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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Opt-Out unterschreiben?



FelixJury
25.02.2020, 12:28
Hallo ihr Lieben,
ich beginne kommende Woche meine erste Stelle in der Inneren in einem mittelgroßen Haus. Zur Vertragsbesprechung wurde mir bereits ein Formular vorgelegt in dem ich zustimme zur "Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich auf über 10 Stunden pro Werktag bzw. über 48 Stunden pro Woche".

Ich freue mich sehr in dem Haus und der Abteilung anzufangen, da alle dort sehr nett sind und mir das Klima gut gefällt, sowie im Stationsalltag wohl selten Überstunden anfallen. Diese opt-Out Vereinbarung käme wohl auch erst zur Anwendung wenn ich Dienste mache (sprich dann in 6 Monaten).

Da es sich allerdings um meine erste Stelle handelt, kann ich nicht abschätzen welche Konsequenzen meine Unterschrift haben kann? Sage ich einfach zu, dass ich bereit bin mehr zu arbeiten ohne dafür bezahlt zu werden?

Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen.
Lg
Felix

Shizr
25.02.2020, 15:48
Sage ich einfach zu, dass ich bereit bin mehr zu arbeiten ohne dafür bezahlt zu werden?
Im Wesentlichen: Ja.

Mr. Pink online
25.02.2020, 17:20
So verstehe ich das nicht. Ausgleich im Sinne von FZA ist gemeint. Die Überstunden musst du ja trotzdem nach TVÄ bezahlt bekommen. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du den Vertrag vom Berufsverband prüfen lassen (wenn du Mitglied bist).

Autolyse
25.02.2020, 18:11
Das bedeutet, dass Du bereit bist frei gegen Geld zu tauschen (vereinfacht gesagt).

GelbeKlamotten
25.02.2020, 19:44
Auch wenn mir jetzt sicher gleich wieder eine Kritikwelle entgegenschlägt: Ich würde es unterschreiben und als gutes Zeichen ansehen. Immerhin besagt es, dass man bereit ist, auch mehr als 10 Stunden am Tag zu erfassen und zu bezahlen, wenn so viel Arbeit anfällt. In anderen Häusern fällt das einfach unter den Tisch.

Rettungshase
25.02.2020, 20:21
Du kannst innerhalb von 6 Monaten die Einwilligung zur Opt-Out-Regelung widerrufen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/202845/Opt-out-Erklaerung-Was-Aerzte-beachten-sollten

][truba][
25.02.2020, 20:41
Das kann ich so nicht bestätigen. Hier gibt es den opt out Vertrag (ich hab ihn nicht unterschrieben) und es dürfen trotzdem nicht mehr als 2h pro Tag aufgeschrieben werden.

Bei uns macht es eigentlich keinen Unterschied ob es unterschrieben ist oder nicht. Ich mache die gleiche Anzahl an Diensten.

WackenDoc
25.02.2020, 21:15
Ähm- das ist eher für Dienste mit weniger Freizeitausgleich. Nicht um die täglichen Überstunden.

cicely
25.02.2020, 21:24
Bei uns ist das wie bei truba, einen Unterschied in der Arbeitszeit/Dienstanzahl macht es nicht ob unterschrieben oder nicht. Ich hatte anfangs nicht unterschrieben in der Annahme dass mir "öfter mal frei" wichtiger ist als ein paar Euro mehr Gehalt, aber nach einem halben Jahr, in dem ich munter alle Dienststunden auf dem Überstundenkonto gesammelt hatte ohne einen Tag mehr frei zu haben als die Kollegen mit opt-out, jedoch mit deutlich weniger Geld, hab ich doch noch unterschrieben. Genügend Überstunden hab ich trotzdem gesammelt (ja, erfasst werden die alle korrekt) um zu meiner Hochzeit vier Wochen FZA verordnet bekommen zu haben ��

Ich würde es wieder so machen... Erstmal nicht unterschreiben und ein paar Monate beobachten welche realen Auswirkungen das für dich hat, und dann ggf. die Unterschrift nachholen. Wenn ich mich recht erinnere konnte ich sogar für zwei oder drei Monate rückwirkend unterschreiben und mir die Dienste noch ausbezahlen lassen.

][truba][
25.02.2020, 21:41
Ähm- das ist eher für Dienste mit weniger Freizeitausgleich. Nicht um die täglichen Überstunden.

Sollte eine Antwort auf gelbe Klamotten post sein. Da stand ja, dass es bei opt out die Bereitschaft gäbe alles genau zu erfassen. Das wollte ich negieren

GelbeKlamotten
25.02.2020, 22:51
Ähm- das ist eher für Dienste mit weniger Freizeitausgleich. Nicht um die täglichen Überstunden.

hm okay. so ganz habe ich noch nicht verstanden, wofür man das dann braucht. kannst du mir mal eine konstellation nennen, in der diese opt-out regelung relevant wird? vermutlich, wenn dienste nicht als bereitschaftsdienst deklariert sind!?

kartoffelbrei
26.02.2020, 00:53
Weil man laut Arbeitszeitgesetz im Mittel maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten darf. Nur wenn man eine Erklärung wie Opt-Out unterschreibt, darf mehr gearbeitet werden. Dabei gilt Anwesenheitszeit gleich Arbeitszeit, das heißt v.a. mit 24-Stunden-Diensten würde man schnell die erlaubten durchschnittlichen 48 Stunden sprengen, wenn man nicht regelmäßig FZA bekommt zusätzlich zum Tag nach Dienst.

FelixJury
26.02.2020, 06:27
hey, vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte das Glück, dass ich nochmal einige zukünftige KollegInnen befragen konnte und werde wohl wahrscheinlich unterschreiben. Es scheint genau so zu sein, wie von euch oben beschrieben.