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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger was nun?



WackenDoc
09.02.2020, 10:41
Ich schreib das mal zusammenfassend, weil die Frage immer wieder kommt. Vielleicht kann der Beitrag auch gepinnt werden.

2018 wurde das Mutterschutzgesetz geändert und da gab es tatsächlich ein paar relevante Änderungen. Nachlesen könnt ihr das wichtigste hier:

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/36e71549280a602f44d2e35fd1c302f8/mutterschutzgesetz-data.pdf
Das Mutterschutzgesetz an sich ist im Anhand des Leitfadens zu finden.
Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums gibt es übrigens noch ein paar andere interessante Broschüren- alle kostenlos.

Wichtigste Änderung:
- Der Arbeitgeber muss für JEDEN Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung "Schwangerschaft" erstellen. Und war IMMER, unabhängig davon, ob er gerade eine Schwangere beschäftigt oder nicht. Egal, ob er auf dem Arbeitsplatz einen Mann oder eine Frau beschäftigt. Das Ergebnis muss er ALLEN Mitarbeitern bekannt geben.

Beispiele finden sich z.B. hier:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/arbeitsschutz/mutterschutz/mutterschutz-52094.html
(Die GB findet sich bei "Ratgeber und Formulare" und da findet sich auch ein Leitfaden für ambulantes und stationäres Gesundheitswesen).

https://www.gewerbeaufsicht.bremen.de/formulare-1469

Aus diesen Gefährdungsbeurteilungen findet ihr auch den Passus: "Unverantwortbare Gefährdung, keine alternative Beschäftigung möglich". Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für das Berufsverbot bei entsprechenden Gefährdungen zuständig ist. Aber dazu später mehr.

Außerdem muss der Arbeitgeber die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht anzeigen! Dazu muss er eine zusammengefasste GB mitschicken.

- zweite wichtige Änderung: "Unverantwortbare Gefährdung". Das erleichtert vor allem schwangeren Ärztinnen die Weiterbildung. Es ist jetzt nicht mehr alles verboten. Der Nachteil ist, dass bis auf wenige Ausnahmen "unverantwortbar" nicht definiert ist. Teilweise muss man in anderen Gesetzen nachschlagen- z.B. Strahlenschutzverordnung.
Dummerweise sieht das auch jede Gewerbeaufsicht anders. Im Zweifel NACHFRAGEN.

Wie ist das mit dem Beschäftigungsverbot?
Es gibt ärztliche Beschäftigungsverbote, vorläufige und arbeitgeberseitige aufgrund der GB.

Arbeitgeberseitig aufgrund der GB ist eigentlich am einfachsten, bietet aber in der Praxis die meisten Probleme, weil die Arbeitgeber sich weigern. Die Gewerbeaufsicht scheint da auch etwas zu schlafen. DIE ist aber zuständig.

Das ärztliche BV kann JEDER! Arzt ausstellen. Der Betriebsarzt ist dabei tatsächlich nur in wenigen Fällen zuständig. Nämlich wenn das BV von einer Immunität gegen bestimmte Krankheiten abhängt. ER ist nämlich für die Testung zuständig.
Der Frauen- oder Hausarzt spricht das BV aus, wenn es arbeitsbezogene Probleme mit der Arbeit gibt, die sich aber nicht direkt aus einer Gefährdung ergeben. Beispiel wäre z.B. Verstärkung der normalen Schwangerschaftsübelkeit aufgrund von Gerüchen.
Ebenso kann JEDER Arzt ein vorläufiges BV aussprechen wenn die Gefährdung ungeklärt ist.

Dagegen abzugrenzen ist die Krankschreibung aufgrund von abnormen Schwangerschaftsverläufen.

Während des BV bekommt ihr eurer Gehalt weiter und der AG holt sich das über eine Umlage von der KK wieder.
Bei der Krankschreibung gilt die normale Lohnfortzahlung und Krankengeld wenn die 6 Wochen überschritten sind.