RescueDoc
31.03.2020, 11:54
Hallo,
Frage an die Cracks der Sozialversicherungspflicht:
Eine Klinik ist für zwei Notarztstandorte verantwortlich. Die Besetzung eines dieser Standorte wird an einen externen Vermittlungsdienstleister für Notärzte vergeben.
Teilzeitmitarbeiter der Klinik besetzen als Angestelle sozialversicherungspflichtig den Kliniknotarztstandort und werden als selbstständige Notärzte sozialabgabenfrei über den Vermittlungsdienstleister auch an dem zweiten Standort tätig.
Ist das denkbar?
LG
Frage an die Cracks der Sozialversicherungspflicht:
Eine Klinik ist für zwei Notarztstandorte verantwortlich. Die Besetzung eines dieser Standorte wird an einen externen Vermittlungsdienstleister für Notärzte vergeben.
Teilzeitmitarbeiter der Klinik besetzen als Angestelle sozialversicherungspflichtig den Kliniknotarztstandort und werden als selbstständige Notärzte sozialabgabenfrei über den Vermittlungsdienstleister auch an dem zweiten Standort tätig.
Ist das denkbar?
LG