zyna
14.02.2020, 09:50
Hallo,
bei mir wird die Situation eintreten, dass mein Vertrag während der Elternzeit ausläuft. Mein Weiterbildungsabschnitt ist allerdings noch nicht beendet. Ich würde nach der Elternzeit auf meiner alten Stelle weiter arbeiten können, die Frage ist jetzt nur, wie man das sauber vertraglich regelt. Ich arbeite aktuell ambulant über IPAM-Förderung.
Ich habe schon von der Version gehört, dass der Vertrag einfach verlängert wird um die Zeit, die man eben danach noch regulär da wäre. Bei mir wären das ca. 6 Monate nach dem Wiedereinstieg.
Wenn man aber keine Verlängerung vereinbart und erst zum Wiedereinstieg einen neuen Vertrag vereinbart, könnte man dazwischen doch ALG beantragen, oder? Wäre vielleicht sinnvoll, wenn man länger zu Hause bleibt, als es Elterngeld gibt.
Wie habt ihr das gemacht? Gibt es Vor- oder Nachteile, die ich übersehe? Oder irgendwelche Fallstricke?
Mein Weiterbilder ist diesbezüglich leider überhaupt nicht bewandert und hat die Recherche an mich abgegeben...
bei mir wird die Situation eintreten, dass mein Vertrag während der Elternzeit ausläuft. Mein Weiterbildungsabschnitt ist allerdings noch nicht beendet. Ich würde nach der Elternzeit auf meiner alten Stelle weiter arbeiten können, die Frage ist jetzt nur, wie man das sauber vertraglich regelt. Ich arbeite aktuell ambulant über IPAM-Förderung.
Ich habe schon von der Version gehört, dass der Vertrag einfach verlängert wird um die Zeit, die man eben danach noch regulär da wäre. Bei mir wären das ca. 6 Monate nach dem Wiedereinstieg.
Wenn man aber keine Verlängerung vereinbart und erst zum Wiedereinstieg einen neuen Vertrag vereinbart, könnte man dazwischen doch ALG beantragen, oder? Wäre vielleicht sinnvoll, wenn man länger zu Hause bleibt, als es Elterngeld gibt.
Wie habt ihr das gemacht? Gibt es Vor- oder Nachteile, die ich übersehe? Oder irgendwelche Fallstricke?
Mein Weiterbilder ist diesbezüglich leider überhaupt nicht bewandert und hat die Recherche an mich abgegeben...