Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FA Labormedizin oder Mikrobiologie?
Hat die Kammer offenbar Unsinn bestätigt :-))
Phenylalanin_wb
18.03.2024, 09:54
Hat die Kammer offenbar Unsinn bestätigt :-))
Nochmal anfragen bei einer anderen Sachbearbeiterin?
Klingt für mich sinnvoll, ja.
Locutus001
18.03.2024, 10:12
Also ich schließe mich den Vorpostern an:
Das ist Quatsch ;-) (Mikrobiologie als direkte Patienten"VERSORGUNG" gibt es nicht).
"müssen 12 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden"
https://www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/weiterbildung/fa/Mikrobiologie_01.07.2020.pdf
Es ist in der Regel sowas gemeint wir 12 Monate Innere.
Aber es ist in der Mikrobiologie sehr offen formuliert, daher gehen sicherlich auch viele andere Gebiete (Pädiatrie, Gyn, Chirurgie, ...).
Meistens fällt die Formulierung "unmittelbare Patientenversorgung".
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkun-
de, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankhei-
ten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative
Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie,
Urologie.
Radiologie zählt - genauso wie Pathologie und Co. - nicht zur unmittelbaren Patientenversorgung.
In der Labormedizin ist es etwas eingeengter Formuliert: "12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Innere Medizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin".
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass insbesondere für die Innere Medizin Labordiagnostik einen sehr hohen Stellenwert hat.
(MiBi auch, aber eben anders).
MiBi hat für operative Fächer (der direkten Patientenversorgung) eben häufiger einen hohen Stellenwert, als "allgemeine Labordiagnostik".
Würde ich mich auch ein bisschen danach richten, was ich für sinnvoll erachte in meiner jeweilig angestrebten Fachrichtung.
Bonnerin
18.03.2024, 12:51
Seit der Fassung vom 01.07.2023 hat sich auch Westfalen-Lippe entschieden, auch Laboratoriumsmedizin weg vom Innere-Zwang auf die generelle "stationäre Patientenversorgung" zu ändern. :-)
Aber ich denke, dass Radio das Problem sein könnte. Nicht alle Kammern erkennen das als Patientenversorgung an.
NitroBacter
18.03.2024, 16:32
In der aktuellen Fassung wird Radiologie in ÄKWL auch als unmittelbare Patientenversorgung anerkannt. :)
"Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,
Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie,
Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und
Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie."
Radio ist halt wahrscheinlich nicht stationär. Oder guck doch mal nach, ob die WBB auch stationär gelistet ist, wie einige Mibis. Es ist bei der Kammer wie in einer Anamnese. Wenn du etwas bestimmtes wissen willst, musst du auch ganz gezielt und direkt fragen. Sag uns bitte, wie das weitergeht, das finde ich interessant
Phenylalanin_wb
18.03.2024, 19:10
Radio ist halt wahrscheinlich nicht stationär. Oder guck doch mal nach, ob die WBB auch stationär gelistet ist, wie einige Mibis. Es ist bei der Kammer wie in einer Anamnese. Wenn du etwas bestimmtes wissen willst, musst du auch ganz gezielt und direkt fragen. Sag uns bitte, wie das weitergeht, das finde ich interessant
Tatsächlich ist meine Weiterbildungsstelle als stationär gelistet. Ich werde nochmal nachhaken bei der Ärztekammer.
Ja, auf jeden Fall noch mal ganz präzise nachfragen. Aber selbst wenn die ÄK weiterhin behauptet, dass “Mibi stationär” eine “stationäre Patientenversorgung” ist, hätte ich trotz erneuter schriftlicher Zustimmung Angst, dass mir das am Ende zur Prüfung noch zu nem Problem wird, weil an anderen Stellen ja auch schriftlich festgelegt ist, was wirklich „stationär“ und was wirklich „Patientenversorgung“ ist. Ich würde mit einem richtigen stationären Jahr planen.
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