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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Parallele" Weiterbildung in FZA / Urlaub



pro
08.04.2020, 09:20
Hallo liebe Leute,
ich arbeite aktuell in der Inneren Medizin als Assistenzarzt und habe wie manch anderer Kollege in unserer großen Abteilung die Empfehlung vom Chef bekommen, so langsam die massive Menge an Überstunden und die Resturlaubstage aus dem letzten Jahr, die ich nach zäher Diskussion mit der PA in dieses Jahr mitnehmen durfte, abzugelten. Da ich sowieso mit der Allgemeinmedizin liebäugele und ab dem übernächsten Jahr wechseln möchte hatte ich überlegt, jeden Monat eine Woche in einer mir sehr wohlgesonnenen Weiterbildungspraxis zu arbeiten. Trotzdem hätte ich noch genug Resturlaub übrig.

Meine Frage wäre, ob diese Zeit dann später auch als "Weiterbildungszeit" gelten würde. Habt ihr Erfahrung damit? Ich würde es dann nicht als "Honorararzt" machen, sondern als "Weiterbildungsassistent". Ich muss aber gleichzeitig zugeben, dass ich mich mit dem finanziellen Unterbau dieses Vorhabens noch nicht auseinandergestzt habe und aktuell Orientierungsschwierigkeiten habe. Würde mich über Antworten sehr freuen. Wahrscheinlich befinde ich mich komplett auf dem Holzweg :-oopss

Feuerblick
08.04.2020, 09:59
Ich glaube nicht, dass Arbeit, die du im Erholungsurlaub erbringst, irgendwo angerechnet würde...
Unabhängig von den rechtlichen Bedingungen und der Anrechnung kenne ich allerdings eine Praxis, wo das innerfamiliär so gemacht wird, dass die Kinder des Allgemeinmediziners in seiner Praxis mitarbeiten, wenn sie Urlaub/FZA haben.

pro
08.04.2020, 10:51
Ich glaube nicht, dass Arbeit, die du im Erholungsurlaub erbringst, irgendwo angerechnet würde...
Unabhängig von den rechtlichen Bedingungen und der Anrechnung kenne ich allerdings eine Praxis, wo das innerfamiliär so gemacht wird, dass die Kinder des Allgemeinmediziners in seiner Praxis mitarbeiten, wenn sie Urlaub/FZA haben.

Das kenne ich auch von meiner Lieblingspizzeria. Der Azubisohn und die Studententochter sind zu Urlaubs- und Semesterferienzeiten immer anzutreffen :)
Spaß beiseite hätte ich trotz meines Vorhabens noch 2x "Eigenurlaub" übrig, da die Überstunden, die wir durch die Übernahme der chirurgischen Dienste hatten, sonst nicht abzubauen sind. Die GF hat auch Interesse an einer solchen Lösung, da wir aktuell wirklich wenig zu tun haben. Insofern wäre echte Erholung auch kein Problem.

Evil
08.04.2020, 10:56
Ich glaube nicht, dass Arbeit, die du im Erholungsurlaub erbringst, irgendwo angerechnet würde...
Die Urlaubszeiten und FZA sind ja im normalen Arbeitsverhältnis auch vorhanden und keine "Fehlzeiten", die bei der Weiterbildung herausgerechnet werden. Ich gehe daher davon aus, daß die Weiterbildung ganz normal bis zum Ende des Arbeitsverhältnis angerechnet wird, aber halt bei Deinem Arbeitgeber.
Was anderes ist das nur mit unbezahltem Zusatzurlaub oder Kurzarbeit.

Wenn du zwischenzeitlich einen zweiten AG hast, kannst Du dort ja definitionsgemäß nicht Vollzeit arbeiten, 2 Vollzeitstellen gleichzeitig geht ja nicht. Von daher wird Dir die Praxiszeit eher nicht angerechnet.

Feuerblick
08.04.2020, 10:59
Ich meinte eher, dass die Zeiten, die er im Urlaub in einer allgemeinmedizinischen Praxis quasi die Allgemeinmediziner-Weiterbildung zusätzlich macht, nicht für diese angerechnet werden können. Für die jetzige Weiterbildungszeit Innere gelten Urlaube und FZA natürlich.
Ich weiß außerdem nicht, ob der aktuelle Arbeitgeber der Nebentätigkeit im Urlaub in einer Allgemeinmed.Praxis nicht widersprechen würde. Erholungsurlaub und Nebentätigkeit widersprechen sich. :-nix

anignu
08.04.2020, 11:11
Machen wir es doch kurz: Zeiten extrem schwierig, wie auch. In Bayern gelten Regeln wie "ist in der Regel ganztägig und in
hauptberuflicher Stellung durchzuführen" mit dem Zusatz "Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen
Arbeitszeit"... siehe Weiterbildungsordnung.

Schau also in deine eigene Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer und wenn es dort ähnliche Regeln gibt ist die Antwort doch einfach, oder?

Bzgl. Tätigkeiten ist es anders. Bestimmte Sachen werden ja als Hospitationen gemacht, also spezielle Eingriffe oder Untersuchungen deren Zahlen man braucht. Das kann schon anerkannt werden.

pro
08.04.2020, 11:27
Machen wir es doch kurz: Zeiten extrem schwierig, wie auch. In Bayern gelten Regeln wie "ist in der Regel ganztägig und in
hauptberuflicher Stellung durchzuführen" mit dem Zusatz "Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen
Arbeitszeit"... siehe Weiterbildungsordnung.

Schau also in deine eigene Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer und wenn es dort ähnliche Regeln gibt ist die Antwort doch einfach, oder?

Bzgl. Tätigkeiten ist es anders. Bestimmte Sachen werden ja als Hospitationen gemacht, also spezielle Eingriffe oder Untersuchungen deren Zahlen man braucht. Das kann schon anerkannt werden.


Danke schön. Das bringt mich schon ein wenig weiter. Bei mir in NO heißt es im "Merkblatt zur Weiterbildung in Teilzeit":
"Der Antragstellung wird in der Regel entsprochen, wenn die sonstigen Vorgaben der WBO (zum Beispiel zugelassene Weiterbildungsstätte, vorliegende Befugnis, angemessene Vergütung) eingehalten werden und die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 50 Prozent einer ganztägigen Beschäftigung und damit mindestens 20 Stunden umfasst."

Allerdings wird dort auch auf eine Ausnahme hingewiesen:
"Unter Berücksichtigung des Kassenarztrechts wird dem Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildung in Teilzeit bei einem ambulant tätigen Facharzt in einem Bereich (Zusatz-Weiterbildung oder in Einzelfällen auch Schwerpunkt-Weiterbildung) auch dann stattgegeben, wenn die wöchentliche Weiterbildungszeit mindestens 13 Stunden umfasst und die anderen Vorgaben der WBO eingehalten werden".

Ich werde mal meine ÄK anschreiben müssen. Da ich die Anerkennung ohnehin vor dem Arbeitsantritt bestätigt bekommen muss.

John Silver
08.04.2020, 19:02
Erlaubt denn die Klinik, dass Du im Urlaub in einer Praxis arbeitest?