2020, 08:47
Scheinselbständig klingt illegal ^^
Naja, wir werden es ja sehen, jetzt fang ich erstmal an :)

Danke dir für die vielen Antworten!

DrSkywalker
01.02.2020, 09:29
Scheinselbständig klingt illegal ^^
Naja, wir werden es ja sehen, jetzt fang ich erstmal an :)

Danke dir für die vielen Antworten!

Also ich kenne einige Kollegen die KV Dienste übernehmen, es gab ne Probleme mit der RV. Ich wundere mich sehr über die Auffassung von Wacken, aber ich glaube du hattest ja massiv Ärger als Notärztin, welchen ich mir auch ncith erklären kann, da ja sonst keiner mehr Notarzt fahren würde.

WackenDoc
01.02.2020, 09:39
BISHER war das auch kein Problem. BISHER (also so bis vor 3 Jahren) sind Notärzte auch noch selbständig gefahren. BISHER gab es auch noch honorarärzte, die als selbständige Tätigkeit in Krankenhäusern Schichten übernommen haben. Das ist nun mal vorbei. Die DRV hat eine Runde wilde Sau gespielt und alle Notärzte, die nicht in einem Angestelltenverhältnis gefahren sind, als scheinselbständig eingetuft. Damit war aber in manchen Gegenden die Notarztversorgung nicht mehr sichergestellt oder zumindest gefährdet. Desegen wurde der §23c SGB IV aus dem Boden gestampft. Damit ist man zwar auch nicht selbständig, aber unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsbefreit. Und da die DRV jetzt kein Geld mehr zu bekommen hat, interessiert die die Scheinselbständigkeit auch nicht mehr. Hauptproblem ist aktuell die Arbeitszeit. Aber wie gesagt- interessiert zur Zeit niemanden.
Parallel hat die DRV angefangen in den Krankenhäusern aufzuräumen. Selbständig als Honorararzt Dienste zu machen geht nicht mehr. Da der 23c aber ausschließlich notärzte im Rettungsdienst betrifft, sind Krankenhausdienste nur noch im Angestelltenverhältnis direkt über das Haus oder über Personalüberlassungsfirmen (sog. Leiharbeit) möglich.

Illegal ist Scheinselbständigkeit nicht direkt.

milz
01.02.2020, 10:09
Das geht mir schon auf den Keks, was sich die DRV in ärztliche Angelegenheiten einmischt. Was hat das die überhaupt zu interessieren.

WackenDoc
01.02.2020, 10:15
Die DRV ist der Hüter der Sozialabgaben und unser aller Wohl, die machen das ja nur zu unserem Besten. Eigentlihc können wir froh sein ,dass die so um unser Wohl bedacht sind.
Naja- die DRV hat ordentlich Kohle durch Strafzahlungen kassiert. Seit dem das weggefallen ist, interessieren die sich nicht mehr für das Thema.

Das mit der Scheinselbständigkeit war ja mal für Berufsgruppen mit niedrigem Einkommen und fehlenden Renteneinzahlungen gedacht- Kosmetikerinnen, Handwerker, Reinigungskräfte. Dass wir Ärzte komplett andere Bedingungen haben, interessiert die nicht.

milz
01.02.2020, 10:31
Vor allem haben wir unser eigenes Versorgungswerk.