PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwangerschaft



Seiten : [1] 2 3 4

Moni Ka
31.01.2020, 19:34
Hallo,

ich habe meine Probezeit die 6 Monaten in der innere schon hinter mir. Ich bin nun frisch Schwanger ganz am Anfang noch und ich traue mich irgendwie nicht wirklich in der Klinik die anderen aä zufragen diesbezüglich.
Wie geh ich am besten mit der Situation um. Darf man während der SS arbeiten? Wäre ich in der Radio oder Anä werde es wohl nicht gehen zur Arbeit zugehen wegen Gefahren Rö/ Narkose.
Wie ist das in den anderen Fachrichtungen? Ich will schon gerne während meiner SS weiter hin arbeiten gehen bis 6MONATEN vielleicht. Kann ich das tun? Weil wenn das nämlich in der innere nicht gehen würde, wechsele ich zur Päd/ KJP oder in der psychiatrie.
Wer stellt und wann besteht eine SS verbot? Ich frage weil ich nicht aus Deutschland komme und viele Dinge kenne ich nicht.

WackenDoc
31.01.2020, 19:43
Maßgeblich ist das Mutterschutzgesetz und offenbar ist dein Arbeitgeber seinen gesetzlich geregelten Aufgaben nicht nachgekommen. Er hätte dir nämlich schon bei der Einstellung die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende bekannt geben müssen (zumidnest dich über wesentliche Punkte unterrichten).
Viele Tätigkeiten im Gesundheitswesen gelten als "unverantwortbar". Schau mal auf der Homepage der Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes.

Wenn eine unverantwortbare Gefährdung festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit der Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Befreiung von bestimmten Tätigkeiten, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder es muss ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dafür ist der ARBEITGEBER zuständig.

Pädiatrie verbietet sich in der Regel aufgrund der Infektionsgefahr. Hängt aber vom Alter der Kinder und deinem Immunstatus ab.
Psychiatrie verbietet sich in der Regel aufgrund der Gefahr, die vom Patientenklientel ausgeht.
Radiologie aufgrund der Strahlenbelastung (müsste man aber im Einzelfall klären, bestimmte Tätigkeiten gehen).
Innere geht mit Einschränkungen, Anästhesie auch.

Moni Ka
31.01.2020, 21:03
Ernsthaft? Wieso habe ich die ganze Zeit gedacht, dass in der Pädiatrie und psych unproblematisch wäre.

Wir haben leider keinen Chef nur leitender Oberarzt wird demnächst aber einen geben.

Danke für den Hinweis. Ich lese die mir gleich durch!

WackenDoc
31.01.2020, 21:13
Irgendeinen Chef müsst ihr ja haben. Und verantwortlich ist der, der dein Arbeitgeber ist.

anignu
31.01.2020, 22:12
Wäre ich in der Radio oder Anä werde es wohl nicht gehen zur Arbeit zugehen wegen Gefahren Rö/ Narkose.
So ein Schmarrn.

Radio geht, wenn auch nicht alles. Bei einer interventionellen Angioplastie dabeizustehen ist logischerweise Schmarrn, aber wieso solltest du nicht am PC sitzen dürfen und CTs/MRTs/Röntgen befunden?
Anästhesie geht, wenn auch nicht alles. Wieso solltest du nicht die Prämedikationsambulanz (beliebteste Tätigkeit ever) machen können für elektive Eingriffe? Und ich hab auch schon Schwangere im OP gesehen die halt TIVAs gemacht haben. Keine Gasnarkose.

Und in der Inneren sind halt so Sachen wie Notaufnahme schwierig bis nicht erlaubt und Nachtdienste nicht erlaubt. Ansonsten gibt es Möglichkeiten. Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Schwangerschaft ist ein Zustand bei dem man mehr Schutz bekommt.

freak1
31.01.2020, 22:12
Radiologie aufgrund der Strahlenbelastung (müsste man aber im Einzelfall klären, bestimmte Tätigkeiten gehen).

Wenn du nur Befunde schreibst/freigibst geht das definitiv. Kein Patientenkontakt, keinerlei Strahlenexposition. Sitzendarbeit vor'm PC. ;)

WackenDoc
31.01.2020, 22:30
Patientenkontakt dürftest schon haben. Nur eben nicht mit "unverantwortbarem" Risiko.
Friedliche Patienten ohne besonderes Infektionsrisiko kann man als Radiologe z.B. problemlos für Untersuchungen aufklären.
Man kann auch als Internist Patienten ohne Infektionsrisiko untersuchen und behandeln. Endoskopie geht regelhaft nicht (aber auch da gibt es Ausnahmen).

anignu
31.01.2020, 23:18
Zusammengefasst: man darf noch arbeiten. Aber es muss klar gestellt werden was man nicht mehr machen darf usw... und das ist der Job des ArbeitGEBERS. Nicht dein Job. Dein Job ist es die Schwangerschaft offiziell mitzuteilen.

FirebirdUSA
01.02.2020, 16:08
Also in der Radiologie ist nicht das Röntgen problematisch (ist am klarsten geregelt, du würdest einfach ein direkt ablesbares Dosismeter bekommen und wenn das 1mSv erreicht hat wäre Schluss). Aufsichtsbehörde macht bei MRT wegen Magnetfeld eher Probleme. Aufklären, befunden, CTs fahren,... alles problemlos möglich.

tarumo
01.02.2020, 23:25
Wenn du nur Befunde schreibst/freigibst geht das definitiv. Kein Patientenkontakt, keinerlei Strahlenexposition. Sitzendarbeit vor'm PC. ;)

Die mir aus der WBA bekannten Radiologinnen haben weit überwiegend vom Tag 1 an ein BV bekommen, es handelt sich hier um einen Mix aus rechtlichen Vorgaben (Stichwort: Kontrollbereich), belastendem Arbeitsumfeld einschließlich Diensten und problematischen Patientenklientel (quasi das gesamte Haus), also alles an respiratorischen Krankheiten bis hin zur TBC und natürlich auch allen anderen übertragbaren Krankheiten.
Im Zweifelsfall entscheidet sich der Arzt dann halt für das BV. Ausnahmen wären vielleicht im Rahmen eines Screeningprogrammes denkbar, ohne Strahlenbelastung oder Patientenkontakt, aber das ist in der WB eher selten der Fall.

freak1
02.02.2020, 00:49
Dann ist die Abteilung nicht gut organisiert was das angeht. Hier habe ich bisher 4 AssÄ/OÄ gesehen die bis kurz vor Entbindung problemlos arbeiten konnten; komplett ohne Patientenkontakt oder Strahlen-/Magnetfeldexposition. Natürlich auch keine Dienste mehr. Saßen halt in einem Befundungsraum fern ab der Patientenwelt und haben Befunde geschrieben... Kann mir kein Fach vorstellen wo das einfacher gehen soll als in der Radiologie.

anignu
02.02.2020, 01:08
Ich kenn auch eine Chirurgin die das sowas von genossen hat. Keine Dienste mehr, Station ist auch schwierig, denn es könnten ja unvorhergesehene Dinge kommen, oder man müsse Nadeln legen oder oder... Also hat sie mit Nachdruck drauf gedrängt nur noch im OP zu sein...

FirebirdUSA
02.02.2020, 06:54
Dann ist die Abteilung nicht gut organisiert was das angeht. Hier habe ich bisher 4 AssÄ/OÄ gesehen die bis kurz vor Entbindung problemlos arbeiten konnten; komplett ohne Patientenkontakt oder Strahlen-/Magnetfeldexposition. Natürlich auch keine Dienste mehr. Saßen halt in einem Befundungsraum fern ab der Patientenwelt und haben Befunde geschrieben... Kann mir kein Fach vorstellen wo das einfacher gehen soll als in der Radiologie.

Same here: Bisher haben alle schwangere Ärztinnen (>6 solange ich mich erinnere) ohne BV ohne Probleme arbeiten können.
Auch MTRA lies sich organisieren (etwas komplizierter), da gab es z.T. BV auf eigenen Wunsch

tragezwerg
02.02.2020, 07:21
Kommt auch alles etwas auf das zuständige Amt an
Hier in BaWü werden z.B. Anträge von Chirurginnen, die weiter operieren wollen, relativ sicher abgelehnt. Kenne 4, die gerne operiert hätten trotz Schwangerschaft und das nicht erlaubt wurde. In Rheinland-Pfalz hab ich mehrere Fälle mitbekommen, wo sie unter Auflagen (Patient gescreent, keine septischen OPs...) in den OP durften.
In der Anästhesie hab ich auch schon alles gesehen, von normal Narkose machen bis hin zu nicht intubieren dürfen, nur Prämed, oder direkt BV weil alles zu gefährlich eingestuft.

WackenDoc
02.02.2020, 09:47
Übrigens muss der AG die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht ANZEIGEN (nicht beantragen). Zu dem Antrag gehört auch mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, durchaus aber auch die komplette Gefährdungsbeurteilung.
BV auf Wunsch der Schwangeren gibt es nicht.
BEANTRAGT werden muss z.B. die Beschäftigung nach 20 Uhr.

Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.
Stationsarbeit je nach konkreten Gegebenheiten. Auch da können einzelne Tätigkeiten rausgenommen werden (Umgestaltung des Arbeitsplatzes)
Prämed, Schmerzambulanz etc. wird wohl eher als Verantwortbar eingestuft.

Die ersten Gewerbeaufsichten haben Leitfäden für das Gesundheitswesen veröffentlicht. Da steht zwar nicht unbedingt jedes Details drin, aber man hat schonmal eine Richtung wie sich die Gewerbeaufsicht das Ganze vorstellt.

Und im Zweifel ANRUFEN!

Das Hauptproblem ist, dass die Änderung des Mutterschutzgesetzes von 2018 in der Regel nicht umgesetzt ist. Nämlich dass die Gefährdungsbeurteilung unabhänging von einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz gemacht sein muss. Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft wird dann noch einmal im konkreten Fall geschaut, ob es Besonderheiten gibt, die nicht beachtet wurden. Und dann müssen ja auch die Maßnahmen konkret umgesetzt werden.
Hat den Vorteil, dass man vorab schon einmal beraten kann wer was machen darf. Vorab vielleicht auch mal mit dem Betriebsrat sprechen, Gewerbeaufsicht fragen etc.

Miss_H
02.02.2020, 10:14
Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.

Das stimmt definitiv nicht.
Im PJ habe ich eine Chirurgin erlebt, welche weiterhin operiert hat (RLP). An meiner ersten Stelle gab es eine Kollegin, welche schwanger in den OP ist (NRW). Außerdem aus sicherer Quelle gehört, dass Chirurginnen offiziell im OP waren (NRW). War teilweise an Auflagen gebunden (Screening, aseptische Patienten, TIVA). Infos gibt es auch unter "Operieren in der Schwangerschaft".
Auch an meiner ersten Stelle gab es eine schwangere Anä. Hat auch weiter gearbeitet, auch im OP und dort elektive Patienten mit TIVA versorgt.

Mein Tipp: Vorher informieren was möglich ist und überlegen was man machen möchte.

tragezwerg
02.02.2020, 10:30
Das stimmt definitiv nicht.
Im PJ habe ich eine Chirurgin erlebt, welche weiterhin operiert hat (RLP). An meiner ersten Stelle gab es eine Kollegin, welche schwanger in den OP ist (NRW). Außerdem aus sicherer Quelle gehört, dass Chirurginnen offiziell im OP waren (NRW). War teilweise an Auflagen gebunden (Screening, aseptische Patienten, TIVA). Infos gibt es auch unter "Operieren in der Schwangerschaft".
Auch an meiner ersten Stelle gab es eine schwangere Anä. Hat auch weiter gearbeitet, auch im OP und dort elektive Patienten mit TIVA versorgt.

Mein Tipp: Vorher informieren was möglich ist und überlegen was man machen möchte.

Genau. Es ist tatsächlich vieles möglich, je nachdem wie die zuständige Behörde das so sieht.
Es gibt auch Bundesländer, in denen Gasnarkosen erlaubt sind, weil man dort die in Deutschland fehlenden Grenzwerte für Sevo und Desfluran durch Werte aus Skandinavien ergänzt hat und Messungen durchgeführt. Dann gibt es wieder andere Regionen, wo die Anästhesistinnen direkt ins BV geschickt werden.
Ich hab in meinen Schwangerschaften im OP ganz normal intravenöse Narkose gemacht bzw. auf der Intensiv gearbeitet, halt nur Frühdienst und auf Intensiv nie alleine.
Das Gesetz lässt ja im Detail viel Spielraum.

FirebirdUSA
02.02.2020, 10:55
Übrigens muss der AG die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht ANZEIGEN (nicht beantragen). Zu dem Antrag gehört auch mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, durchaus aber auch die komplette Gefährdungsbeurteilung.
BV auf Wunsch der Schwangeren gibt es nicht.
BEANTRAGT werden muss z.B. die Beschäftigung nach 20 Uhr.

Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.
Stationsarbeit je nach konkreten Gegebenheiten. Auch da können einzelne Tätigkeiten rausgenommen werden (Umgestaltung des Arbeitsplatzes)
Prämed, Schmerzambulanz etc. wird wohl eher als Verantwortbar eingestuft.

Die ersten Gewerbeaufsichten haben Leitfäden für das Gesundheitswesen veröffentlicht. Da steht zwar nicht unbedingt jedes Details drin, aber man hat schonmal eine Richtung wie sich die Gewerbeaufsicht das Ganze vorstellt.

Und im Zweifel ANRUFEN!

Das Hauptproblem ist, dass die Änderung des Mutterschutzgesetzes von 2018 in der Regel nicht umgesetzt ist. Nämlich dass die Gefährdungsbeurteilung unabhänging von einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz gemacht sein muss. Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft wird dann noch einmal im konkreten Fall geschaut, ob es Besonderheiten gibt, die nicht beachtet wurden. Und dann müssen ja auch die Maßnahmen konkret umgesetzt werden.
Hat den Vorteil, dass man vorab schon einmal beraten kann wer was machen darf. Vorab vielleicht auch mal mit dem Betriebsrat sprechen, Gewerbeaufsicht fragen etc.

Bzgl BV auf Wunsch: offiziell nicht, die meisten Gynies sprechen aber bei Angabe von entsprechender Belastung auf Wunsch der Schwangeren ein BV aus... geht also schon (nur Quelle des BV ist dann eine andere).
Tragzwerg hat die größte Einschränkung ja schon genannt: der lokale Ansprechpartner.
Hier hat es auch mehrere Telefonate gebraucht bis der Wunsch auf Genehmigung Spätschicht auf Wunsch einer schwangeren Kollegin genehmigt wurde: war ihr mit Übelkeit am morgen viel lieber (13 - 21 Uhr) als die Frühschicht...

WackenDoc
02.02.2020, 10:58
Die Gynnies sind da sehr zurückhaltend geworden- gibt nämlich gerne mal Ärger mit der KK, Regress und so. Die Patientinnen werden dann oft zu uns Betriebsärzten geschickt. Wobei wir zwar BV aussprechen dürfen (darf eh jeder Arzt), aber eigentlich nicht so ganz zuständig sind.

Muriel
02.02.2020, 11:52
Regress ist das Stichwort. Meine in der Gyn niedergelassenene Freundin hat letztes Jahr rückwirkend für zwei Jahre oder so lustige Kämpfe diesbezüglich ausfechten dürfen. Mittlerweile gibt sie deshalb grundsätzlich kein Bv mehr, verweist an den Betriebsarzt und schreibt dann halt sonst krank.