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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wochenhilfeausgleich?



monk
29.04.2020, 14:03
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin aktuell schwanger, im KH tätig, und seit 25.03. im BV wegen Corona. In meiner letzten Schwangerschaft habe ich diesen Wochenhilfeausgleich bekommen, da ich ja keine Dienste machen durfte. Kann mich leider nicht mehr erinnern, wann der erstmalig gezahlt wurde. Kommt der auch zeitversetzt, so wie die Dienste? Auf meiner aktuellen Abrechnung ist nämlich nichts drauf 😕 Danke schonmal

FirebirdUSA
29.04.2020, 21:57
Auch keine Dienstbezüge die noch ausgezahlt werden?

monk
29.04.2020, 22:07
Auch keine Dienstbezüge die noch ausgezahlt werden?

Nein, ich habe tatsächlich im Februar, der ja jetzt ausgezahlt werden würde, keinen Dienst gemacht.

FirebirdUSA
30.04.2020, 05:22
Also, wenn ich mich richtig erinnere würde es bei meiner Frau auch versetzt ausbezahlt.
In dem Zusammenhang wäre es aber viel interessanter was nach Geburt passiert. Da müsste die Zahlung ja dann fortgesetzt werden... insofern würde ich es an der Stelle jetzt anmahnen schriftlich. Wenn die Antwort kommt, es wird auch versetzt ausbezahlt kontrollieren ob es auch nach Geburt für 2 Monate weiter gezahlt wird (& ggf dann nochmals mit Verweis auf die erste Aussage einfordern)

IlkaT
30.04.2020, 22:04
In meiner ersten Schwangerschaft bekam ich ein teilweise Beschäftigungsverbot, darunter Dienste, OP etc. Da wurde es immer mit dem normalen Gehalt ausgezahlt. Es gab also keinen Monat mit nur Grundgehalt dazwischen.
In der zweiten habe ich bis Mai Dienste gemacht (wenn auch weniger). Ende Juni ging ich in Mutterschutz und wollte da keine mehr machen. Da bekam ich auch keine Dienstausgleichszahlung (mir wurde gesagt, dass sie nicht verpflichtet seien, da ich ja auch Dienste hätte machen können)

Muriel
30.04.2020, 22:16
Welche Dienste, die nicht mit dem MuSchuG kollidieren sollen das denn sein?

freak1
30.04.2020, 23:38
Die imaginären Dienste aus der Personalabteilung vermutlich.

FirebirdUSA
01.05.2020, 07:13
In meiner ersten Schwangerschaft bekam ich ein teilweise Beschäftigungsverbot, darunter Dienste, OP etc. Da wurde es immer mit dem normalen Gehalt ausgezahlt. Es gab also keinen Monat mit nur Grundgehalt dazwischen.
In der zweiten habe ich bis Mai Dienste gemacht (wenn auch weniger). Ende Juni ging ich in Mutterschutz und wollte da keine mehr machen. Da bekam ich auch keine Dienstausgleichszahlung (mir wurde gesagt, dass sie nicht verpflichtet seien, da ich ja auch Dienste hätte machen können)

Du darfst nicht länger als 9h arbeiten und Nachts/WE auch nicht, welche Dienste sollen das sein?

monk
01.05.2020, 09:23
In meiner ersten Schwangerschaft bekam ich ein teilweise Beschäftigungsverbot, darunter Dienste, OP etc. Da wurde es immer mit dem normalen Gehalt ausgezahlt. Es gab also keinen Monat mit nur Grundgehalt dazwischen.
In der zweiten habe ich bis Mai Dienste gemacht (wenn auch weniger). Ende Juni ging ich in Mutterschutz und wollte da keine mehr machen. Da bekam ich auch keine Dienstausgleichszahlung (mir wurde gesagt, dass sie nicht verpflichtet seien, da ich ja auch Dienste hätte machen können)

Ok dankeschön. War es evtl kein Monat mit nur Grundgehalt, weil Du erstmal noch die Dienste ausgezahlt bekommen hast?

Pflaume
01.05.2020, 10:33
In der zweiten habe ich bis Mai Dienste gemacht (wenn auch weniger). Ende Juni ging ich in Mutterschutz und wollte da keine mehr machen. Da bekam ich auch keine Dienstausgleichszahlung (mir wurde gesagt, dass sie nicht verpflichtet seien, da ich ja auch Dienste hätte machen können)
Klingt, als hättest du deinem Arbeitgeber Geld gespendet, das dir zugestanden hätte. Siehe z.B. hier (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutzgesetz-20-zuschuss-zum-mutterschaftsgeld_idesk_PI42323_HI10853967.html).

WackenDoc
01.05.2020, 11:03
Ich glaube, dass wir im Medizinstudium dringend einen verpflichtenden Kurs zum Thema Arbeitsschutz (nein, nicht das was auf die Blödsinnsaufgaben im Bereich Arbeitsmedizin im Examen vorbreitet) mit Arbeitnehmerrechten, Mutterschutz, Arbeitsstättenverordnung, etc. brauchen.

Choranaptyxis
01.05.2020, 11:10
Ich glaube, dass wir im Medizinstudium dringend einen verpflichtenden Kurs zum Thema Arbeitsschutz (nein, nicht das was auf die Blödsinnsaufgaben im Bereich Arbeitsmedizin im Examen vorbreitet) mit Arbeitnehmerrechten, Mutterschutz, Arbeitsstättenverordnung, etc. brauchen.

Bin ich voll dafür. Montag bei der Vertragsunterzeichnung erfahren, dass die Personalerin die Liste mit den studentischen Aushilfen an die Betriebsärzte weitergeleitet hat für die Einstellungsuntersuchung (wusste nicht mal, dass das wohl geschen muss(soll). Die weigern sich wohl, die zu machen momentan, wenn ich es richtig verstanden habe (keine Garantie), es wäre einfach zu aufwendig und jeden einzeln anschreiben müssen etc... Termine wären dann eh erst frühestens in 4 Wochen so ungefähr.

WackenDoc
01.05.2020, 11:33
Wir machen zur Zeit Einstellungsuntersuchungen- der Bedarf ist aber nicht soo riesig, Vorlauf bräuchten wir aber auch.
Bei studentischen Hilfskräften ist das doch nicht das Hexenwerk: Man schaut ob derjenige soweit gesund ist, dass er dem Job gewachsen ist. 90% davon sind Befragung- keine aktive Suchterkrankung, keine floride Schizophrenie oder vergleichbare Krankheiten, nicht gerade akut suizidal, kein Bluthochdruck jenseits von Gut und Böse, falls ein Diabetes besteht- hängt dann vom genauen Job ab, bei guter Einstellung und nicht ganztätiges Arbeiten unter vollschutz in der Regel kein Problem.

Ich sag mal so- wer den Fragebogen ausgefüllt bekommt, die Aufforderung sich vom Wartezimmer in das Arztzimmer zu begeben versteht, rein körperlich auch diese Aufgabe bewältigt, danach nicht völlig wirres Zeugs erzählt oder einen puterroten Kopf oder AP-Beschwerden hat, wird zu 90% geeignet sein. Dazu kommen noch klinikinterne Vorgaben wie Nachweis der Masernimmunität und Hep-B-Impfung.

Choranaptyxis
01.05.2020, 11:48
Klingt wirklich nicht ultra-aufwendig, aber es wird vermutlich einfach ausgesessen, bis wir alle wieder aufgehört haben. Naja, die Meinung über den Betriebsarzt habe ich mir gebildet.

Haematopoesie
01.05.2020, 12:31
Klingt wirklich nicht ultra-aufwendig, aber es wird vermutlich einfach ausgesessen, bis wir alle wieder aufgehört haben. Naja, die Meinung über den Betriebsarzt habe ich mir gebildet.

Arbeitest du an einem anderen KH als an deiner angebundenen Uniklinik? Ich war bisher in meinem Studium 3x (!!!) beim Betriebsarzt, da wir mittlerweile im 1. Semester, vor Biochemie und zum Start in die Klinik dazu verpflichtet sind. Ich arbeite auch als studentische Hilfskraft, aber ich nehme an, da haben sie einfach 1+1 zusammengezählt und die "Eignung" anhand meines Studentenstatus anerkannt... weil, man war ja eh schon.

WackenDoc
01.05.2020, 12:39
Für viele Tätigkeiten ist gar keine Einstellungsuntersuchung notwendig. Die zugehörige Eignung ist nur für bestimmte Bereiche gesetzlich geregelt (und da oft sogar schwammig). Der Gesetzgeber sieht aber in der Abwägung von Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers bei einer Einstellung das höherwertige Interesse beim Arbeitgeber. Also man gesteht dem AG das Recht zu, zu wissen, ob ein zukünftiger AN für die geplante Aufgabe gesundheitlich geeignet ist.
Ist der AG in der Lage das selber abzuschätzen, z.B. weil es eh keine verpflichtenden Eignungen für die Tätigkeit gibt, kann er auch ohne Einstellungsuntersuchung über die Einstellung entscheiden.

Bei med. Einrichtungen kommen da noch Aspekte des Infektionsschutzgesetzes hinzu.

Das alles ist aber auch wieder unabhängig von der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Und als persönliche Meinung- genau DIESE Unterscheidungen sollten gelehrt und im Examen abgeprüft werden. Und nicht der Blödsinn aus dem letzten oder vorletzen Examen (mit dem Mann der wenn ich mich recht entsinne zuerst in einem Job mit Asbestbelastung gearbeitet und dann auf Fassadenreinigung mit Staubbelastung gewechselt ist. Und dann soll man wissen, was man im Röntgen erwartet- was für ein Unsinn).

Choranaptyxis
01.05.2020, 12:39
Arbeitest du an einem anderen KH als an deiner angebundenen Uniklinik? Ich war bisher in meinem Studium 3x (!!!) beim Betriebsarzt, da wir mittlerweile im 1. Semester, vor Biochemie und zum Start in die Klinik dazu verpflichtet sind. Ich arbeite auch als studentische Hilfskraft, aber ich nehme an, da haben sie einfach 1+1 zusammengezählt und die "Eignung" anhand meines Studentenstatus anerkannt... weil, man war ja eh schon.

Ich bin an der Uniklinik. Als Wechsler aus dem Ausland in die Klinik wurde ich noch nie untersucht. Der "kennt" mich nur, weil ich die Grippe- und HepA-Impfung dort machen lasse. Es gab also noch nie irgendetwas in die Richtung "Eignung"(selbst bei meinem Ausschlag durch die Kleidung, war das ein 2 Minuten Ding und durch die Kleidung hat er den auch definitiv nicht gesehen). Die Frage: Sind sie gesund, danke fürs Kommen, wollen sie den ich bin geimpft-Button? dürfte nicht als Untersuchung zählen.

Edit: Da wir Aushilfen für die ITS vorgesehen sind, speziell die Verdachts-ITS und Covid-ITS ist das wohl deswegen angedacht gewesen.