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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsschutz in der Praxis



Theklaxyz
21.03.2020, 15:20
Hallo zusammen! Anlässlich Corona frage ich mich, kann ich als angestellter Arzt irgendwie mitverantwortlich gemacht werden, wenn Arbeitsschutzmaßnahmen was Angestellte anbelangt
in der Praxis "lax" gehandhabt werden?

WackenDoc
21.03.2020, 15:44
ups- ich glaube, ich habe die Frage falsch verstanden.

Also du bist angestellter Arzt und dir fällt auf, dass die Regeln des arbeitsschutzes nicht eingehalten werden?
Wenn du keine Verantwortung für einen bestimmten Bereich hast, dann bist du raus. Guggu §13 ArbSchG

ABER: du hast gewisse Pflichten als Angestellter
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf
Guggst du 3. Abschnitt ab §15

Theklaxyz
21.03.2020, 15:48
Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber, nee, du hast mich so richtig verstanden. Also verstehe ich dich auch richtig, ich kann nicht dafür (mit)verantwortlich gemacht werden.

WackenDoc
21.03.2020, 15:50
Lies mal im Arbeitsschutzgesetz. §13 Verantwortliche Personen. Fällst du da nicht drunter bist du erstmal raus. Und §15 Pflichten des Arbeitnehmers.

Theklaxyz
21.03.2020, 15:52
Ah, Danke. §15 ist mir klar. Aber ich bin nicht dafür zuständig, z.B. darauf hinzuweisen, daß xy nicht ganz richtig ist (also mache ich, aber wenn ich es versäumte kann ich nicht verantworltich gemacht werden nehme ich an bzw. hoffe ich). Oder das keine Einweisung erfolgt z.B. Also das muß ich nicht machen. siehe §13.

WackenDoc
21.03.2020, 16:04
Wenn du es weisst, dann musst du darauf aufmerksam machen. steht doch so im §15 und 16.

§15
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisungdes Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 habendie Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oderUnterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

§16
(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellteunmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemenfestgestellten Defekt unverzüglich zu melden
(2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit denArbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitzu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrerPflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheitund Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder demSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mitteilen.

Theklaxyz
21.03.2020, 17:17
Ah, Danke!!