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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FA Allgemeinmedizin: Stationäre Akutversorgung nach neuer (Muster-)WBO



astairs
09.04.2020, 23:33
Hi,

nach der neuen Muster-WBO, die in vielen Bundesländern aktuell in der Umsetzung ist, sind für den FA Allgemeinmedizin nur noch 12 Monate Innere im Krankenhaus nötig, allerdings muss es sich um Akutversorgung handeln.
Reine Reha-Kliniken fallen also raus, das ist klar. Aber was ist mit geriatrischen Kliniken? Ich arbeite selbst in einer, die natürlich einen rehabilitativen Teil hat, aber auch Akutmedizin bietet und betreibt. Wir bedienen in den Diensten bspw. zum Teil die internistische Notaufnahme mit. Bisher haben unsere Chefs 18 Monate Basis-WB-Befugnis für Innere. Ich denke von solchen Abteilungen gibt es deutschlandweit sehr viele.
Deshalb: weiß jemand von irgendwelchen Stellungnahmen, auf Bundes- oder Länderebene, zur Einstufung von Geriatrien als Akutversorger im Sinne der neuen WBO?

Vielen Dank!

freak1
10.04.2020, 00:06
Der beste Ansprechpartner für solche Fragen ist in jedem Fall deine zuständige LÄK. Was die dir sagen gilt nämlich später auch wenn es um die Anerkennung geht.

astairs
10.04.2020, 09:02
Das stimmt, da meine LÄK aber die neue Ordnung derzeit noch nicht umsetzt, werden die mir denke ich nichts sagen können und ich wollte mal hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Für mich geht es darum, ob ich nach einem Jahr schon in die Praxis wechseln kann oder nicht. Kann mir kaum vorstellen dass es bei allen Geriatrien in dieser Fragestellung zu Einzelfallentscheidungen kommt...

WackenDoc
10.04.2020, 09:24
Denke dran- du kannst in einer recht langen Übergangsfrist mit der WBO abschließen mit der du angefangen hast.

Pflaume
10.04.2020, 22:21
Denke dran- du kannst in einer recht langen Übergangsfrist mit der WBO abschließen mit der du angefangen hast.

Will er oder sie aber ja offensichtlich nicht. ;) Sondern nach 1 Jahr schon in die Praxis in der Hoffnung, dann nach der neuen WBO zur Prüfung anmelden zu können.

Solange man die Weiterbildungsordnung, nach der man vor hat, sich zu einer Prüfung anzumelden, noch nicht mal existiert, ist alles mit einem Risiko verbunden. Sofern du (astairs) das Risiko eingehen willst, könntest du z.B. im Krankenhausplan deines Bundeslands nachschauen, ob bzw. wieviele Betten deines Arbeitgebers als Akutbetten geführt werden und wieviele (wenn überhaupt) als Rehabetten. Das fände ich immerhin schon mal ein Indiz, inwieweit Chancen auf eine Anerkennung bestehen könnten. Dein Chef oder die Verwaltung deiner Klinik sollte dir diese Auskunft ebenfalls geben können.

Das Problem ist aber vielschichtig und ungewiß. Aktuell hat dein Arbeitgeber ja auch keine Weiterbildungsermächtigung nach der neuen Weiterbildungsordnung (die es ja noch nicht mal gibt), sondern nur nach der alten. Du willst also darauf spekulieren, dass dir Weiterbildungszeit nach der alten Weiterbildungsordnung in der neuen Weiterbildungsordnung anerkannt wird. Kann funktionieren, muß aber nicht.

Ich vermute (im Ggegensatz zu dir) stark, dass eine Ärztekammer, die solche Regelungen umsetzt, tatsächlich auch festlegt, bei welchen Kliniken akutmedizinische Versorgung im Sinne der WBO Allgemeinmedizin (wenn es denn so kommt) anerkannt wird und bei welchen nicht. Im Rahmen der neuen WBO müssen die Chefs ja sowieso neue Weiterbildungsermächtigungen beantragen. Da kann man das dann jeweils reinschreiben. Geschieht bei der Inneren Medizin z.B. ja auch, indem im Rahmen der Weiterbildungsermächtigung festgelegt wird, welche Kliniken das halbe Jahr Intensivmedizin oder ein halbes Jahr Notaufnahme (soweit das für irgendwelche Spezialitäten verlangt wird) bescheinigen können und welche nicht.

Letzten Endes bleibt dir wirklich nur, deine eigene LÄK zu fragen. Wenn die sich nicht festlegen wollen, dann entweder nach alter WBO weiter verfahren und somit sicher gehen oder auf Risiko spielen...

astairs
22.04.2020, 16:28
Danke für die ausführliche Antwort!
Habe mittlerweile bei meiner LÄK angefragt, die Umsetzung wird bald passieren, jedoch können/wollen sie natürlich keine Aussagen treffen über die Anrechenbarkeit von Geriatrie-Zeiten... Meinen Chef habe ich auch schon mal darauf angesprochen, der wusste noch gar nichts von der Regelung der neuen Muster WBO. Er sagte nur, dass seine Abteilung (wie die meisten Geriatrien) ziemlich auf Assistenzärzte angewiesen ist, die die Geri-Zeit als internistische Zeit für den Hausarzt nutzen und deshalb alles dran setzen wird, die neue Befugnis zu erhalten.

sioux25
24.07.2021, 17:01
Hast du mittlerweile eine Antwort bekommen, ob Geriatrie als akut stationäres Weiterbildungsjahr zählt?

DrSkywalker
24.07.2021, 17:34
Bitte bedenken : Es hat einen Sinn, dass da akutversorgung steht. Ein paar echte Notfälle in der zna sollte man mal gesehen bzw selbst versorgt haben. Das eine Jahr innere ist eh schon sehr knapp, dann aber noch in der Reha rumpimmeln und in 12 Monaten vielleicht 5 echte Notfälle sehen ist wirklich nicht sehr günstig. Ich würde so jemanden eher nicht als Weiterbildungsassistenten in meiner Praxis haben wollen.