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Thomas24
16.04.2023, 15:43
Wen, und mit welcher Argumentation?

Wüsste ich auch gern... Es hat ja niemand irgendjemand verbindliche Zusagen bezüglich einer Approbation /Anerkennung usw. gemacht. Eine maltesische Kapitalgesellschaft (als Betreiber der EDU) zu verklagen dürfte auch eher müßig sein, denn selbst wenn die in Malta (!) zivilrechtlich zu Schadenersatz verurteilt werden sollte, die Kapitalgesellschaft haftet ja nur in Höhe ihres vorhandenen Stammkapitals.

Nefazodon
16.04.2023, 17:31
Ich bin kein Jurist, aber einzig erfolgversprechend scheint mir, sich selbst anzuklagen wegen Naivität. EDU selbst hatte ja angekündigit, maltesische Behörden anzuklagen, ist offensichtlich aber auch davon abgerückt.

Wie ist denn da der aktuelle Stand?


Ich habe nun erfahren, dass einige Studierende bereit wären zu klagen. An die, die sich auskennen: würde das etwas bringen?

Die Frage wird hier niemand verbindlich beantworten können.
Wie davo schon schreibt: Wer soll aufgrund welcher rechtlichen Ansprüche verklagt werden?

Generell empfiehlt es sich bei solchen Überlegungen einen Fachanwalt zu konsultieren und sich entsprechend beraten zu lassen.
Für solche Fälle ist auch eine Rechtsschutzversicherung ratsam (die aber natürlich schon vorher abgeschlossen worden sein muss)

EDU-Insider
16.04.2023, 18:00
Wie ist denn da der aktuelle Stand?



Die Frage wird hier niemand verbindlich beantworten können.
Wie davo schon schreibt: Wer soll aufgrund welcher rechtlichen Ansprüche verklagt werden?

Generell empfiehlt es sich bei solchen Überlegungen einen Fachanwalt zu konsultieren und sich entsprechend beraten zu lassen.
Für solche Fälle ist auch eine Rechtsschutzversicherung ratsam (die aber natürlich schon vorher abgeschlossen worden sein muss)

Das ist sehr schwierig, eine Klage kann potenziell negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Klägers haben, in Zukunft an eine richtige Uni zu wechseln oder Arbeit zu finden.
Bis Januar 2022 hatten vermutlich nur diejenigen, die sich vorher eingeschrieben hatten, eine Klageaussicht. Zu diesem Zeitpunkt hatte die EDU noch versichert, dass das Studium ein Medizinstudium sei, das zur Approbation auf Malta führen würde. Es wird jedoch schwierig sein, nachzuweisen, dass die Hochschule in irgendeiner Weise fehlerhaft gehandelt hat, da solche Aussagen meistens persönlich vom Management getätigt wurden.

Die Masterstudenten haben vermutlich die größten Erfolgsaussichten, da ihnen ein Mastervertrag vorgelegt wurde, der einen nicht akkreditierten Master beinhaltete. Dies wurde von EDU erst im Nachhinein zugegeben. Es bleibt jedoch fraglich, ob sie klagen werden, da sie bereits viel Zeit und Geld in ihr Studium investiert haben.

Nefazodon
16.04.2023, 18:09
Das ist sehr schwierig, eine Klage kann potenziell negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Klägers haben, in Zukunft an eine richtige Uni zu wechseln oder Arbeit zu finden.


Inwiefern das? Hattest Du nicht selbst geschrieben, dass sowieso keinerlei Unterstützung seitens der EDU bezüglich eines angestrebten Hochschulwechsels erfolgt?

Alles weitere in deinem Post ist Spekulation. Wer mit dem Gedanken spielt, irgendwen zu verklagen sollte vorher unbedingt anwaltlichen Rat einholen und die Sache dezidiert durchsprechen.

davo
16.04.2023, 18:28
Am 25. Oktober 2020, dem ältesten Eintrag in der Internet Archive Wayback Machine, stand ein recht ähnlicher Text auf der EDU-Website wie heute:

https://web.archive.org/web/20201025052120/https://medical.edu.mt/de/accreditation/

Zum Vergleich die aktuelle Version:

https://medical.edu.mt/de/accreditation/

Es wurde nur versprochen, dass man die Approbation beantragen kann. Nicht, dass man sie auch tatsächlich bekommt. Und auch nicht, dass eine automatische Anerkennung gemäß Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG möglich ist. Es wurde, damals wie heute, zwar darauf hingewiesen, dass die Hochschule versucht, diese automatische Anerkennung zu erlangen - aber nicht, dass sie sie schon hat.

Insofern wird es wahrscheinlich sehr schwer, da etwas zu erreichen. Da braucht man tatsächlich einen sehr guten Anwalt. Aber selbst dann bringt so ein Versuch vielleicht am Ende nur dem Anwalt was.

Thomas24
16.04.2023, 19:50
Zivilklage gegen eine maltesische Kapitalgesellschaft? Die kurz vor der Insolvenz stand? Gerichtsstand Malta? Na...dann mal viel Glück mit den Klagen :-D

Autolyse
17.04.2023, 20:03
Zivilklage gegen eine maltesische Kapitalgesellschaft? Die kurz vor der Insolvenz stand? Gerichtsstand Malta? Na...dann mal viel Glück mit den Klagen :-D
Wieso Gerichtsstand Malta? Ich bin jetzt kein Experte in maltesischem Zivilrecht, aber wenn das Verbraucherschutzniveau hinter dem hiesigen zurückbleibt, dann wäre nach Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 der Rom-I-Verordnung dennoch insoweit deutsches Recht anwendbar. Darüber hinaus würde eine unwirksame Einbeziehung der Rechtswahl per AGB auch zur Anwendbarkeit deutschen Rechts führen, das so ein paar ganz hässliche Durchgriffshaftungen kennt.

ecnecn
17.04.2023, 23:59
Zivilklage gegen eine maltesische Kapitalgesellschaft? Die kurz vor der Insolvenz stand? Gerichtsstand Malta? Na...dann mal viel Glück mit den Klagen :-D

Stimmt. Nicht umsonst sind haben alle Onlinespielcasinos ihren Hauptsitz in Malta. Klagen sind fast aussichtslos. Interessanterweise bekommen diese Casinos schneller eine Zusage durch den Staat Malta, als eine private Hochschule; will nicht wissen, was da im Hintergrund alles Abläuft und unter der Hand gefordert wird.

jijichu
18.04.2023, 05:40
Interessanterweise bekommen diese Casinos schneller eine Zusage durch den Staat Malta, als eine private Hochschule; will nicht wissen, was da im Hintergrund alles Abläuft und unter der Hand gefordert wird.

Das wundert Dich ernsthaft?! :-peng

Thomas24
18.04.2023, 14:24
Wieso Gerichtsstand Malta? Ich bin jetzt kein Experte in maltesischem Zivilrecht, aber wenn das Verbraucherschutzniveau hinter dem hiesigen zurückbleibt, dann wäre nach Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 der Rom-I-Verordnung dennoch insoweit deutsches Recht anwendbar. Darüber hinaus würde eine unwirksame Einbeziehung der Rechtswahl per AGB auch zur Anwendbarkeit deutschen Rechts führen, das so ein paar ganz hässliche Durchgriffshaftungen kennt.

Recht haben und Recht bekommen sind grundsätzlich immer zweierlei... Naja, und selbst mal angenommen, das man einen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Gebühren zugesprochen bekommen sollte, wer kann dann mit Sicherheit wissen, ob der Anspruchsgegener dann überhaupt noch hinreichend solvent ist? Einen wertlosen Titel zu haben, bringt einen nach den verlorenen Jahren doch auch nicht weiter. Ob es sich überhaupt lohnt, den Rechtsweg (mit ungewissen Ausgang) zu beschreiten, nachdem man zehntausende Euros an eine dubiose Online Uni überwiesen hat, muss ja jeder selbst entscheiden. Totale Shitshow

Autolyse
18.04.2023, 16:48
Recht haben und Recht bekommen sind grundsätzlich immer zweierlei... Naja, und selbst mal angenommen, das man einen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Gebühren zugesprochen bekommen sollte, wer kann dann mit Sicherheit wissen, ob der Anspruchsgegener dann überhaupt noch hinreichend solvent ist? Einen wertlosen Titel zu haben, bringt einen nach den verlorenen Jahren doch auch nicht weiter. Ob es sich überhaupt lohnt, den Rechtsweg (mit ungewissen Ausgang) zu beschreiten, nachdem man zehntausende Euros an eine dubiose Online Uni überwiesen hat, muss ja jeder selbst entscheiden. Totale Shitshow
Gerade Du als Unternehmer weißt doch, dass man dem guten Geld immer noch reichlich schlechtes hinterherwerfen sollte! ;-)

Thomas24
18.04.2023, 19:48
Gerade Du als Unternehmer weißt doch, dass man dem guten Geld immer noch reichlich schlechtes hinterherwerfen sollte! ;-)

Gehört in europäischen supranationalen Behörden usw. auch zum guten Ton :-D
Vielleicht sollten die verhinderten online - Kollegoiden die EDU vielleicht doch in Malta verklagen und auch den Juristen etwas Geld da lassen- monetärer Transfer als gelebte europäische Solidarität und so :-oopss

Autolyse
18.04.2023, 22:18
Gehört in europäischen supranationalen Behörden usw. auch zum guten Ton :-D
Vielleicht sollten die verhinderten online - Kollegoiden die EDU vielleicht doch in Malta verklagen und auch den Juristen etwas Geld da lassen- monetärer Transfer als gelebte europäische Solidarität und so :-oopss
Vertickt Malta nicht EU-Pässe an reiche Drittstaatler? Glaube nicht, dass die das brauchen.

Aber damit könnte man massiv die örtlichen Gerichte ärgern. Am Verbrauchergerichtsstand, dem eigenen Wohnsitz, klagen. Dann landet die Akte erste einmal in der Registratur auf der Fensterbank, weil das Landgericht in Hintertupfingen im Wald oder Bad Dunkeldeutschland so einen Fall in der Geschäftsverteilung nicht berücksichtigt hat und jede Kammer, die das auf den Tisch bekommt, erst einmal den wichtigsten Richtersatz spricht ("Warum ich?") und in die intensive Prüfung der eigenen Zuständigkeit einsteigt und nach der dritten abgelehnten Kammer landet das beim Präsidium, dass dann auch erst einmal ausknobeln muss, was man damit macht (gibt am Landgericht meist keine pragmatische Zuständigkeitsregelung wie am Amtsgericht à la "wenn keiner zuständig ist, dann ist die Vertreterin der Direktorin zuständig"). Danach liegt die Akte erst einmal bei der Kammer drei Jahre auf der Fensterbank, weil man versucht rauszufinden, welches Recht anzuwenden ist und wie die konkurrierenden Verbrauchervorschriften sind. Bis man in die Sachprüfung einsteigt, weiß niemand mehr was die EDU überhaupt war und die Sache wird weggelegt.

ecnecn
08.05.2023, 21:11
Hatte mich bezügl. EDU Malta auch beim MCC.ca (Medical Council of Canada) , AMCC, Federation of State Medical Boards (USA) etc. erkundigt - alle haben auf die Sponsor Notes in der wdoms.org-Datenbank verwiesen. Der Studiengang muss dort eingetragen sein und eine Sponsor Note von USA, Canada oder beiden hinterlegt sein.

https://search.wdoms.org/

Für MALTA sind nur Barts and The London School of Medicine Malta aus Malta, Victoria, und University of Malta Faculty of Medicine and Surgery aus Malta, Msida, registriert - beide haben eine Sponsor Note beider Länder zur Anerkennung des MD/MBBS Abschlüssen erhalten (https://search.wdoms.org/home/SchoolDetail/F0005150 -> dann Sponsor Note und https://search.wdoms.org/home/SchoolDetail/F0001841 -> dann Sponsor Notes);

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, das die EDU Malta sich nichtmal bemüht dort aufgenommen oder registriert zu werden, Internationale Anerkennung besonders (USA, CAN) ist gleich Null.

EDU-Insider
24.05.2023, 09:35
Der Bachelor- und Masterstudiengang wurden vorläufig von der AHPGS akkreditiert. Die Reakkreditierung durch die MFHEA steht noch aus. EDU hat nun ein Jahr Zeit, um nachzuweisen, dass sie die Bestimmungen des Lissabonner Anerkennungssystems einhält und dass der Masterstudiengang zur Approbation auf Malta führt. Andernfalls verfällt die Akkreditierung.

Was die Approbation betrifft, fanden letzte Woche "vielversprechende" Gespräche mit den zuständigen Behörden auf Malta statt. Derzeit wird noch eine weitere Prüfung durchgeführt, und eine Entscheidung steht noch aus.

Bzgl. Insolvenz: Es wurde bisher keine Insolvenz angemeldet. Es werden derzeit neue Investoren gesucht, und dafür wurden die Anteile von 45.000 auf 90.000 erhöht. Insgesamt wird versucht, 3 Millionen einzusammeln.

Aufgrund des Aufnahmestopps im November und einer hohen Abbrecherquote sind derzeit deutlich weniger als 100 Studenten immatrikuliert. Viele suchen nach Alternativen und beginnen möglicherweise im ersten Semester von vorne an einer privaten Uni.

Dooly
24.05.2023, 09:48
Der Bachelor- und Masterstudiengang wurden vorläufig von der AHPGS akkreditiert. Die Reakkreditierung durch die MFHEA steht noch aus. EDU hat nun ein Jahr Zeit, um nachzuweisen, dass sie die Bestimmungen des Lissabonner Anerkennungssystems einhält und dass der Masterstudiengang zur Approbation auf Malta führt. Andernfalls verfällt die Akkreditierung.Das sind doch gute Neuigkeiten. Das heißt dieser ganze Scam hat einen Endpunkt. Würde alles daran setzen den Scheiß endlich zum Laufen zu bringen. Goldgrube.

Elton312
24.05.2023, 10:44
Das sind doch gute Neuigkeiten. Das heißt dieser ganze Scam hat einen Endpunkt. Würde alles daran setzen den Scheiß endlich zum Laufen zu bringen. Goldgrube.

Trotzdem haben sie genug verarscht, ich bezweifele , dass in einem Jahr das erreichen was sie in den letzten 5 Jahren nicht geschafft haben.
Mir wurde damals noch gesagt, dass man auf Malta damit die Approbation bekommt.
Habe ich leider, nie schriftlich bekommen

davo
24.05.2023, 11:37
Diese beiden Akkreditierungen sind ja, wenn ich das richtig sehe, eigentlich irrelevant - sowohl für Malta, als auch für Deutschland.

Entscheidend ist hingegen IMHO, ob das Studium in Malta zur Approbation führt oder nicht, und ob die Hochschule dann in den Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG kommt oder nicht. Und dabei hat sich bis jetzt ja eigentlich nichts getan.

Bei nur noch "deutlich weniger als 100 Studenten" wird es IMHO verdammt schwer werden, weitere Investoren zu finden...

ecnecn
24.05.2023, 13:07
Der Bachelor- und Masterstudiengang wurden vorläufig von der AHPGS akkreditiert.

Was nutzt das? DIe Medizinische Universität in Kiev is auch AHPGS akkreditiert und die Landesärztekammern sagen, dass Akkreditierungsagenturen nicht interessieren. Die einzige Anerkennung die AHPGS Akkreditierungen hat, ist bei Studiengängen im Gesundheits und Medizinbereich; also Physiotherapie, Gesundheits und Krankenpfleger, Arzneimittelprüfer (Bachelors/Masters)... AHPGS kann die Einstufung der Landesärztekammer aber weder beeinflussen, noch hat es einen Effekt auf deren Entscheidung.

ecnecn
24.05.2023, 13:11
Also laut der Landesärztekammer meines Bundeslandes bescheinigt die AHPGS akkreditierung nur, dass man einen Bachelor oder Master im Gesundheitswesen oder medizinischen Studiengang erreicht hat und er Studiengang gewissen Vorgaben Bolognia entspricht, d.h. man kann sich maximal Module hier anerkennen lassen und selbst ob die Module dann für kleine und große Scheine ausreicht, ist laut Landesärztekammer nicht unbedingt wahrscheinlich. Dies hat aber nochmals NULL Einfluss auf das Approbationsverfahren und die Entscheidung der Bundesärztekammer - mit Glück kann ein Teil der erbrachten Leistung auf einpaar Scheine übertragen werden, aber man müsste in Deutschland nochmal in einem höheren Semester neu Anfangen (Vorklinik natürlich)