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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsermächtigung (wie funktioniert das?/wie rechnet man das?)



ronaldinho10
13.04.2020, 01:13
Hallo Leute,
Ich will nach meiner Approbation nächstes Jahr in der Plastischen durchstarten, ich verstehe jedoch das Konzept der Weiterbildungsermächtigung nicht bzw. besser gesagt wie das rechnerisch funktioniert. Ich demonstriere das mal anhand von Beispielen.

1. Frage vorweg: Muss der Common trunk verpflichtend vorher über 2 Jahre gemacht werden?

Die Beispiele sind übrigens echte Ärzte von https://www.dgpraec.de
Arzt A
Weiterbildungsermächtigung für
Common Trunk / Basischirurgie: 24
Handchirurgie (neue WBO): 36
Plastische und Ästhetische Chirurgie (neue WBO): 48
Kann dieser Arzt mich theoretisch komplett zum FA ausbilden? Erst die 24 Monate CT dann 48 Monate nach neuer WBO? Sind ja dann 72 Monate

Arzt B
Weiterbildungsermächtigung für
Plastische und Ästhetische Chirurgie (neue WBO): 66
Wie gehen 66 Monate? Ist da etwa der CT mit eingerechnet? Der Teil außerhalb des CT beträgt doch nur 48 Monate

Arzt C
Weiterbildungsermächtigung für
Common Trunk / Basischirurgie: 24
Handchirurgie (neue WBO): 36
Plastische und Ästhetische Chirurgie (neue WBO): 42
42+24=66 Monate -> muss ich mir für die letzten 6 Monate dann eine andere Stelle/Arzt suchen für das Logbuch?

Wäre euch sehr dankbar wenn ihr Licht ins Dunkle bringt.
Ich hab mich bisher 0 mit den Formalien einer FA-Ausbildung beschäftigt, daher diese dumme Frage

LG

anignu
13.04.2020, 02:14
Servus.

Grundsätzlich: die Facharztweiterbildung Chirurgie beinhaltet 2 Teile, die Basischirurgie (Common Trunc) und die Fachweiterbildung/Spezialisierung (wie auch immer man das nennen will). Basis = 2 Jahre, davon 6 Monate Notaufnahme + 6 Monate Intensivstation. Spezialisierung = 4 Jahre, üblicherweise kann 1 Jahr davon auch in einer anderen Unterfachrichtung absolviert werden. Genaueres steht in den Weiterbildungsordnungen der entsprechenden Landesärztekammer. Einfach dort mal die Sachen ansehen. Und auch die Sache mit dem Common Trunc steht dort dann genau drin. In Bayern kann man zum Beispiel auch die Intensivzeit später machen und so. Bayern, nicht Rest der Welt. Für den Rest der Welt weiß ich es nicht, aber das kannst du ja in deiner Weiterbildungsordnung selbst nachlesen.

Und dann die Beispiele:
Arzt A -> 72 Monate. Ist doch toll. Also 6 Jahre. Also volle Weiterbildungsbefugnis. Aber Achtung: das heißt nicht dass du nach 6 Jahren deinen Facharzt machen kannst. Chirurgie beinhaltet nicht nur Mindestzeiten sondern auch Mindesteingriffe. Wenn die dich da also nicht operieren lassen, dann dauert es länger. Und in vielen chirurgischen Fächern dauert es länger...
Arzt B -> 66 Monate. Ist wahrscheinlich der CT mit eingerechnet
Arzt C -> 66 Monate incl. CT. Ja, dann musst du wechseln. Aber nicht unbedingt die Klinik. Wenn es der ist den ich auch gefunden hab, dann gibts in der Klinik ja auch eine Abteilung für Chirurgie. Du kannst dann ja zum Beispiel für ein halbes Jahr auch dort hin wechseln und für 6 Monate eine andere Spezialisierung in der Zeit machen.

Aber grundsätzlich: was irgendwelche Leute auf DGPRAEC schreiben zählt nicht! Was zählt ist einzig und allein das was die Landesärztekammer schreibt und sagt. Bei der Bayerischen Landesärztekammer kann man online sich die Liste der ganzen Weiterbildungsbefugten ansehen und diese Liste zählt. Wahrscheinlich sind die meisten Angaben auf DGPRAEC schon korrekt, aber verlassen würde ich mich einzig und allein auf die Liste der Landesärztekammer. Es stehen nämlich auch bei manchen Weiterbildungsbefugten irgendwelche speziellen Auflagen oder sowas dabei. Das sollte man sich schon durchgelesen haben.

Und du merkst schon, dieser subtile Verweis auf die Landesärztekammer... dort findest du die Weiterbildungsordnung, die Richtlinien für die Weiterbildung und die Liste der Weiterbildungsbefugten. Quasi alles Infos...

ronaldinho10
13.04.2020, 09:59
Vielen vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Bin dir echt mega verbunden. Ich werde mich nach deinen Tipps orientieren und alles mal über die Landesärztekammern prüfen.

LG