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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden nach Kündigung



__jana
20.02.2020, 12:37
Hallo,
kann mir vielleicht Jemand weiterhelfen?
Ich habe meine Stelle gekündigt und zu diesem Zeitpunkt noch ca 100 Überstunden. Diese habe ich wegen einer Krankschreibung nicht abbauen können.
Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, diese auszubezahlen - inklusive 15% Zuschlag? Bei mir gilt der Tarifvertrag VKA, aber ich habe hierzu irgendwie nichts Passendes im Vertrag gefunden... Weiß Jemand mehr oder war einmal in derselben Situation?
Danke :-)

Shizr
20.02.2020, 15:39
Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, diese auszubezahlen
Wenn du keine Möglichkeit hast, sie abzubauen, muss der Arbeitgeber sie auszahlen.

Sind die Überstunden sauber und ordentlich dokumentiert? (Nur für den Fall, dass dein AG meint, Spielchen spielen zu müssen.)

__jana
21.02.2020, 13:09
Ja, alles ordentlich dokumentiert. Nur hat der AG meine Krankschreibung zum Ende des Arbeitsverhältnisses zwar in der Zeiterfassung dokumentiert, jedoch täglich 8 Stunden von meinen Überstunden abgezogen sowie zusätzlich noch Urlaubstage eingetragen...
Muss der AG diese generell ausbezahlen oder ist dafür ein extra Antrag auf Auszahlung notwendig?
Danke schon mal :-)

Muriel
21.02.2020, 13:56
Warst du denn als Überstundefrei im Dienstplan vor der AU geführt? Wenn ja, ist es völlig korrekt vom Arbeitgeber, Dir trotz vorliegender AU diese Überstunden "abzuziehen".

Feuerblick
21.02.2020, 14:04
Stimmt. Aber natürlich darf der Arbeitgeber nicht ohne Rücksprache mit dir irgendwo Urlaubstage einfach eintragen. Und AU durch Urlaubstage ersetzen geht auch nicht. Urlaubstage bekommt man bei AU zurück. Nur den Freizeitausgleich nicht (auch wenn mir bis heute niemand diese völlig bescheuerte Regelung plausibel erklären konnte).

__jana
21.02.2020, 14:15
Und wo findet man hierzu irgendwas? Wenn ich krank bin, kann ich doch auch keinen Freizeitausgleich nutzen, oder?

Feuerblick
21.02.2020, 14:16
Ich sag ja, die Regelung ist bescheuert. Aber ... isso...

Moorhühnchen
21.02.2020, 14:33
Und wo findet man hierzu irgendwas? Wenn ich krank bin, kann ich doch auch keinen Freizeitausgleich nutzen, oder?Du wirst im "Krank" so geführt, wie im Dienstplan eingetragen. Das heißt, hättest Du vor Deiner Krankmeldung geplant Schichten mit je 12 Stunden, müssen Dir die Überstunden dafür gutgeschrieben werden. Wenn Du aber vor Deiner Krankmeldung mit FZA/Überstundenfrei eingetragen bist, werden Dir die Überstunden trotz "Krank" abgezogen. Anders verhält es sich mit Tarifurlaub, der muss Dir gutgeschrieben werden.

Entscheidend ist, wie der Dienstplan aussah, bevor Du Dich krankgemeldet hast.

Aktuelle Rechtsprechung zu FZA und krank (https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BW/Workshop_ambulant/Rechtsprechung_UrlaubFreizeitausgleich.pdf)


Unsere PA meint das immer ganz schlau regeln zu können, wenn man krank wird und BD hätte. Die Plusstunden für den BD streicht sie aus dem Dienstplan raus und trägt für den Tag des BD "normale" 8 Stunden Arbeitszeit ein - für den 0-Tag im Anschluss an den BD "vergisst" die PA dies allerdings regelhaft, weshalb man dadurch ins Minus rutschen würde.
Zumindest untereinander konnten wir das immer so klären, dass für beide Tage 8h Arbeitszeit unter das "Krank" gelegt werden, damit sich das egalisiert.

Muriel
21.02.2020, 14:43
Naja, aber damit fährst Du doch immer noch schlechter Huhn. Denn die BD-Bezahlung, Nachtzuschlag etc fallen ja so auch unter den Tisch. Es sind ja nicht nur die 16h Arbeit.

THawk
21.02.2020, 14:50
Dienstbezahlung gibt es aber nicht wenn man krank ist. Insofern ist es für den AN egal.
Naja, aber damit fährst Du doch immer noch schlechter Huhn. Denn die BD-Bezahlung, Nachtzuschlag etc fallen ja so auch unter den Tisch. Es sind ja nicht nur die 16h Arbeit.

Moorhühnchen
21.02.2020, 15:02
Naja, aber damit fährst Du doch immer noch schlechter Huhn. Denn die BD-Bezahlung, Nachtzuschlag etc fallen ja so auch unter den Tisch. Es sind ja nicht nur die 16h Arbeit.Mir persönlich sind die Stunden wichtiger als die paar Kröten auf dem Konto. Und wie THawk schon sagt, mit der Bezahlung isses eh mau - und da ich meine Abrechnungen diesbezüglich leider eh nicht kontrollieren kann, fahr ich mit der Stunden-Variante besser.

Bei Schwangerschaft und Dienstausfall kann ich es ja noch verstehen - die Schwangere soll durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, aber warum ich Geld für einen Dienst verlangen soll, den ich gar nicht machen kann, erschließt sich mir nicht wirklich. Da tu ich lieber so, als hätte ich 2 normale Tagdienste gemacht.... solange wir das selber regeln können, ist das okay so.
Man muss aber leider aufpassen wie ein Fuchs!!

tarumo
21.02.2020, 15:51
Dienstbezahlung gibt es aber nicht wenn man krank ist. Insofern ist es für den AN egal.

Bei meinen früheren VKA-Arbeitgebern gab (gibt?) es einen fiktiven Dienst-Zuschlag aufs Grundgehalt, so daß man auch bei Krankheitsphasen mehr Geld als das Grundgehalt bekommt. Je nach Dienstmodell hat das dazu geführt, daß länger erkrankte AN tlw. mehr Geld bekamen als diejenigen, die die Arbeit dann gemacht haben.

FirebirdUSA
21.02.2020, 17:02
BD wird gestrichen.. ist völlig korrekt, deswegen gibt es ja Krankenlohnaufschlag.